Verbraucherzentralen fordern besseren Schutz vor Abmahn-Abzocke

Laut einem juristischen Gutachten weist der geplante Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken Mängel auf. Eine schwammig formulierte Ausnahmeregelung ermögliche Abmahnanwälten, Verbraucher weiterhin übermäßig zur Kasse zu bitten. Der VZBV spricht daher von einer "Mogelpackung".

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat sich für einen besseren Schutz der Internetnutzer vor überteuerten Massenabmahnungen ausgesprochen. Ein vom VZBV beauftragtes Gutachten habe Mängel bei der Regelung zu urheberrechtlichen Abmahnungen im Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken aufgezeigt. Am morgigen Mittwoch will der Rechtsausschuss des Bundestags diesen Gesetzentwurf diskutieren.

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Laut dem juristischen Gutachten von Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke sieht das geplante Gesetz Ausnahmeregelungen vor, die es Abmahnanwälten erlaubten, Verbraucher übermäßig zur Kasse zu bitten. „Wenn wir den Abmahnwahn mit überzogenen Kosten in Deutschland stoppen wollen, muss der Bundestag die Schutzlücke schließen“, fordert daher VZBV-Vorstand Gerd Billen.

Mitte März hatte die Bundesregierung nach monatelangem Streit einen Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken verabschiedet. Dieser sieht unter anderem vor, die Gebühren bei urheberrechtlichen Abmahnungen zu begrenzen. Bei Privatpersonen dürfte der Streitwert demnach 1000 Euro nicht überschreiten. Abmahngebühren für den Rechtsanwalt würden sich somit auf etwa 155 Euro belaufen. Wenn die Begrenzung des Streitwerts nach den „besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist“, können die Abmahngebühren aber auch höher liegen.

In diesen Ausnahmen sieht der VZBV das Problem. Denn ihm zufolge bleibt offen und auslegbar, in welchen Fällen die Streitwertbegrenzung unbillig sein soll. Unbestimmte Rechtsbegriffe in der Ausnahmeregelung eröffneten den Abmahnkanzleien die Möglichkeit, sich auf die Unbilligkeit der Streitwertbegrenzung zu berufen – und bei Verbrauchern erneut abzukassieren. Aktuell berechnen sie für solche Abmahnungen teils mehrere Hundert Euro.

In seinem Gutachten hat Rechtsanwalt Solmecke untersucht, wie in den aktuell wichtigsten Abmahnkonstellationen die Ausnahmeregelung wegen „Unbilligkeit“ greifen würde. Das Ergebnis: Die ermittelten Kriterien für eine Unbilligkeit der Streitwertdeckelung werden in den Kategorien Kinofilm, Fernsehserie, Musikalbum und Musik-Single in 78 Prozent der Fälle erfüllt.

„Die Ausnahmeregelung ist eine Mogelpackung: Sie macht Ausnahmen zur Regel“, stellt Billen klar. „Der jetzige Regierungsvorschlag ist nicht geeignet, um Verbraucher besser vor massenhaften Abmahnungen mit hohen Abmahngebühren zu schützen. Der Bundestag hat jetzt die Chance, nachzubessern.“

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1 Kommentar zu Verbraucherzentralen fordern besseren Schutz vor Abmahn-Abzocke

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  • Am 15. Mai 2013 um 2:18 von Strolo

    ist auch vollkommen richtig so dass sich da mal was ändert. ein freund von mir hat sich eine charts-top-20 hitliste aus dem internet geladen. nach über einem jahr kommen auf einmal briefe mit strafrechnungen im wert von über 500 euro!!! und das für nur einen einzigen song! da in den charts ja mehrere künstler/label vertreten sind, kamen auch viele andere mahnbescheide. er musste jetzt schon mehrere tausend euro zahlen.

    es ist einfach traurig: so etwas passiert leider nur den internet-neulingen. gib mal auf google ein: chart-songs downloaden. und schon kommen zig seiten wo überall steht: kostenlos downloaden. hier download. freier download usw. unbewusst klicken daher gerade neulinge im internet oder auch kinder auf diese download links, in dem glauben, dass es hier was umsonst gibt.

    dass das strafen von mehreren hundert euro nach sich zieht, ist den wenigsten bewusst. und von daher müssen viele leute strafgelder zahlen, die in keinem verhältnis mehr stehen. wo bitte ist da der sinn? für einen! song mal 700 euro zahlen??? sowas ist einfach nur noch unverschämt und nirgendwo wird man so abgezockt wie von diesen abmahnfirmen.

    das internet ist noch neuland für viele gesetzesentwürfe und von daher ist es wirklich an der zeit, dass strafgelder festgelegt werden, die zumindest noch im rahmen sind und nicht so übertrieben wie es im moment der fall ist.

    das traurige aber: die richtigen download-leute, die sich mehrere filme und alben am tag umsonst runterladen, die werden eh nicht erwischt, da sie gekonnt ihre ip-adresse verschleiern.

    und gerade kinder und anfänger die so etwas nicht machen werden natürlich erwischt. so gesehen: die wahren leute, die sich ALLES aus dem netz ziehen werden NICHT erwischt, aber die KINDER, UND ANFÄNGER / NICHTWISSENDEN denen wird das geld aus der tasche gezogen.

    wird zeit dass sich da was ändert. kann ja nicht sein, dass bei einem im internet geladenen song, der normalerweise 1 euro kostet, ein busgeld erfolgt, dass 700x mehr als die eigentliche ware ist. (wäre dann 700 euro die strafe).

    da steckt ein riesiges abzock geschäft dahinter, zb künstler wie bushido haben sich darauf spezialisiert, dass mehrere abmahn-kanzleien so viel geld wie möglich aus den leuten rauszubekommen, die mal einen bushido song gedownloaded haben. es ist sogar oft der fall, dass diese künstler EXTRA nochmals ihre singles /maxi-cds in die charts pushen wollen, da dann ihre songs öfter gedownloaded werden und bushido und co dann die leute nochmals ordentlich abmahnen können. denn viele leute laden sich immer sogenannte top-50 oder top-20 chartlisten im internet runter. EINFACH UNVERSCHÄMT.

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