E-Book-Preisabsprachen: Apple fordert Ablösung des externen Kartellwächters

Es wirft Michael Bromwich Befangenheit vor. Dieser hatte zuvor in einer Erklärung die Kooperationsbereitschaft Apples bemängelt. Der Konzern wiederum kritisiert das Verhalten des Kartellwächters als "unangemessen".

Apple hat am Dienstag bei einem US-Bezirksgericht beantragt, seinen gerichtlich bestellten Kartellwächter Michael Bromwich abzulösen. Es begründet seine Forderung damit, dass Bromwich befangen sei. Ein Gericht hatte Apple im Sommer wegen Preisabsprachen bei E-Books unter Aufsicht gestellt und Bromwich im Oktober als Aufpasser eingesetzt, der die Einhaltung der Wettbewerbsregeln überwachen soll.

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Das Unternehmen stört sich insbesondere an einer Eingabe Bromwichs, in der dieser all seine Beschwerden gegen Apple auflistet. In dem als „Bromwich Declaration“ bezeichneten Dokument führt der frühere stellvertretende US-Staatsanwalt und Inspekteur des US-Justizministeriums unter anderem aus, dass Anfragen zu Treffen mit Apple-Mitarbeitern teilweise unbeantwortet blieben und sein Team bisher nur einen Bruchteil der geforderten und versprochenen Unterlagen zur Einsicht erhalten haben.

Apple wiederum erklärte am Dienstag, dass die „Bromwich Declaration“ Fragen zur Unparteilichkeit des Aufsehers aufwerfe: „Seine vollständig unangemessene Erklärung in einem kontradiktorischen Verfahren wird von seinem Gebaren und den Begleitumständen seiner Einsetzung und Aktivitäten verstärkt, einschließlich seiner Abhängigkeit von Absprachen mit dem Gericht und Klägern als Grundlage für die Ausweitung seines Mandats über die Bedingungen des finalen Urteils hinaus, seiner aktiven Zusammenarbeit mit Klägern, um den Rahmen seines Mandats in dieser Sache auszuweiten und Apples Antrag auf Aussetzung des Verfahrens zu bekämpfen, seine finanziellen Forderungen sowie seine feindliche, inquisitorische und anklagende Kommunikation und Aktivitäten gegen Apple seit seiner Einsetzung.“

Bromwichs Aufgabe ist es, aus dem Unternehmen heraus die Einhaltung des US-Wettbwerbsrechts zwei Jahre lang zu überwachen. Unter anderem darf Apple in diesem Zeitraum keine Vereinbarungen mit Verlagen zu E-Book-Preisen treffen. Allerdings lagen der Konzern und der Kartellwächter schon einen Monat nach Beginn der Überwachung im Streit.

Ende November beschwerte sich Apple, dass die von Bromwich geforderten Gebühren überhöht seien. Für die ersten zwei Wochen seiner Arbeit hatte dieser 138.432 Dollar verlangt. Bromwich wiederum bemängelte in einem Brief an den Aufsichtsrat die mangelnde Kooperationsbereitschaft Apples. „Unsere Anfragen nach Treffen mit wichtigen Apple-Mitarbeitern wurden überwiegend ignoriert, und wenn sie nicht ignoriert wurden, dann wurde nur sehr langsam reagiert.“

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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Themenseiten: Apple, E-Books, Gerichtsurteil, Kartell

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