US-Justizministerium stellt Kartelluntersuchung gegen Samsung ein

Dabei ging es um von Samsung eingesetzte standardrelevante Patente, mit denen es ein Verkaufsverbot für ältere Apple-Geräte in den USA durchsetzen wollte. Das Kartellamt hält Samsungs Vorgehen zwar weiterhin für wettbewerbswidrig, sieht aufgrund des Vetos der US-Regierung gegen das Vebot aber derzeit keinen Handlungsbedarf.

Das US-Justizministerium hat seine Wettbewerbsuntersuchung gegen Samsung eingestellt, wie es am Freitag mitteilte. Dabei ging es um von Samsung im Rechtsstreit mit Apple eingesetzte standardrelevanter Patente, mit denen die Koreaner ein Verkaufsverbot für ältere iPhone- und iPad-Modelle in den USA durchsetzen wollten.

Apple gegen Samsung (Bild: CNET)

Vergangenen Juni hatte Samsung vor der US International Trade Commission ein solches Verbot erstritten, das im Zusammenhang mit standardrelevanten Patenten stand. Im August 2013 wurde die Entscheidung durch ein Veto der US-Regierung um Präsident Barack Obama jedoch revidiert. Micheal Froman, Handelsvertreter der Vereinigten Staaten, begründete den überraschenden Schritt mit den „Wettbewerbsbedingungen in den USA und den Auswirkungen auf US-Verbraucher“.

Froman störte sich vor allem daran, dass ein Inhaber standardrelevanter Patente wie Samsung „ein Schutzrecht einsetzt, um einen Implementierer dieses Standards von einem Markt auszuschließen, damit er einen höheren Preis für die Nutzung des Patents erzielen kann, als es ihm vor Festlegung des Standards möglich gewesen wäre, da zu diesem Zeitpunkt auch alternative Techniken hätten ausgewählt werden können“. Generell gilt, dass standardrelevante Patente zu fairen, vernünftigen und nicht diskriminierenden Bedingungen (FRAND) an Wettbewerber lizenziert werden müssen.

Laut dem Justizministerium sind für Inhaber standardrelevanter Patente Verkaufsverbote unter Umständen zwar ein angemessenes Rechtsmittel, aber in den vielen Fällen führe die Androhung eines Verbots zum „Ausnutzen der Marktmacht, die durch den Standardisierungsprozess erlangt wurde“. Obwohl das US Department of Justice (DOJ) Samsungs Einsatz seiner FRAND-Patente als wettbewerbswidrig einschätzt, hält es seine eigenen Ermittlungen angesichts des Vetos der Regierung gegen die ITC-Entscheidung für unnötig.

„In Folge der vom US Trade Representative eingeleiteten Maßnahme hat das Kartellamt entschieden, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Das Kartellamt stellt daher seine Untersuchung zu Samsungs Verhalten ein, aber wird die weitere Entwicklung in diesem Bereich nach wie vor beobachten“, erklärte das DOJ.

[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]

Themenseiten: Apple, Kartell, Patente, Patentstreit, Samsung, United States Department of Justice

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