Berlin hat als erste deutsche Stadt den Fahrdienst Uber verboten, der Mitfahrten über seine gleichnamige App vermittelt. Das amerikanische Unternehmen legte umgehend Widerspruch ein und kündigte an, den Service trotz der Androhung eines Zwangsgeldes von 25.000 Euro weiter anzubieten.
Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) begründete seine noch nicht bestandskräftige Unterlassungsverfügung mit sicherheitsrechtlichen Bedenken. „Der Schutz des Fahrgastes hat Priorität“ heißt es dazu in einer Erklärung des Berliner Senats. Die Behörde könne nicht tolerieren, dass sich Fahrgäste „in die Obhut von nicht überprüften Fahrern in nicht konzessionierten Fahrzeugen begeben und im Schadensfalle einem Haftungsausschluss der Versicherung ausgesetzt sind“.
Die Begründung bezog sich darauf, dass ein Fahrer versäumt haben könnte, seiner Versicherung den gewerblichen Verwendungszweck zu melden. Ein Sprecher der deutschen Versicherungswirtschaft widersprach in diesem Punkt und wies darauf hin, dass der Haftpflichtversicherungsschutz auch dann greift, wenn der Versicherte eine seiner vertraglichen Pflichten verletzt hat.
„In Europa sind alle Fahrten neben der Haftpflichtversicherung der Fahrer zusätzlich über Uber versichert“, erklärte außerdem gegenüber Handelsblatt Online der für Westeuropa verantwortliche Uber-Manager Pierre-Dimitri Gore-Coty. „Das heißt, wenn es einen Unfall mit einem Uber-Fahrer gibt, sind alle versichert – Fahrer, Passagiere und dritte beteiligte Personen.“ Der vor zwei Jahren erstmals in den USA eingeführte Dienst forderte die etablierte Taxibranche heraus. „Natürlich verursacht das Aufregung.“
Mit dem Verbot solle auch das Taxigewerbe geschützt werden, heißt es weiterhin in der Erklärung des Berliner Senats. Wie in vielen anderen Städten der Welt sind auch Berlins Taxifahrer aufgebracht über die neue Konkurrenz durch Fahrdienst-Apps wie Uber und Lyft. An einem europaweiten Aktionstag veranstalteten sie im Juni eine Protestfahrt mit rund 1000 Taxen zum Olympischen Platz – und machten damit auch diejenigen auf die neuen Fahrdienste aufmerksam, die noch nie von ihnen gehört hatten.
Uber vermittelt als Online-Plattform sowohl Limousinen mit professionellen Chauffeuren (UberBlack) als auch Pkws mit privaten Fahrern (UberPop). Uber behält eine 20-prozentige Provision vom Fahrpreis ein, dennoch sind zumindest Fahrten mit UberPop meist billiger als Taxifahrten. Zum schnellen Erfolg trug nicht zuletzt die einfache Abwicklung per App oder über eine Website bei. Die internationale Expansion stützen Wagniskapitalgeber, zu denen Google und Goldman Sachs gehören.
Uber bietet seinen Service inzwischen in über 150 Städten weltweit an, hat aber vielerorts mit den unterschiedlichen behördlichen Regularien zu kämpfen. „Die Entscheidung der Berliner Behörden ist alles andere als fortschrittlich“, sagte der deutsche Uber-Sprecher Fabien Nestmann. „Sie beschneidet die Wahlmöglichkeiten der Konsumenten.“
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2 Kommentare zu Berlin verbietet Fahrdienst-App Uber
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Im Prinzip spricht überhaupt nichts gegen Funkmietwagen die Bestellfahrten durchführen, solange sie sich an die Regeln halten. Mietwagen mit Fahrer gab es früher auch schon; hießen bei uns im Ort umgangssprachlich „Charlie Taxi.“ Für bestimmte Berufe sind Zulassungen aus Sicherheitsgründen einfach unerlässlich; und dazu zählen zum Beispiel Ärzte, Elektriker oder eben Berufskraftfahrer. Und die Kontrolle darüber muss staatlichen oder öffentlichen Stellen vorbehalten sein, nicht irgendeinem privatwirtschaftlichen Bewertungsportal.
Was ist ein Berufskraftfahrer? Diese ganzen selbsternannten Lieferwagenfahrer sind die reinsten Kamikazefahrer und fahren von Berufs wegen, müssen aber keine gesonderte Prüfung nachweisen. Warum sollte man jetzt bei solchen Fahrern eine Ausnahme machen müssen? Egal ob ich meine Familie, Arbeitskollegen oder Anhalter befördere, ich bin immer auf Sicherheit bedacht wo grenzt man jetzt zwischen Anhalter und UBER-Mitfahrer ab. Die Zeiten ändern sich und auf dem Land ist sowas eine tolle Idee, da sind keine Taxis vorhanden.