Ein US-Berufungsgericht hat eine Entscheidung gegen eine Klage des Patenttrolls Eolas bestätigt (PDF). Das Unternehmen hatte im Lauf der Jahre hunderte Millionen an Lizenzgebühren von Firmen wie Amazon, Google, Microsoft und Yahoo gefordert. Es behauptete, seine Patente 5.838.906 und 7.599.985 deckten Webseiten mit interaktiven Inhalten wie Videostreams grundsätzlich ab.
Das Gericht aus Washington DC bestätigte damit das Urteil der vorangegangenen Instanz, des Bundesbezirksgericht für Ost-Texas in der Stadt Tyler. Eine Begründung lieferte es nicht. Einen Kommentar gab es bisher nur von Google, das sich „erfreut über die Entscheidung“ gibt.
Eolas und die Universität Kalifornien hatten 2009 eine Reihe von Technikfirmen verklagt. Sie forderten 600 Millionen Dollar an Lizenzzahlungen wegen unberechtigter Nutzung ihrer Patente für Online-Videostreams, Suchvorschläge und andere „interaktive“ Seitenelemente. Eine zweite Klage – diesmal gegen Facebook und Wal-Mart – folgte im September 2012.
Die beiden fraglichen Patente hatten Eolas-Gründer Michael Doyle und zwei Investoren 1998 zugesprochen bekommen. Sie beziehen sich auf Doyles Forschungen an der University of California, weshalb die Hochschule Mitinhaber der Schutzrechte ist.
Die Klage von 2009 beschuldigte unter anderem Adobe Systems, Amazon, Apple, Blockbuster, Citigroup, eBay, Frito-Lay, Go Daddy, Google, J.C. Penney, JPMorgan Chase, Office Depot, Perot Systems, Playboy Enterprises, Staples, Sun Microsystems, Texas Instruments, Yahoo und YouTube. Der Patenttroll hatte Microsoft hingegen schon 1999 wegen seines Browsers Internet Explorer verklagt. 2003 verurteilte ein Gericht den Konzern zu einer Strafe von 565 Millionen Dollar. Microsoft ging in Berufung, der Fall wurde aber vor einer endgültigen Entscheidung gegen Zahlung einer nicht bekannten Summe beigelegt. Auch Oracle und die Zeitschrift Playboy schlossen Abkommen mit Eolas.
[mit Material von Steven Musil, News.com]
Tipp: Kennen Sie die größten Technik-Flops der IT-Geschichte? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 14 Fragen auf silicon.de.
Neueste Kommentare
Noch keine Kommentare zu Berufungsgericht erklärt Patent auf „interaktives Web“ für ungültig
Kommentar hinzufügenVielen Dank für Ihren Kommentar.
Ihr Kommentar wurde gespeichert und wartet auf Moderation.