Chaos Computer Club zeigt Bundesregierung wegen Beihilfe zu Spionage an

Ebenfalls angezeigt wurden die Präsidenten von MAD, BND und Verfassungsschutz. Ein CCC-Jurist sagt: "Es ist bedauerlich, dass gegen die Verantwortlichen und die Umstände ihrer Straftaten nicht längst ermittelt wurde." Das Ausspähen geschieht nach Darstellung der Kläger schließlich "vor aller Augen".

Der Chaos Computer Club hat zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte Strafanzeige gegen die Bundesregierung sowie die Präsidenten von BND, MAD und Verfassungsschutz erstattet. Er wirft ihnen verbotene geheimdienstliche Agententätigkeiten sowie Beihilfe hierzu vor. Die weiteren Punkte der Anzeige sind Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs sowie Strafvereitelung im Amt durch Duldung und Kooperation mit der NSA und dem GCHQ.

Logo CCC„Jeder Bundesbürger ist von der massenhaften geheimdienstlichen Ausforschung seiner Kommunikationsdaten betroffen“, erklärt der im CCC engagierte Jurist Julius Mittenzwei. „Dagegen schützen ihn allerdings unsere Gesetze und bedrohen diejenigen mit Strafe, die eine solche Ausforschung zu verantworten haben. Entsprechend sind Ermittlungen des Generalbundesanwalts geboten, gar eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Es ist bedauerlich, dass gegen die Verantwortlichen und die Umstände ihrer Straftaten nicht längst ermittelt wurde.“

Der CCC gibt sich überzeugt, dass die Verantwortlichen in den Nachrichtendiensten und in der Bundesregierung die verbotenen geheimdienstlichen Tätigkeiten nicht nur geduldet, sondern aktiv und in erheblichem Umfang gefördert und somit Beihilfe geleistet haben. Er bezieht sich in seiner Pressemitteilung auf die Veröffentlichungen der letzten Monate, die durch von Edward Snowden verfügbar gemachte Dokumente möglich wurden.

Das Ausspähen geschehe vor aller Augen, etwa im sogenannten Dagger-Komplex und auf den August-Euler-Flugplatz bei Griesheim, argumentiert der CCC. Es sei „nicht akzeptabel, dass die öffentlichen Stellen bislang kaum zur Aufklärung der geheimdienstlichen Machenschaften beigetragen haben“.

Ein Element der Strafanzeige ist auch die Forderung, Edward Snowden als sachverständigen Zeugen zu laden: „selbstverständlich mit freiem Geleit sowie wirksamen Schutz vor Auslieferung an die USA.“

Tipp: Wissen Sie alles über Edward Snowden und die NSA? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Themenseiten: Chaos Computer Club, Datenschutz, Gerichtsurteil, Politik, Privacy

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

3 Kommentare zu Chaos Computer Club zeigt Bundesregierung wegen Beihilfe zu Spionage an

Kommentar hinzufügen
  • Am 4. Februar 2014 um 9:15 von Nevzat C.

    Geile Aktion aber das korrupte System lässt sich nicht durch sich selbst richten.

  • Am 3. Februar 2014 um 22:18 von Tim Fischer

    Die Überschrift ist wohl nicht ganz korrekt. Es wurde Strafanzeige und nicht eine Zivilklage gestellt.

    • Am 4. Februar 2014 um 10:03 von Florian Kalenda

      Stimmt, da ist beim Versuch, die Nachricht in der Überschrift auf den Punkt zu bringen, ein Fehler passiert. Im Text steht es richtig. Danke für den Hinweis.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *