Ein japanisches Gericht hat angeordnet, dass Google seine Autocomplete-Funktion modifizieren muss. Das Bezirksgericht Tokio bestätigte damit eine Anordnung der Vorinstanz vom März 2012, dem sich Google damals nicht beugen wollte, wie AFP berichtet. Dem Kläger, der auf Wunsch anonym blieb, sprach das Gericht außerdem 300.000 Yen (2335 Euro) Schadensersatz zu.
Der Mann sah sich durch Autovervollständigen in den Schmutz gezogen. Er behauptete, wenn man seinen Namen bei Google eingebe, schlage Google als weitere Suchbegriffe etwa Straftaten vor. Wähle man den obersten Google-Vorschlag, führe dies zu über 10.000 Einträgen, die ihn diffamierten, sagte sein Anwalt.
Bevor er im Oktober 2011 zu prozessieren begann, hatte er Google gebeten, bestimmte Wörter nicht mehr in Zusammenhang mit seinem Namen zu erwähnen. Google lehnte ab: Man habe diese Wörter ja nicht absichtlich ausgesucht, insofern könne von einer Verletzung der Privatsphäre nicht die Rede sein. Der Kläger und sein Anwalt hielten dagegen, Googles Funktion könne „irreparable Schäden, etwa Arbeitsverlust oder Bankrott“, verursachen.
Aufgrund der automatischen Assoziationen der Google-Suche soll der Mann tatsächlich seinen Job verloren und bei Bewerbungen mehrfach abgelehnt worden sein. Anscheinend verwies Autocomplete auf problematische Unterlagen. Der vorsitzende Richter Hisaki Kobayashi sagte jedenfalls der Zeitung Mainichi Shimbun: „Es ist eine Situation entstanden, in der illegal veröffentlichte Dokumente leicht eingesehen werden können.“
Es ist dem Klägeranwalt Hiroyuki Tomita zufolge das erste Urteil gegen Googles Suchvorschläge in Japan. Allerdings kann der Konzern nicht zum Einlenken gezwungen werden, da er keine Server in Japan betreibt. Vielmehr bedient er Nutzer in diesem Land von Rechenzentren in Hongkong, Singapur und Taiwan aus. Der Konzern teilte News.com mit, er könne derzeit keinen Kommentar abgeben, werde den Fall aber eingehend prüfen.
Wegen Autocomplete hat Google schon Niederlagen vor Gerichten in Italien und Frankreich einstecken müssen. In der Schwebe ist noch der Fall eines australischen Chirurgen: Er klagt gegen Google in Kalifornien, weil ihm Autocomplete unterstelle, er sei bankrott. Google verweist in solchen Fällen regelmäßig auf den Algorithmus hinter Autocomplete, der voll automatisiert laufe.
[mit Material von Tim Hornyak, News.com]
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