DOJ: Apples Überwachung durch externen Kartellwächter war rechtens

Das US-Justizministerium hat wie erwartet Apples Antrag widersprochen, die Überwachung durch einen externen Kartellwächter bis zum Abschluss einer Berufungsverhandlung auszusetzen. Laut dem Department of Justice (DOJ) hat das zuständige US-Bezirksgericht seine Kompetenzen nicht überschritten, als es Apple wegen Preisabsprachen bei E-Books Michael Bromwich als Aufseher zuteilte, um die Einhaltung der Wettbewerbsregeln sicherzustellen. Daher müsse das von Apple angerufene Berufungsgericht dessen Antrag abweisen.

Das Bundesberufungsgericht von New York hatte am Dienstag Apples externen Kartellwächter vorübergehend abgezogen. Die Überwachung wurde vorläufig ausgesetzt, bis ein Gremium aus drei Richtern endgültig darüber entscheidet. Dies soll „so schnell wie möglich“ geschehen.

Um die Überwachung dauerhaft aufheben zu lassen, muss Apple beweisen, dass ihm dadurch ein „irreparabler Schaden“ entsteht und eine Aussetzung im öffentlichen Interesse ist. Das Justizministerium argumentiert hingegen, dass Apple nicht nachweisen könne, dass sich der Aufseher unangemessen verhalten habe. Und selbst wenn Apple dies gelinge, sei die richtige Vorgehensweise, den Kartellwächter zu ersetzen, und nicht, ihn vollständig abzuziehen.

„In jedem Fall hat das Bezirksgericht seine Kompetenzen nicht überschritten, indem es einen externen Aufseher für Apple bestellt hat, oder seinen Ermessensspielraum missbraucht, indem es die Ablösung des bestellten Aufsehers ablehnte“, erklärte die US-Regierung. „Auch kann Apple nicht beweisen, dass ihm irreparabler Schaden durch die Überwachung zugefügt wird. Letztlich wiegt das öffentliche Interesse stärker als irgendeine Verzögerung der Arbeit des Kartellwächters.“

Die zuständige Bezirksrichterin Denise Cote hatte den früheren stellvertretenden US-Staatsanwalt und Inspekteur des US-Justizministeriums Michael Bromwich im Oktober damit beauftragt, aus dem Unternehmen heraus die Einhaltung des US-Wettbwerbsrechts zwei Jahre lang zu überwachen. Unter anderem darf Apple in diesem Zeitraum keine Vereinbarungen mit Verlagen zu E-Book-Preisen treffen.

Allerdings lagen der Konzern und der Kartellwächter schon einen Monat nach Beginn der Überwachung im Streit. Ende November beschwerte sich Apple, dass die von Bromwich geforderten Gebühren überhöht seien. Für die ersten zwei Wochen seiner Arbeit hatte dieser 138.432 Dollar verlangt. Bromwich wiederum bemängelte in einem Brief an den Aufsichtsrat die mangelnde Kooperationsbereitschaft des Konzerns.

Zudem führte er in einer Eingabe aus, dass Anfragen zu Treffen mit Apple-Mitarbeitern teilweise unbeantwortet blieben und sein Team bisher nur einen Bruchteil der geforderten und versprochenen Unterlagen zur Einsicht erhalten haben. Apple kritisierte das als „Bromwich Declaration“ bezeichnete Dokument als „unangemessen“ und nahm es zum Anlass, die Unparteilichkeit des Aufsehers anzuzweifeln.

[mit Material von Shara Tibken, News.com]

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ZDNet.de Redaktion

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