Apple modifiziert Garantiebestimmungen in einigen EU-Ländern

Es reagiert damit auf Vorwürfe von Verbraucherschützern und Behörden. Geändert wurden aber nur Formulierungen. Apple weist auf die zweijährige Gültigkeit der EU-Gewährleistung nun explizit hin.

Apple hat den Wortlaut seiner Garantievereinbarungen für Deutschland, Belgien und Frankreich überarbeitet. Er entspricht jetzt ungefähr der italienischen Version und stellt klar, dass die einjährige freiwillige Garantie nicht die EU-weit verbindliche Gewährleistung beeinflusst, die zwei Jahre lang gilt.

Apple Store in Frankfurt (Bild: Apple)

So heißt es jetzt in den Geschäftsbedingungen des Apple Store: „Die Vorteile der eingeschränkten einjährigen Apple-Herstellergarantie oder der Herstellergarantie für Produkte, die nicht mit der Marke Apple gezeichnet sind, wenn zutreffend, gelten zusätzlich zu den Rechten, die Ihnen das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch im Falle der Mangelhaftigkeit Ihres Produktes gewährt.“

Zur Klarstellung wurde auch eine Informationsseite auf Apples Webservern angepasst, die die Unterschiede zwischen gesetzlicher Gewährleistung, Apples Standard-Garantie und einem gegen Aufpreis erhältlichen AppleCare-Schutz tabellarisch auflistet. Dort heißt es: „Kunden, die Apple-Produkte kaufen, haben neben den durch die einjährige Apple-Herstellergarantie und den optionalen AppleCare Protection Plan geltenden Vorteilen zusätzliche Rechte im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung in der Europäischen Union. Die Verbraucherschutzgesetze der EU gelten auch für Produkte, die nicht von Apple stammen, aber bei Apple gekauft wurden.“

Die Tabelle zeigt aber auch, dass Apple die vorgeschriebene Gewährleistung so eng wie möglich auslegt. Um sie in Anspruch zu nehmen, kann man sich – im Gegensatz zur freiwilligen einjährigen Garantie – nicht an eine Hotline wenden, sondern ausschließlich an den Händler. Unter dem Punkt „Enthaltene Reparatur- oder Austauschoptionen“ steht lediglich „Details beim Händler erfragen“. Apple ermutigt seine Kundschaft also nicht gerade, die ihnen zustehende Gewährleistung tatsächlich in Anspruch zu nehmen.

Apples Standardgarantie ermöglicht es Kunden wenigstens, bei Vorfällen innerhalb des ersten Jahres das Produkt – nach Rücksprache mit Apple Store oder Hotline – einzusenden und reparieren zu lassen. Wie lange die Reparatur dauern darf, ist nicht festgelegt. Telefonsupport leistet Apple lediglich 90 Tage ab Kaufdatum.

Mit der Modifikation reagiert Apple auf einen in Italien verlorenen Rechtsstreit und nachfolgende Diskussionen über seinen möglichen Verstoß gegen EU-Recht. In Italien wurde der Konzern zu 900.000 Euro Strafe verurteilt; er verlor auch das Berufungsverfahren. Daraufhin änderte er vor einem Jahr die Formulierungen in seinen italienischsprachigen Garantiebestimmungen.

Apples Garantiebestimmungen haben auch schon in China für Unmut gesorgt, wo ebenfalls gesetzliche Vorschriften unterschritten wurden. Apple reagierte auf die Vorwürfe in seinem „zweitwichtigsten Markt“ mit einer öffentlichen Entschuldigung durch CEO Tim Cook.

[mit Material von Zack Whittaker, ZDNet.com]

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Themenseiten: Apple, Verbraucherschutz, iPad, iPhone

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