Hewlett-Packard hat zwei Gerichtsverfahren gegen den Händler BestUse aus dem hessischen Schöneck zu seinen Gunsten entschieden. Ziel der Verfahren sei es gewesen, seine Rechte und die legale Vermarktung der von ihm entwickelten Tintenpatronen zu schützen, teilte der Konzern mit. BestUse soll HPs Patente verletzt und unerlaubt Patronen mit der Bezeichnung „remanufactured“ vertrieben haben.
Der Händler lehnte es laut HP in beiden Fällen ab, sich zu verteidigen. Daher wurde er von einem Gericht in Düsseldorf in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. BestUse muss die HP entstandenen Anwaltskosten tragen und wurde außerdem dazu verpflichtet, dem Hersteller seine Bezugsquellen zu nennen.
Offenbar tritt Hewlett-Packard im Kampf gegen kompatible Verbrauchsmaterialien, die nicht seinen Vorstellungen entsprechen, in die Fußstapfen von Mitbewerber Samsung: Da die Hersteller der Patronen-Nachbauten – und damit die tatsächlichen Patentverletzer – oft in Ländern ansässig sind, in denen es schwer ist, die Ansprüche in angemessener Zeit durchzusetzen, greift man sich die Händler.
Nicht nur in Deutschland geht HP rigoros gegen patentverletzende Nachbauten vor. Im Rahmen eines „breiter angelegten Programms zur Durchsetzung seiner Patentrechte“ hat sich der Konzern in Polen mit Firmen außergerichtlich geeinigt, denen er den Verkauf patentverletzender Verbrauchsmaterialen vorgeworfen hatte. Dabei handelt es sich um die ABC Data S.A. aus Warschau, die kompatible Patronen unter dem Markennamen Modecom vertreibt, sowie Modecom S.A. aus Oltarzew, die Inhaber des Markennamens Modecom ist. Auch mit Komputronik aus Posen, Inhaber des für Tintenpatronen verwendeten Markennamens Accura, sowie der Warschauer Praxis S.A. (Tintenpatronen der Marke ePrimo), Scot Sp.z o.o. aus Modlniczka (Großhändler für die Marke Printe) und Kris Krzysztof Muszalski aus Tschenstochau, Inhaber des für Patronen genutzten Markennamens Expression, hat der Konzern eigenen Angaben zufolge einen Vergleich geschlossen.
Alle genannten Firmen hätten die HP-Patente anerkannt, zugegeben, dass die Patente in den betreffenden Produkten zur Anwendung kommen, und zugesichert, den Verkauf in Polen und anderen Ländern, in denen die Patente gelten, einzustellen. Lagervorräte werden die Firmen vom Markt nehmen und zerstören. Auch die polnischen Hersteller tragen die Kosten des Verfahrens. Gegen die in Bielany Wroclawskie ansässige Firma Black Point S.A., in Polen Inhaber der Marke Black Point, läuft noch ein Verfahren. HP sieht hier Rechte an seinen Druckköpfen verletzt.
[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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2 Kommentare zu HP setzt sich vor Gericht gegen Händler von Nachbau-Tintenpatronen durch
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Tja dann sollten Gerichte aber auch mal feststellen das so ne Tintenpatrone in der Herstellung nicht an die 50% eines neuen Druckers kommen können und diese Firmen mal dazu bringen offen zu sagen…ja wir zocken euch ab weil wir mit Tinte mehr verdienen wollen denn es wird mehr Tinte gebraucht wie neue Drucker. Schade das es vom Gesetz geduldet wird das sich jeder sein eigenes Quasimonopol schaffen kann nur durch die Behauptung wir müssen nen Plastiktank so kompliziert bauen weil es nicht anders geht und wir können da auch kein Nachfüllloch mit einbauen und ne Resettmöglichkeit für die Füllstandsanzeige.
Der Artikel könnte missverstanden werden. Meines Erachtens, geht es hierbei nur gegen patentverletzende Nachbauten (Clones), die derzeit haupsächlich aus China kommend den Markt überschwemmen und auch das Geschäftmodell der Wiederaufbereiter und Wiederbefüller massiv schädigen. Diese Vorhehensweise wird duch dem Europäischen Verband der Wiederaufbereiter mit Applaus begrüßt!! s. http://www.etira.org .