Instagram will künftig verstärkt gegen Drittanbieter-Apps vorgehen, die Teile seines Namens oder ähnliche Logos verwenden. In seinen aktualisierten Markenrichtlinien listet der seit knapp einem Jahr zu Facebook gehörende Fotosharing-Dienst auf, was Fremdanbieter tun oder lieber unterlassen sollten.
Beispielsweise empfiehlt Instagram: „Geben Sie Ihrem Produkt einen unverwechselbaren, originalen Namen.“ Außerdem legt es Entwicklern nahe, ein eigenes App-Icon zu entwerfen, das ihre eigene Marke repräsentiert.
Deutlich konkreter wird der Fotosharing-Dienst bei den Dingen, die Drittanbieter nicht dürfen. So untersagt er ausdrücklich die Verwendung von „Instagram“, „IG“ oder „Gram“ im Anwendungsnamen sowie des Kameralogos und Instagram-Schriftzugs. Entwickler sollen außerdem eine andere Schriftart als im Originalprogramm nutzen.
Teilweise sind die Vorgaben verständlich, nutzen doch viele Fremd-Apps tatsächlich Logos, die dem originalen Regenbogen-Kamera-Design von Instagram sehr ähneln. Eine Reihe dieser Anwendungen verbessert dafür die Nutzererfahrung des Fotosharing-Diensts.
Laut TechCrunch hat Instagram jetzt damit begonnen, E-Mails an Anbieter zu verschicken, die gegen seine Markenrichtlinien verstoßen. Es fordert sie darin auf, ihr Branding „innerhalb eines vernünftigen Zeitraums“ zu ändern.
Einer dieser Anbieter ist Luxogram, das die Nachricht an TechCrunch weitergeleitet hat. Darin heißt es: „Wir schätzen Ihr Interesse an der Entwicklung von Produkten, die Menschen helfen, über Instagram zu veröffentlichen. Während wir Entwickler ermutigen, großartige Anwendungen auf Basis von Instagram zu erstellen, können wir nicht zulassen, dass andere Applikationen so aussehen, als ob sie offizielle Instagram-Anwendungen sind oder von uns befürwortet oder gesponsert wurden. Es ist wichtig, dass Sie Ihre eigene unverwechselbare Marke für Ihre Anwendungen entwickeln und Instagrams Markenzeichen nur wie spezifisch unter unseren Richtlinien autorisiert verwenden.“
Auch Facbook ist dafür bekannt, die unautorisierte Nutzung von Teilen seines Namens scharf zu verfolgen. Das Social Network hat vergangenes Jahr sogar versucht, sich das Wort „book“ markenrechtlich schützen zu lassen. Das US Patent and Trademark Office (USPTO) listet zudem den Buchstaben „F“ und Begriffe wie „Face“, „FB“, „Wall“ und „Facepile“ als geschützte Marken im Besitz von Facebook auf.
[mit Material von Dara Kerr, News.com]
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