Die Regierung von Singapur hat eine Modifikation des Urheberrechtsgesetzes Copyright Act vorgeschlagen, die ihm die Möglichkeit geben soll, Websites zu sperren, wenn sie urheberrechtlich geschütztes Material anbieten. Der lokalen Nachrichtensite Today zufolge soll die Änderung bis Jahresende durchgesetzt werden. Die Planungen laufen seit letztem Jahr.
Derzeit müssen Rechteinhaber in Singapur einen formellen Antrag beim zuständigen Internet Service Provider (ISP) einreichen, um illegale Inhalte sperren zu lassen. Weigert sich ein ISP, dies umzusetzen, ist eine Klage oder eine einstweilige Verfügung möglich. Unter dem neuen Gesetz könnten sich die Rechteinhaber dagegen direkt an den Obersten Gerichtshof wenden, um eine Sperre zu erwirken. Dies ist bereits in Großbritannien gängige Praxis. Die Regierung nennt auch Gesetze in Belgien und Norwegen als Inspiration.
Dem Bericht zufolge besteht das Problem der bisherigen Gesetzgebung darin, dass dem ISP bisher eine direkte oder indirekte Schuld nachgewiesen werden muss. Die Neuregelung suche dagegen keine Verantwortung bei Zugangsanbietern, weshalb sie die Kooperation mit ihnen erleichtere, heißt es.
Zur Vereinfachung des Verfahrens soll eine Liste mit Merkmalen erstellt werden, die auf urheberrechtsverletzende Sites und Torrent-Tracker – etwa The Pirate Bay – zutreffen, nicht aber auf legitime Suchmaschinen wie Google. Ein solches Verfahren sei auch weniger aufdringlich als etwa das in Frankreich praktizierte Ermahnungssystem.
Das für die Gesetzgebung zuständige Ministerium ist sich bewusst, dass ein Filter etwa durch Einsatz von VPN-Tunnelverbindungen umgangen werden kann. Eine hundertprozentige technische Blockademöglichkeit gebe es nicht – und daher auch keine Universallösung für das Problem der Urheberrechtsverstöße, heißt es. Weitere Anregungen seien aber erwünscht: Jeder in Singapur Ansässige könne per E-Mail Vorschläge machen.
[mit Material von Aloysius Low, News.com]
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