Anmeldeverfahren für VDSL2-Vectoring-Ausbauprojekte gestartet

Netzbetreiber können sich ab sofort in die sogenannte Vectoring-Liste eintragen, um Kabelverzweiger zu reservieren. Dabei gilt das Windhundprinzip. Der Termin für die Erschließung darf maximal ein Jahr in der Zukunft liegen.

Seit heute können sich Netzbetreiber in die sogenannte Vectoring-Liste eintragen, um Kabelverzweiger für ihre VDSL2-Vectoring-Ausbauprojekte zu reservieren. Dabei gilt eine Frist von einem Jahr ab Datum der Eintragung und das Windhundprinzip. Bei gleichzeitigem Interesse mehrerer Anbieter an einem Kabelverzweiger erhält derjenige den Zuschlag, der den Ausbau als erster vornimmt.

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Die Vectoring-Liste wird trotz Bedenken des Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (Breko) durch die Deutsche Telekom geführt. Der Wettbewerberverband erwartet allerdings gründliche Kontrollen durch die Bundesnetzagentur. Zum Beispiel musste die Deutsche Telekom ihre für den Einführungstag der Vectoring-Liste vorgesehenen Eintragungen bereits bis gestern bei der Behörde hinterlegen. Außerdem besteht ein Schadenersatzanspruch, falls die Telekom die Vectoring-Liste unsauber führt.

Medienberichten zufolge hat die Telekom im Vorfeld Anspruch auf 38.000 der insgesamt rund 330.000 Kabelverzweiger in Deutschland angemeldet. Zum Vergleich: Im Herbst 2013 waren von den Wettbewerbern der Telekom deutschlandweit rund 8200 Kabelverzweiger für die neue Technik erschlossen.

Mit VDSL2-Vectoring-Verfahren wird der Effekt des Übersprechens zwischen den verschiedenen Leitungen in einem Leitungsbündel weitgehend beseitigt. Dafür ist in den DSLAMs (den in grauen Kästen am Straßenrand untergebrachten Kabelverzweigern) allerdings eine hohe Rechenleistung erforderlich. Schließlich müssen für jede Kupfer-Doppelader eines Bündels die Störeinflüsse berechnet und dem eigentlichen Signal ein zum Ausgleich der Störeinflüsse erzeugtes Gegensignal gesendet werden.

Das ist immer nur durch einen Anbieter machbar und funktioniert ausschließlich unter bestimmten technischen Bedingungen. Beispielsweise nimmt der Effekt der Gegenmaßnahmen bereits ab einer Leitungslänge von 500 Metern deutlich ab, bei 700 bis 800 Metern sind sie praktisch unwirksam. Daher ist Vectoring nur vom Kabelverzweiger sinnvoll einsetzbar und lohnt sich lediglich, wenn der Kabelverzweiger per Glasfaser beziehungsweise Richtfunk angebunden ist.

„Die Netzbetreiber des Breko haben ein Investitionsversprechen in Höhe von 9,1 Milliarden Euro bis zum Jahr 2018 abgegeben und wollen 11,2 Millionen Haushalte und Unternehmen – das sind nahezu drei Viertel der Haushalte außerhalb der Ballungsräume – mit Highspeed-Breitband-Anschlüssen versorgen. Wir setzen alles daran, um diese Zusage auch einzulösen“, sagte Breko-Geschäftsführer Stephan Albers zur Einführung der Vectoring-Liste.

(Grafik: Deutsche Telekom)

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

Themenseiten: BREKO, Breitband, DSL, Deutsche Telekom, Telekommunikation

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