Wikileaks-Gründer Julian Assange ist entgegen der populären Auffassung nicht in den USA zur Fahndung ausgeschrieben. Das hat ein nicht namentlich genannter hochrangiger Polizeibeamter der Washington Post gesagt. Es laufe zwar seit drei Jahren eine Untersuchung, aber eine Anklage gebe es nicht.
Die Zeitung schließt daraus, dass die US-Strafverfolger zwischen denjenigen unterscheiden, die Informationen geheimzuhalten verpflichtet sind, und denjenigen, die geheime Informationen veröffentlichen – also zwischen Bradley Manning und Edward Sowden auf der einen und Assange oder auch dem Journalisten Glenn Greenwald auf der anderen Seite. Edward Snowden beispielsweise wird offiziell wegen Spionage gesucht.
Mit der Information suggerieren die US-Behörden, dass sich Assange nicht in der Botschaft Ecuadors in London aufhält, um einer Auslieferung an die USA zu entgehen. Vielmehr nähren sie damit den Verdacht, Assange wolle mit dem Manöver nur dem in Schweden drohenden Prozess wegen einer angeblichen Vergewaltigung entgehen.
Letzten Monat hatte Assange noch dem britischen Daily Telegraph gesagt, er konzentriere sich auf die US-Ermittlungen. „Der Fall in Schweden wird wohl irgendwann von selbst verschwinden.“
Für Wikileaks kommentierte Sprecher Kristinn Hrafnsson, die Versicherung der US-Polizei sei wenig tröstlich. Man bleibe skeptisch, wenn die USA nicht gerade bereit seien, öffentlich und formell zu bestätigen, es werde keine Verfolgung von Wikileaks geben. Die US-Regierung sei für ihre Täuschungsmanöver bekannt und wäge jedes Wort genau ab.
[mit Material von Nick Farrell, TechEye.net]
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2 Kommentare zu US-Polizei: „Es gibt keine Anklage gegen Assange“
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Ich glaub nicht, dass das so „einfach“ zu lösen ist. Zumindest gibt es hier in Deutschland bei bestimmten Delikten Anwesenheitspflicht. Wenn das in den USA genau so ist wie in Deutschland, ist das Risiko einfach zu groß, doch verurteilt zu werden und das gleich im Gerichtssaal die Handschellen klicken, da kann der Mann sich gar nicht darauf einlassen.
dann soll er halt sich selbst anzeigen und abwarten ob er freigesprochen wird. wenn er freigesprochen wird, ist ja alles sauber und er wird in dem land nicht wieder wegen der selben straftat belangt…