HP fordert mehr Bedenkzeit in Autonomy-Verfahren

Es geht um die Frage, ob sich der Konzern auf die Seite der Kläger oder die seiner beklagten Angestellten stellt. HP zufolge ist die Entscheidung gefallen, man will sie aber noch direkt mit den Klägern besprechen. Diese sind mit der erneuten Verschiebung einverstanden.

Hewlett-Packard hat sich im Fall einer Aktionärsklage sechs Wochen zusätzliche Bedenkzeit erbeten. US-Bundesbezirksrichter Charles Breyer aus San Francisco hatte dem Unternehmen in einer Entscheidung vom 6. September bis zum heutigen Montag Zeit gegeben, zu Empfehlungen eines unabhängigen Komitees Stellung zu nehmen.

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In dem Verfahren klagen Aktionäre wegen einer Abschreibung in Höhe von 8,8 Milliarden Dollar, die HP für den Kauf des britischen Softwarehauses Autonomy in Anschlag bringen musste. Das Komitee sollte HP bei der Entscheidung helfen, ob es sich der Klage gegen diverse Angestellte und Ex-Angestellte anschließt, um einen Teil seiner Verluste zurückzubekommen, oder sich mit den Angeklagten solidarisiert.

HP teilte mit, sein Aufsichtsrat habe die Empfehlungen geprüft und „Entscheidungen im Sinne des Unternehmens und seiner Aktionäre“ getroffen. Diese wolle man aber nun vom 18. bis 20. Februar zusammen mit den Klägern besprechen. Die Kläger hätten eingewilligt, das Verfahren aus diesem Grund bis 28. Februar auszusetzen.

HP hatte Autonomy im August 2011 für 11,1 Milliarden Dollar gekauft. Der Kaufpreis entsprach dem elffachen Jahresgewinn des Anbieters von Enterprise Software. Seitdem beschäftigt die Akquisition mehrere Gerichte. Im seinem Bericht für das vierte Quartal 2012 sagte HP, es habe „umfangreiche Beweise“ für die Manipulation von Autonomys Buchhaltung und die Zurückhaltung wichtiger Informationen gefunden. Autonomy-Gründer und CEO Mike Lynch wehrt sich gegen die Vorwürfe und unterstellt HP, sein Unternehmen nach der Übernahme schlecht geführt zu haben.

In einem separaten, aber ebenfalls von HP-Aktionären angestrengten Verfahren sind dagegen das Unternehmen selbst und sein CEO Meg Whitman die Beklagten. Sie sollen 2012 nicht rechtzeitig bekannt gemacht haben, dass das Unternehmen für Autonomy zu viel bezahlt hatte und Betrug vermutete. In diesem Fall hat Richter Breyer bereits Whitmans Vorgänger Léo Apotheker von der Klage ausgenommen, der die Autonomy-Übernahme eingeleitet hatte, wie Reuters berichtet.

[mit Material von Edward Berridge, TechWeekEurope.co.uk]

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Themenseiten: Autonomy, Gerichtsurteil, Hewlett-Packard, IT-Jobs, Quartalszahlen, Übernahmen

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