Nach Google wird auch Microsoft seinen Nutzern die Möglichkeit bieten, die Löschung von Links aus der Ergebnisliste seiner Suchmaschine Bing zu beantragen. Das Unternehmen entspricht damit einem Mitte Mai veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Wie Search Engine Land unter Berufung auf eine Bing-Hilfeseite berichtet, wird sich die Einführung eines Löschformulars jedoch verzögern.
„Wir arbeiten derzeit an einem speziellen Verfahren für Bürger der Europäischen Union, damit sie die Löschung bestimmter personenbezogener Ergebnisse von Bing beantragen können, die bei einer Suche nach ihrem Namen erscheinen“, schreibt Microsoft. „Angesichts der vielen Fragen, wie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs implementiert werden sollte, brauchen wir für die Entwicklung eines solchen Systems einige Zeit.“
Das Urteil geht auf die Forderung eines Spaniers zurück, der bei einer Google-Suche nach seinem Namen die Bekanntmachung über eine Zwangsversteigerung seines Hauses fand, die vor Jahren aufgrund unbezahlter Sozialversicherungsbeiträge gerichtlich angeordnet wurde. Die amtliche Bekanntmachung aufgrund gesetzlicher Vorschriften in Spanien ist noch immer auf der Website einer Tageszeitung zu finden. Der Betroffene forderte aber von Google, Suchverweise zu dieser Information zu entfernen.
Ende Mai hatte Google ein Online-Formular für Löschanträge bereitgestellt. Dem Urteil zufolge muss Google nun bei jeder Anfrage entscheiden, ob fragliche Suchergebnisse die Privatsphäre verletzen, irrelevant sind oder nicht mehr in dem Zusammenhang stehen, für den sie ursprünglich verarbeitet wurden.
„Bei der Umsetzung dieser Entscheidung werden wir jede Anfrage individuell prüfen und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abwägen”, schreibt Google auf der Formular-Seite. “Bei der Bearbeitung Ihres Antrags prüfen wir, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über Sie enthalten. Wir untersuchen außerdem, ob ein öffentliches Interesse an den Informationen besteht, zum Beispiel, ob es um finanzielle Betrugsfälle, Berufsvergehen oder Amtsmissbrauch, strafrechtliche Verurteilungen oder das öffentliche Verhalten von Regierungsbeamten geht.”
Das Urteil gilt in der Europäischen Union, nicht aber in den USA oder anderen Ländern. Neben Google und Microsoft muss auch Yahoo das Urteil umsetzen und seinen Nutzern ein Verfahren zur Einreichung von Löschanfragen anbieten. Wie ein Sprecher auf Anfrage von ITespresso.de mitteilte, sei das Team derzeit dabei, eine Lösung für Yahoo-Nutzer in Europe zu erarbeiten, die einerseits den wichtigen Aspekten der Privatsphäre, andererseits aber auch dem Recht auf freie Meinungsäußerung Rechnung trägt. Wann ein Ergebnis zu erwarten ist, sei derzeit noch unklar.
[mit Material von Lance Whitney, News.com]
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