Bericht: Bundesregierung plant Schlichtungsstelle für Google-Löschanträge

Bürger sollen sich an sie wenden können, wenn sie personenbezogene Daten aus den Suchergebnissen entfernt haben wollen. Laut Handelsblatt sprechen Union und SPD mit Google aktuell über die Umsetzung. Klare Regeln für den Umgang mit den Anträgen sollen eine willkürliche Löschung verhindern.

Die Bundesregierung will offenbar eine Schlichtungsstelle einrichten, an die sich Bürger wenden können, die Informationen zur eigenen Person aus Googles Suchergebnissen löschen lassen wollen. Wie das Handelsblatt in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, führen Union und SPD dazu aktuelle Gespräche mit dem Internetkonzern. Beide Seiten hätten Interesse an einer solchen Lösung.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 13. Mai ist Google verpflichtet, personenbezogene Suchergebnisse auf Antrag zu löschen. Entsprechende Anfragen gingen bereits kurz darauf bei dem Suchmaschinenbetreiber ein.

Google-Suche

Noch ist aber offen, wer darüber entscheidet, ob ein Löschantrag zulässig ist oder nicht. Ole Schröder (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sagte dazu im Handelsblatt „Es muss verhindert werden, dass Suchmaschinen beim Löschen von Meinungen und Informationen willkürlich vorgehen“. Daher seien „ein verpflichtendes Streitschlichtungsverfahren und eine Midiationsstelle“ sowie klare Regeln für den Umgang mit den Anträgen der Nutzer nötig. Auch Google selbst sei „wenig erpicht“ darauf, selbst zu entscheiden, unter welchen Umständen Suchresultate zu löschen sind.

An der Schlichtungsstelle werden sich laut dem Bericht auch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer beteiligen. Sie hatten bereits nach dem Urteil gefordert, in ein Entscheidungsverfahren zu den Löschanträgen eingebunden zu werden. Am 5. Juni sollen sie über ein gemeinsames Vorgehen beraten.

Das Urteil des EuGH macht den Betreiber einer Suchmaschine im Fall personenbezogener Daten auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich. Das heißt, dass eine Person unter bestimmten Voraussetzungen den Betreiber direkt auffordern kann, Links aus der Ergebnisliste zu löschen, die bei einer Suche nach ihrem Namen erscheint. Die fraglichen Einträge müssen die Privatsphäre der Person verletzen.

Google hatte das Urteil in einer ersten Stellungnahme als „enttäuschend für Suchmaschinen und alle Online-Verlage“ bezeichnet. Executive Chairman Eric Schmidt erklärte: „Es gibt da eine Kollision zwischen dem Recht auf Vergessen und dem Recht auf Wissen. Aus Googles Perspektive halten sie sich die Waage.“

Auch Wikipedia-Gründer Jimmy Wales übte Kritik. In einem Interview mit der BBC bezeichnete er die Entscheidung als „eines der weitreichendsten Internet-Zensur-Urteile, das ich je gesehen habe“. Er zweifelt vor allem an der Umsetzbarkeit. Internetnutzer könnten sich „über etwas beschweren und einfach behaupten, es sei irrelevant, und Google muss dann eine Entscheidung treffen. Das ist sehr schwer für Google, vor allem da das Risiko besteht, dass es rechtlich haftbar gemacht wird, wenn es in irgendeiner Form falsch entscheidet.“ Aus diesem Grund dürfte der Konzern auch an einer Schlichtungsstelle interessiert sein.

Das EuGH-Urteil soll die Privatsphäre von Nutzern schützen. Es geht auf die Forderung eines Spaniers zurück, der bei einer Google-Suche nach seinem Namen die Bekanntmachung über eine Zwangsversteigerung seines Hauses fand, die vor Jahren aufgrund unbezahlter Sozialversicherungsbeiträge gerichtlich angeordnet wurde. Die amtliche Bekanntmachung aufgrund gesetzlicher Vorschriften in Spanien ist noch immer auf der Website einer Tageszeitung zu finden. Der Betroffene forderte aber von Google, Suchverweise zu dieser Information zu entfernen.

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Themenseiten: Gerichtsurteil, Google, Politik, Suchmaschine

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Neueste Kommentare 

4 Kommentare zu Bericht: Bundesregierung plant Schlichtungsstelle für Google-Löschanträge

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  • Am 28. Mai 2014 um 0:14 von Judas Ischias

    Das wird eines Tages in diese bescheuerten Dimensionen abgleiten, wie sie zur Zeit im Patentwesen und deren Klagen existieren. Weil teils aus merkwürdigen Interesse, z.B. Steuerhinterziehung, Familienangehörige sich beklagen, dass dadurch ihr Leben zerstört wird.
    Wie soll da entschieden werden, obwohl die Gründe ja auch berechtigt sind, zumindest in den Augen der Angehörigen. Aber so etwas gehört ja auch zur Geschichte von z.B. eines Uli Hoeneß.

  • Am 27. Mai 2014 um 17:25 von Schosch

    Die Richtung die die EU-Richter gewiesen haben ist absolut richtig und, da sind durchaus noch weitere Dinge regulierungsbedürftig.

    Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun, denn all zu oft sind des Firmen wie Google, oder gerade aktuell in der Diskussion Yelp, die durch Gewichtung und Selektion selbst massiv auch gezielt Zensur ausüben und dieses Vorgehen unter dem Deckmäntelchen der „Meinungsfreiheit“ verteidigen.

    Klar, wer nicht selbst, unter Umständen gar existenziell betroffen ist, sieht das entspannt.

    Yelp ist dies bezüglich ein zukunftweisendes Geschäftsmodell:
    Vordergründig werden User-Meinungen eingeholt, diese werden nach den Geschäftsinteressen von Yelp zensiert und übers Internet gestreut.
    Yelp, der Zensor wiederum beruft sich dabei auf „Meinungsfreiheit“, schräger geht es kaum.

    Schutzgeld-Business im Digitalzeitalter.

  • Am 27. Mai 2014 um 14:28 von punisher

    Ich bin gespannt, wie sich das entwickeln wird.

  • Am 27. Mai 2014 um 14:23 von firehorse

    Staatlich Bedienste schaffen sich neue Arbeitsplätze.

    Mal so nebenbei: Wer bezahlt diesen Unfug überhaupt?

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