Die Regensburger Kanzlei U+C verschickt seit vergangenen Donnerstag offenbar Abmahnungen an tausende Internetnutzer, die ein Streaming-Angebot für Pornofilme namens Redtube in Anspruch genommen haben. Wie der Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke mitteilt, hat er allein am Wochenende Anfragen von 600 Abgemahnten erhalten. Die Informationsseite seiner Kanzlei zu der Abmahnwelle sei bis Sonntag Mittag rund 22.000-mal aufgerufen worden.
Solmecke geht daher von mehr als 10.000 Menschen aus, die von der Porno-Abmahnwelle betroffen sind. „Dieses Aufkommen ist extrem ungewöhnlich. Seit mehr als sieben Jahren betreue ich tausende Abgemahnte in Filesharing-Verfahren. Eine so konzentrierte Abmahnaktion habe ich noch nicht erlebt“, erklärt Solmecke in einer Pressemitteilung.
Die betroffenen Nutzer sollen 250 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Ein Großteil von ihnen hat allerdings gleich drei bis vier Abmahnungen erhalten, in denen ihnen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Diese sollen sie durch das Konsumieren pornografischer Filme auf Redtube begangenen haben.
Nicht nur das Ausmaß der Abmahnwelle ist ungewöhnlich, sondern auch, dass sie auf Streaming-Nutzer abzielt. Allen berichtenden Anwälten zufolge waren bisher ausschließlich Filesharer das Ziel solcher Aktionen. Denn beim Download über Peer-to-peer- oder Torrent-Netzwerke werden die urheberrechtlich geschützten Werke zugleich auch weiterverbreitet.
„Rechtlich ist noch unklar, ob im Wege des Streamings überhaupt eine Urheberrechtsverletzung begangen werden kann“, erläutert Solmecke. „Da die Filme nicht offensichtlich rechtswidrig auf Redtube verbreitet worden sind, gehe ich davon aus, dass hier eine legale Privatkopie auf Seiten der Nutzer gegeben ist.“
Das sieht auch Rechtsanwalt Tobias Röttger so. Er schreibt in einem Blogeintrag auf anwalt24.de: „Das Thema Streaming ist rechtlich äußerst umstritten. Bisher existiert keine nennenswerte gerichtliche Entscheidung zu dem Thema, so dass weiterhin die Frage ungeklärt ist, ob es sich hierbei überhaupt um eine Urheberrechtsverletzung handelt.“
Röttger hat auch die abmahnende Kanzlei U+C unter die Lupe genommen. Sie ist Experten nämlich nicht unbekannt. U+C habe in der Vergangenheit insbesondere durch die Ankündigung eines „Pornoprangers“ auf sich aufmerksam gemacht. Dort wollte man Namen von Abgemahnten veröffentlichen, die angeblich per Filesharing einen Porno verbreitet haben und keine Zahlung an U+C leisteten. Auch sei von der Kanzlei bereits „eine Vielzahl von Online-Shop-Besitzern wegen angeblich wettbewerbswidriger AGB abgemahnt“ worden.
Unklar ist bislang, wie die Rechteinhaber an die IP-Adressen der Abgemahnten gekommen sind. Das gibt zum Beispiel auch Florian Skupin bei eRecht24.de zu denken. Ihm zufolge ist dies – anders als bei Tauschbörsen – nämlich lediglich möglich, sofern der Betreiber der Streaming-Plattform dem Rechteinhaber Einsicht in die Log-Files seines Streaming-Server gibt.
Interessant in diesem Zusammenhang sind auch die Recherchen von Rechtsanwalt Alexander Bräuer. Demnach stecken hinter The Archive AG, in dessen Auftrag die Abmahnungen verschickt wurden, die deutschen Staatsbürger Ralf Reichert und Philipp Wiik, die beide dem Verwaltungsrat angehören. Laut Bräuer steht „der Name Ralf Reichert, insbesondere der Name seiner Firma Intergroove, seit Jahren in direktem Zusammenhang mit Herrn Moses Pelham sowie indirekt mit der Firma Digiprotect, die zwischenzeitlich pleite ist. Das Frankfurter Unternehmen Pelhams, für welches die Kanzlei Urmann und Collegen in den vergangenen Jahren unzählige Filesharing-Abmahnungen ausgesprochen hatte, hatte sich von Digiprotect in die Firma „FDUDM2 GmbH“ (soll angeblich die Abkürzung für „Fick Dich Und Deine Mutter too“ sein) umbenannt, die zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt hat.“
Laut Blogger Lars Sobiraj hat ein Betroffener „heute gegen die Kanzlei u+c Strafanzeige wegen möglicher Internetkriminalität und den Verdacht auf Betrug und Nötigung gestellt. Er überlegt zudem den Anwälten jeglichen außergerichtlichen Kontakt zu untersagen.“
Nach Ansicht von Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht und Betreiber des Blogs Lawblog.de, können Abgemahnte recht zuversichtlich sein: „Das bloße Betrachten eines Streams ist nach der derzeit gültigen Rechtslage keine “Vervielfältigung”. Das Gesetz fordert aber gerade diese “Vervielfältigung” für eine Urheberrechtsverletzung. Ob das eventuelle Zwischenspeichern auf dem Gerät schon eine Vervielfältigung ist, haben die Gerichte bislang nicht geklärt. Die Rechtsanälte U + C berufen sich lediglich auf das Urteil des Amtsgerichts Leipzig im Fall kino.to. Dort ging es aber um die Verantwortung von Betreibern einer Streaming-Plattform, nicht um deren Nutzer. Die Abmahner vergleichen hier Äpfel mit Birnen.“
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[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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10 Kommentare zu Erste Abmahnwelle gegen Streaming-Nutzer gestartet
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Heutzutage wird man aber auch für alles abgemahnt, was mit Filesharingen zu tun hat. Schließlich wenn man so ein Schreiben von einer Kanzlei erhalten sollte, dann wäre es besser wenn man einen Anwalt dazu schaltet. Ich habe mal recherchiert und einen Artikel von einem Rechtsanwalt gefunden. Es wird über die Abmahnwelle von Popcorn Time und Cuevana.tv berichtet. (Im Allgemeinen P2P-Streaming). Den Link zu dem Artikel habe ich hier nochmal aufgeschrieben. https://www.aid24.de/rechtsblog/abmahnung-bei-nutzung-von-popcorn-time-und-cuevanatv-wegen-p2p-streaming-moeglich
Auch ich habe solch eine email bekommen. Zu den Zeitpunkt wo ich angeblich auf irgendsolcher Internetseite gewesen sein sollte saß ich im Kino und ich lebe alleine also das definitiv um die zeit keiner an mein Laptop war. Und sowas wie pornos ist mir neu das zu meiner Freizeit Beschäftigung gehören sollte. Habe die email deswegen jetzt einfach gelöscht. Ich sehe darin einfach nur eine Abzockmasche an Internetnutzer.
Ich wurde auch per Email abgemahnt. Soll am 13.12.2013 auf redtube was gestreamt haben…. Geil liegt zwar in der Zukunft aber egal. Is nur Verarsche!!! Weiterhin kommt mir die Email Adresse des Absenders doch sehr komisch vor
Auch mich hat es seit Gestern erwischt. Allerdings ist es bei mir ganz kurios, ich habe seit dem 10.07.2013 keinen Computer mehr,Telekom teilte mir am 20.08.13 mit das mein Internetzugang – kein W-Lan- missbraucht würde. Daraufhin habe ich umgehend die Telekom angerufen und den Internetzugang sperren lassen. Ergo gibt es seit dem 21.08.13 bei mir kein Internetzugang, da ich immer noch keinen PC habe und der neue Zugang(mit neuer IP) nicht aktiviert ist. Da ich auch keine Sexseiten oder ähnliches aufrufe und seit dem 10.07.2013 über keinen PC verfüge kann ich auch nichts angeschaut haben.Ich gehe davon aus das hier über diese dubiose Firma Internetzugänge gehackt wurden um diese Abmahnwelle auszulösen. Man sollte Strafanzeige gegen U + C stellen.
Tja. es gibt jeden Tag Dumme, die vor Angst zahlen. Auch an schlaue Anwälte,die an sich eigentlich noch dümmer sind. Verklagt doch diese auf Verleumdung und Ihr werdet siegen!!!
Just my 1 cent
nur ganz kurz: unterschreibst du die vorgedruckte UE ist der Käs‘ gegessen. Die mitgeschickten UE sind in der Regel so ausformuliert, dass du dich (1) zur Zahlung der geforderten 250 Eu und (2) im Falle der Wiederholung zu einer von U+C festgesetzten Vertragsstrafe verpflichtest.
Infos gibst auf lawblog und dreipage
auch ich gehöre seit einer Stunde (09.12.2013-14:30Uhr) zu den von der Abmahnwelle Betroffenen. Es kann sein, daß der beschriebene Sachverhalt richtig ist, d.h. dass von meinem Internetanschluß eine Verbindung zu dem genannten Filelink bestanden hat.
Mir wurde eine Frist 12.12.2013 gesetzt, das Absendedatum ist der 04.12.2013. Da von der Frist schon 5 Tage verstrichen sind, ist Eile geboten. Soll(muß)ich die Unterlassungserkärung wie vorgedruckt unterschreiben?
Gibt es eine etwas „neutralere“ Unterlassungserklärung, und wenn, wo?
Mit frdl Gruß
Thies Greve
Unsinn.
Sie schreiben einen Zweizeiler und warten auf das Ergebnis.
Ich habe nie die von Ihnen aufeglisteten Filme angeschaut. Unterlassen Sie bitte solche Anschuldigungen.
fertig.
Sollen Sie es beweisen. IP-Adressen sagen nichts mehr aus.
Habe heut auch so ein schönes Schreiben bekommen. interessant das ich den Film bereits am 10.8. geguckt haben soll,da weiß ich heut nichtmehr was da geguckt wurde. Ich habe morgen einen Anwaltstermin. So gehts ja nicht, ich hoffe die besagte Anwaltskanzlei bekommt dafür auch eine aufn Sack.
Es gibt schon dumme Leute.
Du solltest besser Garnichts unterschreiben geschweige denn irgend etwas zahlen.
In keinem Gesetz steht, dass das Ansehen solcher Streaming-Inhalte rechtswidrig ist.