Bundesdatenschutzbeauftragter bezeichnet Xbox One als „Überwachungsgerät“

Peter Schaar kritisiert die Aufzeichnung persönlicher Daten durch den Kinect-Sensor. Es sei unklar, wie lange sie gespeichert und ob sie an Dritte weitergegeben werden. Eine vollständige Überwachung des Wohnzimmers durch Microsoft hält er jedoch für abwegig.

Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, hat Microsoft für seine vergangene Woche vorgestellte Spielkonsole Xbox One kritisiert. „Unter der Überschrift ‚Spielgerät‘ drückt Microsoft ein Überwachungsgerät in den Markt“, sagte Schaar gegenüber dem Nachrichtenmagazin Spiegel.

Peter Schaar (Bild: BfDI)Peter Schaar (Bild: BfDI)

Der Datenschutzbeauftragte stört sich an dem überarbeiteten Kinect-Sensor der Konsole, der mit Mikrofonen und einer Full-HD-Kamera ausgestattet ist. Damit kann die Xbox Bewegungen und Sprachbefehle von Nutzern erfassen, mit denen sich die Konsole selbst, aber auch andere Unterhaltungselektronik im Wohnzimmer steuern lassen.

„Die Xbox registriert ständig alle möglichen persönlichen Informationen über mich. Reaktionsgeschwindigkeiten, meine Lernfähigkeit oder emotionale Zustände“, so Schaar weiter. „Die werden dann auf einem externen Server verarbeitet und möglicherweise sogar an Dritte weitergegeben. Ob sie jemals gelöscht werden, kann der Betroffene nicht beeinflussen.“

Microsoft-Manager Phil Spencer hatte angekündigt, die gesammelten Daten auch zu Marktforschungszwecken einzusetzen. Man wolle „wissen, was die Leute beschäftigt“. Geplant sind beispielsweise Abstimmungen.

Ein weiterer Einsatzzweck des Kamerasystems könnte sein, zu überprüfen, ob Anwender für kopiergeschützte Inhalte ausreichende Lizenzgebühren gezahlt haben. Einen entsprechenden Patentantrag hatte Microsoft schon im November in den USA gestellt. Laut der einleitenden Zusammenfassung stellt sich Microsoft eine Methode vor, mit der Rechteinhaber prüfen können, wie oft ihre Inhalte gesehen werden. Dies ermögliche Lizenzen, die eine bestimmte Zahl an Zusehern definieren. Dem Endanwender könne so auch eine Reihe von Lizenzen zur Wahl gestellt werden. „Die Anwender, die den Inhalt auf einer Anzeige verfolgen, werden überwacht, sodass Vorkehrungen getroffen werden können, falls die Zahl der lizenzierten Zuseher überschritten wird.“ So soll beispielsweise verhindert werden, dass ein Nutzer nur eine Familienlizenz für bis zu 5 Personen für einen Film erwirbt, ihn aber vor 50 Leuten zeigt.

Trotz seiner Kritik hält Schaar Medienberichte, laut denen Microsoft die in Kinect integrierten Mikrofone zum Abhören der Nutzer missbrauchen könnte, für überzogen: „Dass Microsoft jetzt mein Wohnzimmer ausspioniert, ist bloß eine verdrehte Horrorvision.“

2014 will Microsoft auch eine Windows-Version seines überarbeiteten Kincet-Sensors auf den Markt bringen. Er soll dieselbe Technik nutzen wie das Xbox-Pendant und auch die Steuerung mittels Sprachkommandos sowie Wischgesten unterstützen. Mithilfe eines zugehörigen Software Development Kit (SDK) werden Entwickler Anwendungen für Kinect für Windows erstellen können. Einzelheiten dazu will Microsoft auf der Konferenz Build 2013 bekannt geben, die Ende Juni in San Francisco stattfindet.

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1 Kommentar zu Bundesdatenschutzbeauftragter bezeichnet Xbox One als „Überwachungsgerät“

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  • Am 27. Mai 2013 um 20:36 von BruceWayne

    Der Datenschutz in Deutschland muss sich endlich neuen Technologien anpassen. Viel interessanter im Bezug auf die neue Xbox ist das Video unter dem Artikel.

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