Verlage müssen Veröffentlichung in Google News zustimmen

Google will ab August nur noch Beiträge von Verlagen in Google News veröffentlichen, die dafür dem Suchmaschinenanbieter ausdrücklich die Erlaubnis erteilen. Damit reagiert es auf das zum 1. August in Kraft tretende Leistungsschutzrecht.

Google-LogoGut einen Monat vor dem Inkrafttreten des Leistungsschutzrechts verlangt Google von den bisher in Google News vertretenen Verlagen eine widerrufbare Bestätigungserklärung für eine kostenlose Veröffentlichung der Inhalte.

Laut Google-Manager Gerrit Rabenstein steht Google News im Einklang mit dem Leistungsschutzrecht. Mit der Bestätigungserklärung möchte Google sicherstellen, dass die Verlage mit der Aufnahme ihrer Inhalte in Google News einverstanden sind. Rund um das Thema hat Google zudem eine FAQ veröffentlicht.

Die Bestätigungserklärung im Wortlaut:

Wünschen Sie, dass Inhalte Ihrer Webseiten in Google News erscheinen?

In Deutschland wurde ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt. Googles Dienste stehen in Übereinstimmung mit diesem Recht. Wir wollen uns jedoch rückversichern, dass Sie mit der Aufnahme von Inhalten Ihrer Webseiten bei Google News einverstanden sind. Durch Anklicken von “Ja” erklären Sie, dass Ihre Inhalte in Google News unentgeltlich aufgenommen werden dürfen und Sie befugt sind, diese Einwilligung vorzunehmen. Sie können Ihre Entscheidung jederzeit rückgängig machen.

Danke! Ihr Google News Team

Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage hatte im März dank der Stimmen der schwarz-gelben Koalition den Bundestag passiert – allerdings in abgeschwächter Form. In namentlicher Abstimmung votierten 293 Abgeordnete für und 243 gegen das Gesetz, drei enthielten sich.

Die Bundesregierung sieht in der Neuregelung einen Schutz vor „systematischen Zugriffen auf die verlegerische Leistung“ durch Anbieter von Suchmaschinen und Diensten, die Inhalte wie Suchmaschinen aufbereiten. Denn deren Geschäftsmodell sei „in besonderer Weise darauf ausgerichtet“, für die eigene Wertschöpfung „auch auf die verlegerische Leistung zuzugreifen“.

Der Ende August 2012 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage wurde allerdings entschärft. Ursprünglich sah er vor, dass Suchmaschinenanbieter und News-Aggregatoren wie Google künftig für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen müssen, die wiederum die Urheber der Texte daran beteiligen sollen. Erwerben die Anbieter keine Nutzungslizenz, können die Verlage auf Unterlassung klagen.

Die endgültige Fassung schränkt dieses Recht aber erheblich ein: Denn „einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ sind von der Regelung ausgenommen und bleiben damit lizenzfrei. Um genau diese von Google verwendete Snippets ging es aber eigentlich bei dem Gesetz. Denn längere oder komplette Texte sind ohnehin durch das Urheberrecht geschützt.

Die Verlegerverbände BDZV und VDZ befürworten naturgemäß das Leistungsschutzrecht. „Auch wenn der verabschiedete Text nicht alle Vorstellungen der Verleger berücksichtigt, ist das neue Leistungsschutzrecht für Presseverlage ein wichtiges Element eines fairen Rechtsrahmens für die digitale Welt“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

Der Hightech-Verband Bitkom übte hingegen scharfe Kritik: „Das Gesetz ist schlicht überflüssig und wird gegen die Empfehlungen der meisten Rechtsexperten durch das Parlament gejagt“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder damals. „Nach den zahlreichen Änderungen ist nun völlig unklar, was mit dem Gesetz überhaupt erreicht werden soll.“

Themenseiten: Google, Google News, Leistungsschutzrecht

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11 Kommentare zu Verlage müssen Veröffentlichung in Google News zustimmen

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  • Am 22. Juni 2013 um 12:37 von Nadia C. Rosso

    Tja, dumm gelaufen, Google hat reagiert und die Strategie, Google für das Verwenden der Snippets bezahlen zu lassen, ist nicht aufgegangen. Im Gegenteil, Google sagt „entweder umsonst oder gar nicht“. Wer nicht mitzieht, hat gegenüber den Mitbewerbern einen erheblichen Wettbewerbsnachteil. Hätte man kein Leistungsschutzrecht, würde Google weiterhin kostenlose Werbung für alle machen, und jeder hätte was davon, aber nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und man wird mit den Auswirkungen – Schwund von Klicks auf die Newsseiten usw. – leben müssen.

    • Am 22. Juni 2013 um 14:02 von PeerH

      Google zeigt einfach nur was passiern würde, wenn sie mit ihrer Strategie Erfolg hätten, und das Monopol auf ‚Wissen‘ in Form von Literatur erlangen würden.

      Zahlen, oder dumm bleiben. Von wegen Google als ‚Wohltäter‘.

      Den Konzern muss man zerschlagen, indem man das Suchmaschinen(-monopol) vom Rest trennt.

      • Am 22. Juni 2013 um 16:28 von Nadia C. Rosso

        NIEMAND hat irgendein Grundrecht darauf, in Googles Index aufgenommen zu werden, und niemand wird gezwungen, einen Google-Account zu besitzen. Das von Ihnen angesprochene (Quasi-) Monopol existiert schlichtweg nicht. Google ist entgegen landläufiger Meinung keineswegs der „Vollständigkeit“ verpflichtet, und kann als Privatunternehmen de fakto machen was es will (im gesetzlichen Rahmen). Das heißt natürlich nicht, dass es keine Vorteile hätte, wenn sich Content-Provider mit Google gut stellen.

        Der Gedanke der Zerschlagung ist lächerlich, mit welcher Begründung sollte diese erfolgen?

        • Am 23. Juni 2013 um 10:10 von PeerH

          Na ja, über 90% Marktanteil im Suchmaschinenmarkt kann man durchaus als Monopol bezeichnen. Und klar, niemand wird gezwungen Google als Suchmaschine zu nutzen, aber ’niemand wurde auch gezwungen eine Mauer zu bauen‘. ;-)

          Letztendlich kann Google sehr leicht manipulieren wer was wann in welcher Tiefe und mit welchem Informationsgehalt sehen darf – oder eben nicht. Und damit haben sie erheblich mehr Möglichkeiten des Machtmissbrauchs, als einem privaten Unternehmen erlaubt sein sollte.

          Nebenbei bemerkt nutzten sie diese Macht ja auch mehrmals, indem sie z.B. sehr lange Zeit bezahlte Anzeigen ‚unauffällig‘ nach vorne gemogelt haben – und erst damit aufhörten, als es ihnen unter Androhung von Strafzahlungen verboten wurde.

          Wenn Google den Anspruch hat das Wissen der Menschheit zentral zu verwahlten, dann darf das nicht aus kommerziellen Zwecken erfolgen. Und, da Google kommerzielle Ziele verfolgt, so ist daher der einzige Schluss daraus der, dass dieser Bereich abgetrennt und unter öffentliche Kontrolle gestellt werden muss. Andernfalls besteht die Gefahr, dass nur derjenige Zugriff auf Wissen erhält, der dafür explizit zahlt. Und anders herum ebenfalls nur derjenige Wissen veröffentlichen darf, der Google dafür entlohnt.

          Sicher, das ist noch (!) Zukunftsmusik, aber Google wächst rasant, die Möglichkeiten werden von Google mit Sicherheit gesehen, und ihre Ziele sind unverkennbar.

          Ausser man arbeitet bei/für Google, und fühlt sich verpflichtet freiwillig rosarote Scheuklappen aufzusetzen. Dann glaubt man an das Gute im Google Universum. ;-)

        • Am 23. Juni 2013 um 10:11 von Otternase

          Warum zerschlagen? Weiss sogar meine Oma: weil Monopole schädlich sind? ;)

        • Am 23. Juni 2013 um 10:14 von Thomas

          NIEMAND? So ein Quatsch: sobald Google einen Drittanbieter kauft, ist das erste was passiert, dass man einen Google Account braucht, um den Service weiter sinnvoll nutzen zu können.

          • Am 23. Juni 2013 um 11:36 von Nadia C. Rosso

            Nur weil Google einen hohen Marktanteil hat ist es kein Monopol. Es gibt hunderte Suchmaschinen, und selbst wenn Google die beliebteste Suchmaschine ist, wird niemand gezwungen sie zu benutzen. Man kann Google auch ohne Account benutzen und das Gleiche gilt für YouTube; wer „etwas mehr“ haben will kann einen Account bekommen, nimmt dafür aber auch in Kauf, dass Google die eigenen Daten auswertet (die man übrigens im Dienst „Google Dashboard“ wieder anzeigen lassen kann). Im Leben ist nun mal nichts umsonst.

      • Am 22. Juni 2013 um 21:17 von Silvio Siefke

        Ihnen sollte man das Internet wegen Unwissen abnehmen. Google ist ein Unternehmen dessen Dienstleitung von der Masse angenommen wird. Wenn die Masse ein Produkt annimmt, dann ist es für mich kein Monopol. Oder steht hinter den Nutzern einer mit einer Knarre oder ist es vorinstalliert? Im Internet gibt es kein Monopol, denn es gibt Alternativen ohne Ende.

        Immer diese dummen Meinungen von Leuten die wahrscheinlich noch mit Windows System unterwegs sind, irgendwo ein Apple oder Android Gerät nutzen und wahrscheinlich selbst noch aktiv die Dienste von Google nutzen.

        mfg

        • Am 23. Juni 2013 um 12:46 von MacWinUser

          Das ist ja das Entscheidende. Google ist NUR zum Monopolist geworden weil es von jedem genutzt wird. Es gibt wirklich einige Alternativen und zwar zu allen Google-Angeboten. Diese kann jeder nutzen der Goggle nicht ausstehen kann.
          Aber wie es so oft ist wird fleißig gemault was das doch für Verbrecher sind und wenn dann wird, wenn man etwas am PC achen will, ein Programm von Google verwendet. Für andere gleichwertige müsste man ja Geld ausgeben.

          • Am 24. Juni 2013 um 23:17 von Lumanil

            Vielleicht sollten die Herrn Monopolisten mal auf die andere Monopol-Website http://www.wikipedia.de oder im Brockhaus-Monopol-Buchband nachschauen was Monopol überhaupt heißt, bevor sie wie wildgewordene Hühner mit dem Finger fuchtelnd auf allerlei Unternehmen losgehen.

      • Am 23. Juni 2013 um 2:16 von qertz

        Wer zwingt dich Google zu nehmen. Natürlich ist Google kein Wohltäter, er hat ja mit über 30.000 MA auch Familien zu ernähren. Du gehst ja auch nicht für Lau arbeiten. Aber er hat die Internetwelt radikal vorangebracht und ermöglicht es auch ärmeren Schichten daran teilzuhaben, was man von einem Apple wahrlich nicht sagen kann.

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