Googles Anwälte in Großbritannien vertreten offenbar die Ansicht, dass die dortigen Datenschutzgesetze nicht für den Internetkonzern gelten. Stattdessen sollte es nur möglich sein, Google an seinem Firmensitz im US-Bundesstaat Kalifornien zu verklagen. Mit diesem Argument wollen die Anwälte eine Klage britischer Apple-Nutzer abwehren, die Google vorwerfen, die Privatsphäre-Einstellungen im Browser Safari umgangen zu haben.
In den Vereinigten Staaten verhängte die Federal Trade Commission (FTC) in diesem Zusammenhang im vergangenen Jahr eine Rekordstrafe von 22,5 Millionen Dollar gegen Google. Anfang 2012 hatte das Wall Street Journal aufgedeckt, dass Google die Datenschutzeinstellungen in Safari missachtete, um Nutzer auf iPhone oder Computer per Cookie verfolgen zu können. Inzwischen hat Google den fraglichen Code entfernt.
Die britische Anwendergruppe „Safari Users Against Google’s Secret Tracking“ reichte ihre Klage im Januar 2013 ein. „Sie wollen Apple-Nutzer, deren Privatsphäre verletzt wurde, zwingen, die Reisekosten nach Kalifornien zu zahlen und dort zu klagen, obwohl sie ihre Dienste in diesem Land mit einer .co.uk-Site anbieten“, kommentierte die Klägerin Judith Vidal-Hall. Marc Bradshaw, ein anderer Kläger, ergänzte: „Uns erscheint es absurd, dass Verbraucher nicht gegen ein Unternehmen klagen können, das in Großbritannien Geschäfte macht und in London ein eine Milliarde Pfund teures Hauptquartier baut.“
Für den Fall, dass Google tatsächlich nicht unter die britische Gerichtsbarkeit fällt, fordert Bradshaw mehr Rechte für die britische Datenschutzbehörde Information Commissioner’s Office (ICO). Derzeit könne sie keine adäquaten Sanktionen verhängen, da die Höchststrafe für Unternehmen lediglich 500.000 Pfund betrage. „Google verdient in weniger als zwei Stunden mehr Geld als die Höchststrafe“, ergänzte Bradshaw.
[mit Material von Tom Brewster, TechWeekEurope]
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2 Kommentare zu Google: Wir unterliegen nicht britischen Datenschutzgesetzen
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@Applefanatiker Harry: bla bla bla
Ich würde mich freuen, wenn der Beitrag auch Hinweise dazu enthält, wie die Lücke genutzt wird, wie sie ausgeschaltet wurde und wen es heute noch betrifft.