Apple-Gutachter: iPhone-ähnliche Funktionen beflügelten Samsungs Smartphone-Verkäufe

Das Gutachten soll Apples Forderung nach zwei Milliarden Dollar Schadenersatz stützen. Es befasst sich mit den möglichen Gründen für den Kauf eines Smartphones. Samsung stellt das Gutachten infrage, weil es Marke und Betriebssystem nicht berücksichtigt.

Ein von Apple beauftragter Gutachter hat am Dienstag im Patentstreit mit Samsung ausgesagt, dass Samsungs Smartphones ohne die von Apple patentierten iPhone-Funktionen weniger Käufer gefunden hätten. Die Expertise von John Hauser, Professor für Marketing an der Sloan School of Management des Massachusetts Institute of Technology (MIT), soll Apples Forderung nach 2 Milliarden Dollar Schadenersatz stützen.

Apple gegen Samsung (Bild: James Martin / CNET)

Samsung habe versucht, das iPhone zu kopieren, nachdem es festgestellt habe, dass es über kein Produkt verfüge, das „erfolgreich gegen das iPhone antreten kann“, sagte ein Apple-Anwalt in der vergangenen Woche. Der koreanische Konzern wiederum behauptet, viele der von Apple patentierten Funktionen seien schon vorher von Google für Android entwickelt worden.

Für sein Gutachten hat Hauser 507 Besitzer von Samsung-Handys und 459 Besitzer von Samsung-Tablets befragt, um den Anteil von Verbrauchern zu ermitteln, die ihre Kaufentscheidung aufgrund bestimmter Funktionen treffen. Anhand der Ergebnisse errechnete er zudem, welchen Preis sie für Apples patentierte Funktionen zahlen würden.

„Die Funktionen, die durch die fraglichen Patente ermöglicht wurden, hatten einen messbaren Einfluss auf die Verbrauchernachfrage nach Samsung-Geräten“, sagte Hauser am Dienstag. Dazu zählen ihm zufolge unter anderem die universelle Suche, die Synchronisation im Hintergrund, die automatische Rechtschreibkorrektur und Slide-to-Unlock. Die Umfrageteilnehmer konnten aber auch zwischen 21 weiteren Kriterien wie Bildschirmgröße, WLAN, GPS, Spracherkennung und Kamera wählen. Eigenschaften wie Betriebssystem, Akkulaufzeit oder LTE-Unterstützung flossen nicht in sein Gutachten ein.

Samsungs Anwalt Bill Price stellte in seinem Kreuzverhör deswegen auch die Methodik des Gutachters infrage. Er wies darauf hin, dass Marke und Betriebssystem zwei der wichtigsten Faktoren seien, die Verbraucher beim dem Kauf eines Geräts berücksichtigten.

Apple hat im zweiten Patentprozess in Nordkalifornien insgesamt sieben Schutzrechte gegen Samsung in Stellung gebracht. Die meisten Funktionen, die Apple als patentverletzend einstuft, stecken in Googles Mobilbetriebssystem Android. Einzige Ausnahme ist das Slide-to-Unlock-Patent, das das Entsperren eines Geräts per Wischgeste beschreibt.

Samsung wirft Apple wiederum Verstöße gegen fünf seiner Patente vor. Darunter ist ein von Hitachi gekauftes Schutzrecht, das eine Kamera sowie die Organisation von Ordnern beschreibt. Ein weiteres Patent könnte Auswirkungen auf Apples Videochat FaceTime haben. Samsung beziffert seinen Schaden auf 7 Millionen Dollar.

Es wird erwartet, dass die Beweisaufnahme bis Ende April beendet sein wird. Danach könnte die Jury mit ihren Beratungen beginnen. Ihre Aufgabe wird es sein, festzustellen, wer tatsächlich die Patente des anderen verletzt hat und welche Entschädigung sich daraus ergibt. Das Gericht verhandelt an drei Tagen pro Woche: Montag, Dienstag und Freitag.

[mit Material von Shara Tibken, News.com]

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Themenseiten: Android, Apple, Patente, Patentstreit, Samsung, Smartphone, iPhone

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10 Kommentare zu Apple-Gutachter: iPhone-ähnliche Funktionen beflügelten Samsungs Smartphone-Verkäufe

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  • Am 9. April 2014 um 23:06 von Jad

    Nett, PeerH. Typische Apple-Fanboy-Argumente. Apple darf gestohlene Ideen patentieren, alle anderen sind böse Diebe. Das hat echt Ausmaße wie bei Scientology bei manchen Apple-Nutzern. Tragisch.

  • Am 9. April 2014 um 22:32 von C

    Wes Brot Ich ess, des Lied Ich sing…

    Dieser Apple-MIT Sachverständige tut genau das, wofür er von Apple bezahlt wird: Apple zu unterstützen.
    Warum kommt nicht ein UNABHÄNGIGER Sachverständiger zum Einsatz?

    Fragen über Fragen.

  • Am 9. April 2014 um 20:19 von hamster

    Kriterien wie Bildschirmgröße, WLAN, GPS, Spracherkennung und Kamera .. aufgrund solcher eigenschaften kannst du jeden verklagen. wie unsachlich gehts eigentlich noch? das gutachten ist das papier ja nicht wert auf das es steht. wie kann man so ein schwachsinn überhaupt vor einem gericht zulassen. letztendlich läuft es darauf hinaus, dass apple es iwie scheiße findet, dass es überhaupt andere smartphones als das iphone gibt. :D
    außerdem kann dann ebenfalls ab dem nächsten iphone-modell apple zb wegen dem größeren display verklagt werden.
    das gutachten is noch witziger, als die möchte-gern-patente :D

  • Am 9. April 2014 um 18:58 von PeerH

    Da kannst Du ewig herumdiskutieren, Deine Einwände gehen am Thema vorbei.

    Fakten:
    – Apple besitzt die Patente
    – Samsung hatte Alternativen (Slide to unlock), zog aber das kopieren von Apples Lösung vor – nach ausführlichen, internen und (!) dokumentierten Tests
    – es sind KEINE Frand Patente, d.h. Apple kann verlangen, was es will – Samsung hat sie ja bewusst kopiert

    Hätte es Zweifel am Patent gegeben, so hätte Samsung gegen die Patentvergabe vorgehen können, BEVOR sie die Funktion einfach kopieren. Haben sie nicht, nun haben sie Pech.

    Der wichtige Punkt ist: es sind keine FRAND Patente, man hätte sie umgehen können.

    • Am 9. April 2014 um 19:50 von punisher

      PeerH, der Mensch der meinte Patente muss man nicht patentieren =) lol

    • Am 9. April 2014 um 22:30 von C

      @PeerH

      Apple besitzt Patente, die keine Patente sind.
      Da wird über das US-PTO ein Wirtschaftskrieg gegen andere Nationen und Firmen betrieben…

      Oder, wie erklärst Du das:
      – Apple lässt sich „abgerundete Ecken“ patentieren und verklagt dann SAMSUNG deswegen…und bekommt auch noch Schadens-Ersatz vor einem US-Gericht zugesprochen.
      Abgerundete Ecken gab es schon VOR Apple – damit Prior Art.
      Damit UNGÜLTIGES APPLE-Patent.

      Das Slide-to-Unlock ist beim US-PTO verworfen worden. Aktuell hat wohl Apple dagegen Einspruch eingelegt, der noch bearbeitet wird.

      Also: immer mit der Ruhe…so Dolle ist Apple nicht mit Erfindungen, eher mit KLAUEN UND KOPIEREN von anderen.
      Die bislang funktionierende Marketing-Maschine läuft auch nicht mehr…Schade, für Apple; GUT für die Kunden! Auch die Unwissenden.

    • Am 9. April 2014 um 22:49 von Chris

      Wobei die Patente ja höchstens in den USA existieren können, denn in Europa können Softwarefunktionen nicht patentiert werden.

    • Am 9. April 2014 um 22:53 von C

      @PeerH

      Das Bundespatentgericht erklärt Apples „Slide-to-unlock“ Patent für UNGÜLTIG.

      http://www.zdnet.de/88150040/bundespatentgericht-erklart-apples-slide-to-unlock-patent-fur-ungultig/

      So – nun argumentier mal.
      Anstatt blind gegen Apple Konkurrenten zu wettern solltest Du Dir mal zuvor Fakten beschaffen, BEVOR Du postet!
      Ach ja, mit Fakten und Realitäten hast Du es ja nicht so. Lieber mit dem rezitieren von Apple Marketing-Parolen.

    • Am 10. April 2014 um 6:46 von Chris

      Ganz im Gegenteil, Du erkennst das Thema nicht. Das Thema ist das US-Patentwesen, denn wie kann Apple Patente „besitzen“ deren Funktionsweise „nachweislich“ keine Erfindungshöhe hat (weil bereits verwendet)? Die FRAND / nicht FRAND Diskussion ist dabei völlig unerheblich. Der Übeltäter ist das U.S. Patentwesen, denn diese schaffen wider besseren Wissens unrechtmäßige Fakten. Aber euch Scheuklappenheinis interessieren die Umstände ja nicht. Du müsstest also auch einem Bankräuber zugestehen, dass er einen Taschendieb auf Herausgabe des gestohlenen Diebesgutes verklagen könnte…. Der Bankräuber war ja im Besitz des geraubten Geldes.
      Leute echt, macht der Anhängerkrieg euch so blind?

  • Am 9. April 2014 um 13:50 von Chris

    Danke, dass ihr „Apple-Gutachter“ geschrieben habt und nicht nur „Gutachter“.
    Das ist aber schon ein putziges Kerlchen, wenn er von „Apple patentierten Funktionen“ spricht.
    „Dazu zählen ihm zufolge unter anderem die universelle Suche, die Synchronisation im Hintergrund, die automatische Rechtschreibkorrektur und Slide-to-Unlock.“

    universelle Suche – konnte schon Windows Mobile
    Synchronisation im Hintergrund – konnte schon jedes Mobile Phone sofern es etwas zu synchronisieren gab.
    automatische Rechtschreibkorrektur – echt jetzt? Allerspätestens mit T9 kam das…
    Slide-to-Unlock – eine Geste die es nachweislich schon seit 2002 auf Mobilen Telefonen gab.

    Ach, bevor nun die Appleschreibergilde wieder loslegt… nein, nein, und nochmals nein – egal wie erfolgreich, daraus wird kein Anspruch.

    Dieses „Gutachten“ könnte man auch nett umdrehen. Fragen wir doch einfach mal 1000 iPhonekäufer nach ihren Gründen (lassen natürlich das OS und Apple als Wahlmöglichkeit weg) und sehen dann mal wo es die genannten „Funktionen“ schon überall gab. Und dann verlangen die, die diese Funktionen mal erarbeitet haben von Apple Schadensersatz, weil die ja nur ein iPhone gekauft haben wegen den „entliehenen“ Funktionen. ;-)

    Immer wieder erheiternd so ein „Prozess“ – Ist aber das System hier. Selbst Mordprozesse sind oft an Groteskerie nicht zu toppen. Also liebe Applefreunde, bitte dieses „Gutachten“ (ich muss da immer gaaaanz breit grinsen) nicht als bare Münze nehmen und irgendeinen Bezug darauf nehmen. Diese Hin- und Herprozessiererei ist zu einem lächerlichen Selbstläufer geworden. Es bleibt für uns alle zu Hoffen, dass die restliche Welt dem amerikanischen Patentirrsinn mal einen riesigen Riegel vorschiebt und es ein einheitliches, logisches und sinnvolles „Weltpatentrecht“ gibt.

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