ICANN: Top-Level-Domains kann man nicht beschlagnahmen

Amerikanische Terrorismus-Opfer und ihre Verwandten hatten Anspruch auf .ir, .sy und .nk erhoben. Die Länder Iran, Syrien und Nordkorea unterstützen ihrer Ansicht nach Terrorismus. Laut ICANN gehören diese Domains niemandem - auch nicht der Behörde selbst.

Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) informiert in einer Pressemeldung über ihre Argumentation in einem Gerichtsverfahren. Terrorismusopfer fordern demnach im Rahmen eines Prozesses, die Länderdomains des Iran, Syriens und Nordkoreas zu beschlagnahmen, da diese Länder Terrorismus unterstützten.

Logo der ICANN

Die ICANN erklärte dem zuständigen US-Bundesbezirksgericht für den District of Columbia, die Domains .ir für Iran, .sy für Syrien und .kp für Nordkorea seien „Teil eines ganzheitlichen, weltweit funktionierenden Internets, zu dessen Betrieb die ICANN beiträgt.“ Ihr Chefjurist John Jeffrey schrieb: „Auch wenn unser Mitgefühl dem Leid der Kläger gilt, hat die Rolle der ICANN im Domain-Name-System doch nichts mit irgendwelchem Besitz der angesprochenen Staaten zu tun.“

Grundsätzlich machte Jeffrey klar, dass CC-TLDs „kein ‚Eigentum‘ sind und niemandem ‚gehören‘, auch nicht der ICANN, weshalb sie nicht im Rahmen eines Prozesses beschlagnahmt werden können.“ Selbst wenn ein Gericht anders entscheiden und sie beschlagnahmen würde, würde es damit „jeden möglicherweise vorhandenen Wert“ der TLDs zerstören, „die hunderttausenden von Einzelpersonen, Firmen und gemeinnützigen Organisationen registrierten Second-Level-Domains auslöschen und die einheitliche, weltweite, interoperable Struktur des Internets aufs Spiel setzen.“

Zu den Klägern zählen Angehörige von durch Übergriffe der Hamas in Israel verletzten oder getöteten Personen. Sie betrachten diese Angriffe als von Teheran finanziert. Ihr Anwälte argumentierten vergangenen Monat, aufgrund von Urteilen gegen den Iran und Syrien sowie deren Weigerung, Wiedergutmachung zu leisten, stünden ihnen deren TLDs .ir und .sy zu – offenbar mit der Absicht, den Internetzugang in diesen Ländern abzuschalten.

Der Anspruch und die Konfusion der Kläger sind insofern verständlich, als die ICANN im vergangenen Jahr generische Top-Level-Domains zugelassen hat. Daraufhin gingen Bewerbungen für insgesamt über 1400 neue Endungen ein, über die nun nach und nach entschieden wird. Unter ihnen befinden sich von Firmen beanspruchte Markennamen wie .cadillac und .aetna, regionale Bezeichnungen wie .vegas und .quebec, aber auch allgemeine Begriffe wie .like und .vacation.

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