Apple ist seinen externen Kartellwächter vorübergehend los

Ein Berufungsgericht ist dem Antrag des Unternehmens nachgekommen, die Überwachung durch Michael Bromwich auszusetzen. Die Entscheidung ist allerdings erst vorläufig. In Kürze soll ein dreiköpfiges Gremium endgültig über die Aussetzung bis zum Abschluss der Berufungsverhandlung urteilen.

Ein Bundesberufungsgericht ist am Dienstag Apples Antrag nachgekommen, seinen externen Kartellwächter vorübergehend abzuziehen. Bis ein Ausschuss den Fall untersucht hat, steht Apple laut Reuters nicht mehr unter Aufsicht. Ein Gericht hatte im Oktober wegen Preisabsprachen bei E-Books Michael Bromwich als Aufseher bestellt, der die Einhaltung der Wettbewerbsregeln durch Apple überwachen sollte.

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Der iPhone-Hersteller wollte diese Überwachung bis zum Abschluss der Berufungsverhandlung aussetzen lassen. Einen entsprechenden Antrag lehnte die zuständige US-Bezirksrichterin Denise Cote vergangene Woche jedoch ab. Das Berufungsgericht von New York entsprach jetzt aber Apples Ansinnen – zumindest teilweise. Die Überwachung wurde vorläufig ausgesetzt, bis ein Gremium aus drei Richtern endgültig darüber entscheidet. Dies soll „so schnell wie möglich“ geschehen. Die US-Regierung hat als Gegenpartei bis Freitagabend Zeit, Apples Antrag zu widersprechen.

Richterin Cote hatte den früheren stellvertretenden US-Staatsanwalt und Inspekteur des US-Justizministeriums Michael Bromwich im Oktober damit beauftragt, aus dem Unternehmen heraus die Einhaltung des US-Wettbwerbsrechts zwei Jahre lang zu überwachen. Unter anderem darf Apple in diesem Zeitraum keine Vereinbarungen mit Verlagen zu E-Book-Preisen treffen.

Allerdings lagen der Konzern und der Kartellwächter schon einen Monat nach Beginn der Überwachung im Streit. Ende November beschwerte sich Apple, dass die von Bromwich geforderten Gebühren überhöht seien. Für die ersten zwei Wochen seiner Arbeit hatte dieser 138.432 Dollar verlangt. Bromwich wiederum bemängelte in einem Brief an den Aufsichtsrat die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Konzerns.

Zudem führte er in einer Eingabe aus, dass Anfragen zu Treffen mit Apple-Mitarbeitern teilweise unbeantwortet blieben und sein Team bisher nur einen Bruchteil der geforderten und versprochenen Unterlagen zur Einsicht erhalten haben. Apple kritisierte das als „Bromwich Declaration“ bezeichnete Dokument als „unangemessen“ und nahm es zum Anlass, die Unparteilichkeit des Aufsehers anzuzweifeln.

[mit Material von Shara Tibken, News.com]

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Themenseiten: Apple, E-Books, Gerichtsurteil, Kartell

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