Gericht weist Apples Antrag auf Ablösung seines externen Kartellwächters ab

Der Konzern wirft Michael Bromwich Befangenheit und "unangemessenes" Verhalten vor. Das sah die zuständige Bezirksrichterin Denise Cote jedoch anders. Apple will nun das Berufungsgericht von New York anrufen, um die Überwachung durch Bromwich vorübergehend aussetzen zu lassen.

Apples vor einer Woche eingereichten Antrag, seinen gerichtlich bestellten Kartellwächter Michael Bromwich wegen Befangenheit abzulösen, hat die zuständige US-Bezirksrichterin Denise Cote bei einer Anhörung am gestrigen Montag abgewiesen. Sie hatte Apple im Sommer wegen Preisabsprachen bei E-Books unter Aufsicht gestellt und Bromwich im Oktober als Aufseher eingesetzt, der die Einhaltung der Wettbewerbsregeln überwachen soll.

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Apple wollte diese Überwachung bis zum Abschluss der Berufungsverhandlung aussetzen lassen. Doch Cote erklärte laut Reuters: „Ich möchte, dass die Kontrolle von Apple gelingt.“ Zudem betonte die Richterin, dass die von Apple kritisierte „Bromwich Declaration“ in keiner Weise „unangemessen“ sei. In der Eingabe führt der frühere stellvertretende US-Staatsanwalt und Inspekteur des US-Justizministeriums aus, dass Anfragen zu Treffen mit Apple-Mitarbeitern teilweise unbeantwortet blieben und sein Team bisher nur einen Bruchteil der geforderten und versprochenen Unterlagen zur Einsicht erhalten haben.

Apple nahm die „Bromwich Declaration“ zum Anlass, die Unparteilichkeit des Aufsehers in Frage zu stellen. Dessen Aufgabe ist es, aus dem Unternehmen heraus die Einhaltung des US-Wettbwerbsrechts zwei Jahre lang zu überwachen. Unter anderem darf Apple in diesem Zeitraum keine Vereinbarungen mit Verlagen zu E-Book-Preisen treffen.

Allerdings lagen der Konzern und der Kartellwächter schon einen Monat nach Beginn der Überwachung im Streit. Ende November beschwerte sich Apple, dass die von Bromwich geforderten Gebühren überhöht seien. Für die ersten zwei Wochen seiner Arbeit hatte dieser 138.432 Dollar verlangt. Bromwich wiederum bemängelte in einem Brief an den Aufsichtsrat die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Konzerns.

Eine Begründung für ihre Entscheidung, Apples jüngsten Antrag abzuweisen, will Richterin Cote umgehend vorlegen. Apple hat dann 48 Stunden Zeit, das Berufungsgericht von New York anzurufen, damit es die Überwachung durch Bromwich doch noch aussetzt. Apples Anwalt Theodore Boutrous kündigte bereits an, dass man von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werde.

[mit Material von Joan E. Solsman, News.com]

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Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Gericht weist Apples Antrag auf Ablösung seines externen Kartellwächters ab

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  • Am 14. Januar 2014 um 23:02 von Judas Ischias

    Was ist Mac-Harry, wo bleiben denn deine Kommentare zu den unsauberen Geschäfts-
    praktiken vom Appel und dem praktizierten Unrechtsbewustsein?

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