DOJ: Apples Überwachung durch externen Kartellwächter war rechtens

Das US-Justizministerium fordert das Bundesberufungsgericht auf, Apples Antrag auf vorläufige Aussetzung der Überwachung abzulehnen. Ihm zufolge hat das zuständige Bezirksgericht seine Kompetenzen nicht überschritten, als es Michael Bromwich zu Apples Aufseher bestellte.

Das US-Justizministerium hat wie erwartet Apples Antrag widersprochen, die Überwachung durch einen externen Kartellwächter bis zum Abschluss einer Berufungsverhandlung auszusetzen. Laut dem Department of Justice (DOJ) hat das zuständige US-Bezirksgericht seine Kompetenzen nicht überschritten, als es Apple wegen Preisabsprachen bei E-Books Michael Bromwich als Aufseher zuteilte, um die Einhaltung der Wettbewerbsregeln sicherzustellen. Daher müsse das von Apple angerufene Berufungsgericht dessen Antrag abweisen.

apple-ibooks-doj

Das Bundesberufungsgericht von New York hatte am Dienstag Apples externen Kartellwächter vorübergehend abgezogen. Die Überwachung wurde vorläufig ausgesetzt, bis ein Gremium aus drei Richtern endgültig darüber entscheidet. Dies soll „so schnell wie möglich“ geschehen.

Um die Überwachung dauerhaft aufheben zu lassen, muss Apple beweisen, dass ihm dadurch ein „irreparabler Schaden“ entsteht und eine Aussetzung im öffentlichen Interesse ist. Das Justizministerium argumentiert hingegen, dass Apple nicht nachweisen könne, dass sich der Aufseher unangemessen verhalten habe. Und selbst wenn Apple dies gelinge, sei die richtige Vorgehensweise, den Kartellwächter zu ersetzen, und nicht, ihn vollständig abzuziehen.

„In jedem Fall hat das Bezirksgericht seine Kompetenzen nicht überschritten, indem es einen externen Aufseher für Apple bestellt hat, oder seinen Ermessensspielraum missbraucht, indem es die Ablösung des bestellten Aufsehers ablehnte“, erklärte die US-Regierung. „Auch kann Apple nicht beweisen, dass ihm irreparabler Schaden durch die Überwachung zugefügt wird. Letztlich wiegt das öffentliche Interesse stärker als irgendeine Verzögerung der Arbeit des Kartellwächters.“

Die zuständige Bezirksrichterin Denise Cote hatte den früheren stellvertretenden US-Staatsanwalt und Inspekteur des US-Justizministeriums Michael Bromwich im Oktober damit beauftragt, aus dem Unternehmen heraus die Einhaltung des US-Wettbwerbsrechts zwei Jahre lang zu überwachen. Unter anderem darf Apple in diesem Zeitraum keine Vereinbarungen mit Verlagen zu E-Book-Preisen treffen.

Allerdings lagen der Konzern und der Kartellwächter schon einen Monat nach Beginn der Überwachung im Streit. Ende November beschwerte sich Apple, dass die von Bromwich geforderten Gebühren überhöht seien. Für die ersten zwei Wochen seiner Arbeit hatte dieser 138.432 Dollar verlangt. Bromwich wiederum bemängelte in einem Brief an den Aufsichtsrat die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Konzerns.

Zudem führte er in einer Eingabe aus, dass Anfragen zu Treffen mit Apple-Mitarbeitern teilweise unbeantwortet blieben und sein Team bisher nur einen Bruchteil der geforderten und versprochenen Unterlagen zur Einsicht erhalten haben. Apple kritisierte das als „Bromwich Declaration“ bezeichnete Dokument als „unangemessen“ und nahm es zum Anlass, die Unparteilichkeit des Aufsehers anzuzweifeln.

[mit Material von Shara Tibken, News.com]

Tipp: Wie gut kennen Sie Apple? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Themenseiten: Apple, E-Books, Gerichtsurteil, Kartell, United States Department of Justice

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu DOJ: Apples Überwachung durch externen Kartellwächter war rechtens

Kommentar hinzufügen
  • Am 27. Januar 2014 um 14:25 von Judas Ischias

    Was sollte das denn für ein irreparabler Schaden sein? Sollte ich durch die ganze Aktion negativ beeinflusst sein und deshalb keine Appleprodukte kaufen? Ist nicht passiert. Die Leute die kaufen oder nicht kaufen, haben sich doch schon vorher entschieden. Also sind dies irgendwelche, hypothetischen Argumente und sollten nicht beachtet werden.

    • Am 27. Januar 2014 um 15:34 von Chris

      „unangemessen“ ist doch ein Lieblingswort von Apple – Zumindest wenn es um Andere geht. Für Apple sind Handlungen Anderer immer „unangemessen“ einen „Nuklearkrieg“ auszurufen dagen völlig OK. ;-)
      Bsp.: Das Apple extrem Klagefreudig ist, dürfte ja wohl auch dem unkritischsten Appleianer klar sein. Ich erinnere mal an den Ravensburger Fall bei dem es um „Memory“ – Das Spiel – ging. Ravensburger hat monatelang Apple aufgefordert Apps, die die Namensrechte von Ravensburger verletzen aus dem Appstore zu entfernen. Nach -ich glaube es waren 9- Monate in denen keinerlei Reaktion von Apple kam, hatte Ravensburger die Schnautze voll und hat Klage eingereicht. Die Antwort von Apple (die Erste seit dem)war, sie halten das Verhalten von Ravensburger für unangemessen – man müsse ja nicht gleich mit so einem schweren Geschütz wie einer Klage aufwarten.
      Es ist immer so, und beschreibt einfach das Selbstverständnis von Apple und leider auch von vielen Appleanhängern. Was immer auch Apple macht ist OK und gerechtfertigt, Andere handeln immer unangemessen und Apple muss davor geschützt werden, am besten von Gerichten. Apple stiehlt und es ist OK, Andere stehlen und gehören gehängt. Das ist das Bild, dass Apple von sich selbst hat und verbreitet.
      Wegen solcher Sachen – und natürlich wegen des Technologiediebstahls – mag ich die Apple Inc. nicht. Und für die, deren Schaum gerade läuft…. Apple Inc.<– !! falls mir wieder Jemand vorhalten möchte wie toll doch sein iDevice ist.

      • Am 27. Januar 2014 um 18:16 von Ulf

        „Wegen solcher Sachen – und natürlich wegen des Technologiediebstahls – mag ich die Apple Inc. nicht.“ – Das Wort Apple kann man beliebig austauschen: Samsung, Google, Microsoft… Ab einer gewissen Größenordnung sind sie alle gleich. Es geht nur um Geld und Macht.

        • Am 27. Januar 2014 um 22:58 von punisher

          Und was hast du für ein smartphone/computer?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *