Die Verwertungsgesellschaft GEMA spricht sich für Lizenzgebühren für in Webseiten oder sozialen Netzen eingebettete Videos aus, die urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Das gilt beispielsweise für zahlreiche Clips auf Videoplattformen wie Youtube oder Vimeo.
Die Forderung der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte steht im Zusammenhang mit der von der EU-Kommission durchgeführten öffentlichen Konsultation von Interessenvertretern zum europäischen Urheberrecht. Deren Ziel ist es, „Input von allen Interessenvertretern zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht zu sammeln“. Gesucht werden Beiträge „von Konsumenten, Nutzern, Autoren, Darstellern, Verlagen, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittlern, Verteilern und anderen Dienstleistern, Verwertungsgesellschaften, öffentlichen Behörden und Mitgliedstaaten“. Die Einsendefrist wurde bis zum 5. März verlängert.
In diesem Rahmen hatte sich schon die österreichische Verwertungsgesellschaft AKM für eine Vergütungspflicht für eingebettete Online-Videos stark gemacht. Sie versandte vorausgefüllte Fragebögen der EU-Kommission an seine rund 20.000 Mitglieder. In einer vorformulierten Antwort forderte sie darin einen „angemessenen Ausgleich“ für Musikvideos, die „in fremde Websites eingebettet“ werden.
Gegenüber Netzpolitik.org erklärte nun eine GEMA-Sprecherin: „Wir sehen das wie die AKM. Im Gegensatz zu einfachen Hyperlinks, die für uns keine relevante Nutzungshandlung darstellen, sollte Embedded Content lizenziert werden. Denn hier ist für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt.“
Die Frage, ob das Einbetten auf anderen Internetseiten öffentlich zugänglicher geschützter Inhalte in die eigene Website mittels des sogenannten Framing einen Urheberrechtsverstoß darstellt, beschäftigt aktuell auch den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Unter Framing versteht man das Einbinden von Multimediainhalten in eine Webseite, indem diese durch einen elektronischen Verweis vom Ursprungsort abgerufen und in einem Rahmen (Frame) auf der eigenen Seite wiedergegeben werden. Bekanntestes Beispiel dafür sind Youtube-Videos.
Sollte der EuGH das Einbinden fremder Inhalte mittels Framing tatsächlich als Urheberrechtsverletzung bewerten, könnte auf die Nutzer sozialer Netze eine Abmahnwelle zukommen. Denn allein auf Facebook werden täglich tausende Youtube-Videos auf diese Art weiterverbreitet.
Die Piratenpartei hat den Vorschlag der GEMA kritisiert. Bruno Kramm, Themenbeauftragter für Urheberrecht und Listenkandidat für die Piratenpartei Deutschland zur Europawahl, erklärt dazu: „Jetzt hat die GEMA die Blogger- und Netzszene als neue Melkkuh entdeckt. Dass die GEMA Lizenzen für die Einbettung von YouTube-Videos und audiovisuellen Medien, die über andere Anbieter gestreamt werden, nehmen möchte, ist schon ein starkes Stück. So wird nämlich jedes Forum, Blog, Website und Profil in den sozialen Netzwerken allein dafür finanziell bestraft, dass es – wenn auch mit der Einbettung visuell angezeigt – auf ein Video weiterleitet, was weiterhin auf der Videoplattform – wie YouTube – liegt. Denn um mehr geht es nicht. Es ist kaum zu übersehen, dass hier das unselige Leistungsschutzrecht für Presseverleger, das letztes Jahr von CDU, FDP und SPD trotz großen Widerstands aus der Zivilgesellschaft durchgepeitscht wurde, Pate gestanden hat. Als wäre alles nicht schon schlimm genug, müssen wir davon ausgehen, dass das Vorgehen der GEMA nicht nur für Internetnutzer in Deutschland, sondern in ganz Europa, kostspielig werden wird. Denn aktuell wird auf europäischer Ebene eine EU-Richtlinie verhandelt, die europaweite Lizenzierungen ermöglichen soll. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die GEMA damit im Grunde auch gleich alle Blogger europaweit abkassieren kann.“
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