Die hinter den massenhaften Streaming-Abmahnungen stehende Anwalt Thomas Urmann von der Regensburger Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) hat gegenüber der Welt am Sonntag bestätigt, dass man auch Nutzer weiterer Portale abmahnen werde. „Redtube war eher ein Testballon“, sagte Urmann der Zeitung. „Wir haben auch in anderen Portalen ermittelt, deswegen rechne ich damit, in den kommenden Monaten auch Nutzer der anderen Portale anzuschreiben.“
Gegenüber dem Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, die rund 600 Abgemahnte vertritt, hatte sich Urmann vergangene Woche schon ähnlich geäußert. Im Gespräch mit der Welt am Sonntag erklärte er, dass Streaming seiner Auffassung nach „bereits eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes“ sei. Solmecke und einige andere Kollegen sehen das hingegen anders. Daher müssen nun zunächst die Gerichte klären, ob Streaming rechtlich mit Filesharing gleichzusetzen ist und somit auch Abmahnungen für die Nutzung von Streaming-Angeboten zulässig sind.
Urmann rechnet damit, dass der Bundesgerichtshof über diese Frage „in fünf bis acht Jahren“ abschließend entscheiden wird, falls die Vorinstanzen zu unterschiedlichen Rechtsauffassungen kommen. Bis dahin können Abmahnanwälte tausende weitere Schreiben verschicken, und darauf hoffen, dass viele der Abgemahnten wie im Fall von Redtube bezahlen.
Das Porno-Portal hat inzwischen Maßnahmen gegen die für die Abmahnungen Verantwortlichen angekündigt und die Vorwürfe der Urheberrechtsverletzungen durch seine Nutzer als haltlos zurückgewiesen. „Redtube hält an seiner unerschütterlichen Überzeugung fest, dass diese Briefe vollkommen unbegründet sind und sie die Rechte der Empfänger in ernsthafter Weise verletzen“, heißt es in einer Stellungnahme.
Unklar ist noch, wie die Abmahnanwälte an die Daten der Redtube-Nutzer gekommen sind. Denn das Portal selbst streitet ab, dass es Daten herausgegeben habe. Ihm zufolge ist es „sehr wahrscheinlich“, dass sie unter Verwendung unlauterer Methoden erlangt wurden. Daher will Redtube gegen U+C sowie den in Berlin ansässigen Anwalt Daniel Sebastian vorgehen, der die Sammlung der IP-Adressen veranlasst und die Auskunftsersuchen beim Landgericht Köln gestellt hat.
Die hinter dem Angebot Abmahnhelfer.de stehende Kanzlei Werdermann von Rüden hat bereits Strafanzeige gegen Sebastian erstattet. Anwalt Johannes von Rüden vermutet, dass die IP-Adressen tausender Betroffener unter Verstoß des Datenschutzgesetzes gesammelt wurden. Zudem stünde „der Verdacht des gemeinsamen, bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrugs“ im Raum.
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7 Kommentare zu Abmahnanwalt: „Redtube war ein Testballon“
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Tja, Testballons haben mitunter die unangenehme Eingeschaft, dass sie auch mal explodieren… Dann wird rasch aus dem Höhenflug ein tiefer Fall… man kann sich dabei einiges brechen…. Also liebe Urmännchen und Sebastiane, mit den Worten von Nicole gesagt:
„Flieg nicht zu hoch, mein kleiner Freund,
die Sonne brennt dort oben heiß,
wer so hoch hinaus will, der ist in Gefahr.“
In diesem Sinne – den Verursachen… ein häßliches Weihnachtsfest.
Und einen guten Rutsch….fallt schön auf die Schnauze ihr Perlen der Anwaltszunft.
Warum immer auf den kleinen?
Warum nie auf die Betreiber?
Also, der heute erschienende Bericht ist auf dem Stand von vor 2 Tagen.
Mitlerweile ist Lichts ins Dunkeln gekommen und diese Ankündigungen von Urmann scheinen nur Säbelrasseln, denn mitlerweile ermittelt die StA und es deutet wohl alles auf gewerbsmässigen Betrug hin:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html
http://www.wbs-law.de/urheberrecht/wird-aus-der-groessten-abmahnwelle-jetzt-die-groesste-betrugswelle-49284/
http://www.welt.de/wirtschaft/article123006108/Staatsanwaltschaft-soll-im-Redtube-Fall-ermitteln.html
Ich würde in erster Linie auch auf den Artikel 13 der deutschen Verfassung verweisen: Die Wohnung ist unverletzlich.
Unter anderem wegen Verletzung des Artikel 13 dt. GG sind die Online-Durchsuchungen damals episch gescheitert. Mir scheint der Sprung hier von Online-Durchsuchung zu systematischer Online-Überwachung nicht wirklich allzu groß.
Das ist wirklich ein Fall für die Gerichte. Diesen betrügerischen Vertretern der Anwaltszunft sollte das Handwerk gelegt werden. Streaming = Anschauen ist keine Urheberrechtsverletzung. Hinzuweisen ist auf das GRUNDGESETZ Art 5: „Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Das Internet ist eine solche Quelle.
Da muss der Herr sich aber beeilen, nicht das er noch vorher seine Zulassung als Rechtsanwalt verliert!