Apple geht gegen Urteil wegen E-Book-Preisabsprachen vor

Es reicht beim United States Court of Appeals eine Beschwerde ein. Ziel ist die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils. Apple will auch erreichen, dass die als Folge verhängten Kartellauflagen ausgesetzt werden.

Apple hat gegen das im Sommer wegen Preisabsprachen für E-Books ergangene Urteil Beschwerde eingelegt. Mit der beim United States Court of Appeals for the Second Circuit eingereichten Berufung will der iPhone-Hersteller erreichen, dass die erstinstanzliche Entscheidung sowie die als Folge von einem Bezirksgericht in New York verhängten Auflagen aufgehoben werden.

Klage gegen Apple wegen E-Book-Preisabsprachen

Die Beschwerde an sich liegt allerdings noch nicht vor. Am Freitag veröffentlichte das Gericht lediglich eine sogenannte „Notice of Appeal“, mit der das Verfahren eingeleitet wird. Wie GigaOm berichtet, hat Apple noch bis Anfang 2014 Zeit, seinen Berufungsantrag zu begründen.

Zuvor veröffentlichte Gerichtsdokumente enthalten allerdings zahlreiche Hinweise auf die Argumente, mit denen Apple seinen Antrag stützen könnte. Im August warfen Apples Anwälte in einem Schreiben an die vorsitzende Richterin Denise Cote dem Gericht vor, es habe Gutachten von Wirtschaftsexperten über die Wettbewerbsvorteile des von Apple mit den Verlagen vereinbarten Agenturmodells ausgeschlossen. Außerdem habe das Gericht mögliche Bedenken über die Glaubwürdigkeit der Zeugen Amazon und Google nicht berücksichtigt.

Im Juli hatte Richterin Cote Apple wegen illegaler Preisabsprachen bei E-Books verurteilt. Es soll im abgesprochenen Handeln führender US-Verleger eine zentrale Rolle gespielt haben, um den Preiswettbewerb auszuhebeln und die Preise für E-Books anzuheben.

Im Nachgang zu dem Urteil verpflichtete Cote Apple dazu, für einen Zeitraum von zwei Jahren einen externen Kartellwächter einzustellen, der die Einhaltung von Wettbewerbsregeln überwachen soll. Außerdem darf Apple in dieser Zeit keine Vereinbarungen mit Verlagen zu E-Book-Preisen treffen. Andere vom US-Justizministerium geforderte Auflagen lehnte sie hingegen ab. Dazu gehört, dass Apple Firmen wie Amazon erlauben sollte, in ihren E-Book-Apps für iOS käufliche Inhalte zu verlinken, ohne dass der iPhone-Hersteller dafür eine Provision erhält.

Ab Mai 2014 soll zudem in einer separaten Verhandlung die Höhe des Schadenersatzes ermittelt werden, den Apple zahlen muss. Anwälte schätzen den Betrag auf mehrere Hundert Millionen Dollar. Unklar ist, ob das Berufungsverfahren Auswirkungen auf den Schadenersatzprozess hat.

[mit Material von Joan E. Solsman, News.com]

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Themenseiten: Apple, E-Books, E-Commerce, Gerichtsurteil, Kartell

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4 Kommentare zu Apple geht gegen Urteil wegen E-Book-Preisabsprachen vor

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  • Am 8. Oktober 2013 um 16:15 von Troll-Alarm

    Und das gleich doppelt: hoppala und, mal wieder, Judas Ischias. Ausser gebashe nix dahinter. Klar, ist ja ein komplexes Thema, muss man zunächst durchdringen können, um passende Kommentare zu verfassen. Dann lieber nur paischales Apple-bashing. ;-)

    • Am 9. Oktober 2013 um 2:13 von Judas Ischias

      Noch jemand ohne Unrechtsbewustsein. Wie der Herr, so’s Gescherr.

  • Am 8. Oktober 2013 um 12:32 von Judas Ischias

    Da sieht man mal wieder, absolut kein Unrechtsbewusstsein. Erst illegale Preisabsprachen, auf Kosten der Kunden treffen und dann noch gegen das Urteil Beschwerde einlegen.

  • Am 8. Oktober 2013 um 11:24 von hoppala

    das urteil ist an sich schon ein witz. und dagegen legt apple noch widerspruch ein. größenwahn :D

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