Abwerbestopp: Gericht fordert höheren Schadenersatz von Apple, Google & Co

Richterin Lucy Koh lehnt einen von Adobe, Apple, Google und Intel vorgelegten Vergleich ab. Den vereinbarten Schadenersatz von 324,5 Millionen Dollar für das illegale Anti-Abwerbe-Abkommen der Technikfirmen hält sie für zu gering. Es sei klar bewiesen, dass der Abwerbestopp zu einem geringeren Lohnniveau führte.

Richterin Lucy Koh hat einen Vergleich von Adobe, Apple, Google und Intel abgelehnt, mit dem diese eine von Mitarbeitern eingereichte Sammelklage beilegen wollten. Sie erklärte den vereinbarten Schadenersatz von 324,5 Millionen Dollar für zu gering, Er genüge nicht, um die Nachteile auszugleichen, die den Mitarbeitern durch den zwischen den beklagten Technikfirmen vereinbarten Abwerbestopp entstanden.

Koh ging in ihrer Entscheidung von „zwingenden Belegen“ für die gesetzwidrige Absprache aus. Sie betonte die Rolle des Spitzenpersonals aus dem Silicon Valley bei der Organisation des Abwerbestopps, der zwischen 2005 und 2010 bestanden haben soll. Apples Steve Jobs, Googles Eric Schmidt sowie Intuit-Chairman Bill Campbell, der erst kürzlich Apples Aufsichtsrat verließ, nannte sie „wesentliche Akteure“ bei der Schaffung und Durchsetzung des Anti-Abwerbe-Abkommens.

Das Diagramm zeigt, wann welches Unternehmen mit wem eine unerlaubte Vereinbarung getroffen hat (Bild: Lieff Cabraser Heimann and Bernstein).Das Diagramm zeigt, wann welches Unternehmen mit wem eine unerlaubte Vereinbarung getroffen hat (Bild: Lieff Cabraser Heimann and Bernstein).

„Substanzielle und zwingende Belege“ sah die Richterin am US-Bundesbezirksgericht von Nordkalifornien insbesondere dafür, dass Apple-Gründer Jobs „eine, wenn nicht die zentrale Figur in der behaupteten Verschwörung war“. Zur Beweisführung konnten die Kläger im Verfahren E-Mails zwischen Jobs, Schmidt und anderen Führungskräften der beteiligten Firmen vorlegen. Die Sammelklage vertrat die Interessen von 64.600 derzeitigen und früheren Entwicklern, Designern, Qualitätsanalysten, Künstlern, Autoren und Systemadministratoren, die zwischen 2005 und 2010 bei den sieben beklagten Unternehmen beschäftigt waren.
Drei dieser Firmen – Lucasfilm, Pixar und Intuit – schlossen bereits vor einem Jahr einen Vergleich. Der von Apple, Google, Intel und Adobe im April vorgelegte Vergleich fiel jedoch proportional geringer aus für die Kläger, die einen durchschnittlichen Betrag von 3750 Dollar erhalten sollten. Richterin Koh sah das als nicht angemessen an, zumal die Beweislage inzwischen noch belastender für die Firmen sei als im Vorjahr. Als bewiesen sah sie insbesondere an, dass das tatsächliche Lohnniveau der Mitarbeiter durch die Absprachen erheblich geringer blieb.

Wäre der Fall wie geplant Ende Mai vor Gericht gekommen, hätte den Beklagten laut Gerichtsunterlagen eine Schadenersatzzahlung von bis zu 3 Milliarden Dollar gedroht. Und nach dem US-Wettbewerbsgesetz hätte diese sich auf bis zu 9 Milliarden Dollar verdreifachen können. Intel nannte die ausgehandelten Vergleichsbedingungen dennoch fair, denn die Einigung sei durch Verhandlungen erzielt worden, die „über Monate hinweg wie zwischen unabhängigen Parteien“ geführt wurden.

John M. Simpson von der Verbraucherschutzorganisation Consumer Watchdog begrüßte die Ablehnung des Vergleichs durch das Gericht. „Ich gehe davon aus, dass die Parteien letztlich ihre Anregung akzeptieren und sich auf einen höheren Betrag einigen werden“, sagte er. „Leider werden es nur die Unternehmen sein, die dafür bezahlen. Die Führungskräfte, die vorsätzlich illegal handelten, werden keine persönlichen Nachteile für ihr verachtenswertes Verhalten erfahren.“

[mit Material von Shara Tibken, News.com]

Themenseiten: Adobe, Apple, Gerichtsurteil, Google, IT-Jobs, Intel

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Neueste Kommentare 

1 Kommentar zu Abwerbestopp: Gericht fordert höheren Schadenersatz von Apple, Google & Co

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  • Am 9. August 2014 um 17:10 von punisher

    Richtig so. Die Strafe muss weit mehr als nur die entstandenen Nachteile ausgleichen. Diese sollte auch eine wirkliche STRAFE sein für die beteiligten Unternehmen.

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