US-Bundesbezirksrichterin Lucy Koh hat Samsungs Hoffnung auf eine Neuverhandlung zu Apples „Gummiband“-Patent eine Absage erteilt. Das Patent beschreibt das optische Zurückschnalzen des Bildschirms, wenn das Ende einer Seite oder Seitenfolge erreicht ist. Es war ein entscheidender Faktor bei Samsungs Verurteilung im vergangenen Jahr.
Apple hatte ursprünglich über 20 Samsung-Smartphones und zwei Tablets in seine Klage einbezogen, die das Patent angeblich verletzen. Seine Beschwerden bezogen sich aber auch auf andere Touchscreen-Aktionen, die Apple für sich geschützt zu haben wähnte – beispielsweise das Verschieben von Dokumenten mit dem Finger.
Die Geschworenen urteilten im Prozess von San Jose, dass tatsächlich 18 Samsung-Geräte gegen das Gummiband-Patent verstoßen. Samsung hat das stets abgestritten. Im Juli 2013 beantragte es eine Neuverhandlung dieser Frage. Dies ist der Antrag, den Koh jetzt abgelehnt hat.
Offen bleibt dagegen weiter die Höhe des Schadenersatzes, den Samsung an Apple überweisen muss. Zunächst waren die Koreaner zu einer Strafe in Höhe von 1,05 Milliarden Dollar verurteilt worden. Beide fochten diese Summe zunächst an. Im März reduzierte Koh den Betrag aufgrund von Fehlern bei der Berechnung um 450,5 Millionen Dollar. Später ordnete sie einen neuen Prozess zur korrekten Schadensberechnung an.
Seit Monaten bereiten sich die Parteien nun mit Anträgen und Gegenanträgen auf die Neuauflage vor, die für November angesetzt ist. Gleichzeitig mit der heutigen Entscheidung hat Koh Informationen zum Ablauf und spezielle Regeln für das Verfahren vorgelegt.
Auf die Entscheidung von Koh weist neben dem umstrittenen deutschen Patentblogger Florian Müller auch Groklaw hin, das seinen Betrieb eigentlich diese Woche einzustellen angekündigt hat. Der Hinweis findet sich in Form einer Aktualisierung in einer Meldung vom 15. August.
[mit Material von Dara Kerr, News.com]
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