Landgericht Köln untersagt Telekom geplante DSL-Drosselung

Es erklärt die zum 2. Mai eingeführte Vertragsklausel für unzulässig. Damit gaben die Richter einer Klage der Verbraucherzentrale NRW statt. Ihnen zufolge stellt die Bandbreitenreduzierung ab einem bestimmten Datenvolumen bei Flatrate-Tarifen eine "unangemessene Benachteiligung" dar.

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Deutsche Telekom die Bandbreite von Festnetz-Internetanschlüssen bei Pauschaltarifen nicht einschränken darf. Es erklärte die zum 2. Mai eingeführte Drosselungsklausel in den DSL-Verträgen der Telekom für Neukunden für unzulässig. Damit gab die Zivilkammer einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen statt.

Telekom

Ursprünglich wollte die Telekom die verfügbare Datenrate bei Erreichen eines bestimmten Inklusivvolumens ab 2016 auf 384 KBit/s bei Neuverträgen reduzieren. Nach heftigen Protesten seitens Politik und Verbrauchern knickte der Bonner Konzern Mitte Juni aber ein und setzte das Bandbreitenlimit auf 2 MBit/s herauf. Die Drosselung soll für die Tarife „Call-&-Surf“ sowie „Entertain“ gelten, wobei der durch das IPTV-Angebot verusachte Traffic nicht auf das Highspeed-Volumen angerechnet wird.

Da die Telekom ihre Tarife mit einer „Internet-Flatrate“ und unter Angabe der „bis zu“-Maximalgeschwindigkeit bewirbt, stellt die „nachträgliche Drosselung per Klausel-Hintertür“ laut Verbraucherzentrale NRW eine „unangemessene Benachteiligung“ dar. Dieser Auffassung schloss sich das Landgericht Köln mit seinem heutigen Urteil (Az. 26 O 211/13) an.

In der Urteilsbegründung heißt es: „Die streitgegenständliche Regelung zur Reduzierung der Übertragungsgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenvolumen ist nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, da sie wesentliche und sich aus der Natur des Vertrags ergebende Rechte so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (§ 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB), und den betroffenen Kunden deshalb in unangemessener Weise benachteiligt.“

Dabei komme es maßgeblich auf die Auslegung des Begriffs „Flatrate“ an, so das Gericht weiter. Dieser sei aus Sicht eines Durchschnittskunden im Festnetz-Bereich so zu verstehen, dass damit ein Festpreis für den Internetzugang zu einer bestimmten Bandbreitengeschwindigkeit und ohne Einschränkungen beziehungsweise versteckte Kosten gemeint ist. Im Gegensatz zum Mobilbereich habe sich das Verständnis des Begriffs „Flatrate“ bei Internetzugangsleistungen im Festnetz nicht dahingehend geändert, dass damit per se Einschränkungen in Verbindung gebracht würden. Daher stelle die „erhebliche Verminderung des Leistungsversprechens im Rahmen eines Pauschaltarifs wegen Störung des Äquivalenzverhältnisses und Gefährdung des von dem Kunden mit Abschluss des (V)DSL-Vertrages verfolgten Zwecks eine unangemessene Benachteiligung dar“.

Außerdem kritisierten die Richter, dass nicht nur typische „Power-User“ von der Drosselung betroffen wären, wie von der Telekom behauptet, sondern „ein breites Publikum“ – insbesondere im Hinblick auf das Streamen von Fernsehsendungen und Filmen.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Die Telekom kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Köln einlegen.

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6 Kommentare zu Landgericht Köln untersagt Telekom geplante DSL-Drosselung

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  • Am 1. November 2013 um 0:08 von Judas Ischias

    Du meine Güte, wie viel Zeit hat man denn noch für das „normale“ Leben, wenn man 75 GB verbraucht? Mir reichen 2-3 GB, zum lesen von ca.10 Onlinemagazinen und mal auf YouTube Videos zu schauen. Mal ohne Hintergedanken, was ist so datenintensiv?

    • Am 1. November 2013 um 9:44 von punisher

      Alleine schon wenn du Dienste wie Netflix, wo man sich Filme online anschauen kannst, origin oder steam, wo man sich spiele online kaufen kann. Da hat man mit 2 Filmen oder Spielen die 75 gb schnell weg

  • Am 31. Oktober 2013 um 8:10 von Ingo B.

    Finde ich richtig. Endlich zeigt sich auch mal, dass die Großen nicht machen können, was sie wollen. Drosselung ist ja an sich in Ordnung, aber nicht auf diese Art und Weise. Es gibt andere, die das wesentlich besser machen, z.B. Kabeldeutschland. Die drosseln auch, ab einem bestimmten Limit, aber das ist ein Tageslimit und kein Monatslimit. Und die Drosselung zählt nur für den aktuellen Tag. So geht es auch und ich muss sagen, dass ich diese Drossel erst einmal erlebt hatte, seit ich bei denen bin. Aber für einen Monat? Nee, die ticken ja nicht richtig.

    • Am 31. Oktober 2013 um 9:12 von PeerH

      Der Unterschied zwischen Drossel auf täglicher und Drossel auf monatlicher Basis scheint mir eher darin zu liegen, dass die einen ihr Netz schützen wollen (täglich), um nicht exzessiv für einige Extrem-Nutzer und deren Lastspitzen vorsorgen zu müssen, und die anderen (monatlich) Hauptsächlich daran interessiert sind Zusatzpakete mit mehr Volumen zu verkaufen, also reines Marketing.

      Letztendlich kann es ihnen keiner verbieten, aber dann bitte nicht unter der Bezeichnung ‚Flatrate‘, (leider nicht wirksam geschützt), und nicht bereits ab 75 GB, die insbesondere Familien mit mehreren Geräten im Haushalt zuerst trifft.

      So etwas kommt dabei heraus, wenn Netze privatisiert, und an Gewinn-orientierte Unternehmen verkauft werden. Wenn es dann an Innovation und neuen Produkten mangelt, müssen die netze eben als Gewinn ringer herhalten.

      Und echten Wettbewerb vermisse ich schon seit einigen Jahren. Alle wollen mehr Gewinne machen, und ziehen sich nun gegenseitig hoch. Bei O2 ist zumindest die Schranke deutlich höher, als bei 75 GB je Monat.

    • Am 31. Oktober 2013 um 9:15 von PeerH - PS:

      PS: Es widerspricht auch dem Gedanken die Anwender zur Nutzung von Online Diensten (Video, Musik, Cloud Dienste, etc.) zu bewegen, und dann die Download Volumina zu begrenzen.

      Dass man sich der Problematik bewusst ist, konnte man bei der Telekom ja sehen: die Download Volumina ihrer eigenen Online Dienste sollten ja nicht mitgezählt werden. Ein Schelm, der dabei böses denkt. ;-)

  • Am 30. Oktober 2013 um 14:29 von Hugo

    Ich finde es gut das der Begriff „Flatrate“ geschützt wird. Die Telekom kann solche gedrosselten Verträge anbieten, aber nicht unter dem Namen Flatrate. Jeder soll im Namen schon den Billigheimer erkennen können. Gilt natürlich für alle anderen Provider ebenso. Sollte irgendwann für Handytarife ebenso gelten. Flatrate ist eindeutig und sollte nicht mißbraucht werden.

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