Leistungsschutzrecht: Kartellamt lässt Verleger abblitzen

Im Streit deutscher Verlage mit Google um die Durchsetzung des Leistungsschutzrecht wird das Bundeskartellamt kein Missbrauchsverfahren gegen den Internetkonzern einleiten. Das bestätigte die Behörde am Freitag. Zuvor hatte die FAZ bereits über die Entscheidung berichtet.

Google-LogoDas Bundeskartellamt wird im Streit deutscher Verleger mit Google um die Durchsetzung des Leistungsschutzrecht kein Missbrauchsverfahren gegen den Internetkonzern einleiten. Laut Kartellamtschef Andreas Mundt bestehe kein hinreichender Anfangsverdacht. Zuvor hatte bereits die FAZ über die Entscheidung des Bundeskartellamts berichtet.

Der Entscheidung vorausgegangen war eine Beschwerde der VG Media, die in der Angelegenheit zwölf deutsche Verleger, unter anderen Burda und Springer, vertritt. Viele Online-Portale wie  Focus Online, Handelsblatt.com, FAZ.net, Spiegel Online, Stern.de und Sueddeutsche.de hatten sich der Beschwerde der VG Media nicht angeschlossen. Die NetMediaEurope GmbH, die die IT-Magazine ZDNet.de, ITespresso.de, silicon.de, CNET.de und GIZMODO.de betreibt, wird von der VG Media ebenfalls nicht vertreten.

Im Juni hatte die VG Media Klage gegen Google, Yahoo und 1&1 eingereicht. In einer Presseaussendung begründete die Organisation ihr Vorgehen wie folgt: „Die VG Media hat den Zivilrechtsweg gegen Google eröffnet und in erster Instanz die Anträge auf Zahlung einer angemessenen Vergütung wegen der Verwertung des Presseleistungsschutzrechtes durch Google eingereicht. Zuständig für die Klage ist zunächst die Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent – und Markenamt, die dem Landgericht vorgelagert ist.“ Durch die Entscheidung des Bundeskartellamts dürfte der Klage erheblicher Wind aus den Segeln genommen worden sein.

Grundlage für die Klage respektive Beschwerde ist das 2013 verabschiedete Leistungsschutzrecht, das aber gegenüber früheren Entwürfen deutlich entschärft wurde. “Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte” sind von der Regelung ausgenommen und bleiben damit lizenzfrei. Um genau diese von Google verwendete Snippets ging es aber eigentlich bei dem Gesetz. Denn längere oder komplette Texte sind ohnehin durch das Urheberrecht geschützt.

Nach der Klage durch die VG Media im Juni hatte Yahoo Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht eingelegt. Den Wortlaut der Beschwerde hat Yahoo nicht veröffentlicht. Netzpolitik.org hat aber eine Zusammenfassung von Juraprofessor Alexander Blankenagel von der Humboldt-Universität Berlin erhalten. Demnach deckt die Pressefreiheit auch “Suchmaschinen als unverzichtbare Vermittler der Presseverlage und ihrer Erzeugnisse” ab. Dieses Grundrecht verletze das Leistungsschutzrecht in mehrfacher Weise.

Insgesamt ist das Vorgehen der Verlage als kurios zu bezeichnen. Seit August 2013 müssen sie einer Veröffentlichung der von ihnen publizierten Artikel in Form von sogenannten Snippets bei Google News zustimmen. Und nun wollen sie Geld von Google haben, weil ihre Artikel bei Google News erscheinen.

 

 

Themenseiten: Google, Leistungsschutzrecht

Fanden Sie diesen Artikel nützlich?
Content Loading ...
Whitepaper

Artikel empfehlen:

Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu Leistungsschutzrecht: Kartellamt lässt Verleger abblitzen

Kommentar hinzufügen
  • Am 25. August 2014 um 8:47 von hugo

    Das diese VG Media immer wieder „unangenehm“ auffällt ist hinreichend bekannt. EIgentlich sollte man eine Liste erstellen welche Verlage sich noch durch diese VG Media vertreten fühlen. Vor Jahren als diese elektronischen Fernsehzeitungen aufkamen habe ich diese als praktische zusätzliche Hilfe empfungen. Durch das aggresive Vorgehen der VG Media mit sperren von Infos u.s.w. habe ich mich entschlossen diese Zeitungen zu kündigen. Hab auch nie wieder solche Abo’s abgeschlossen.
    Ich glaube die VG Media schadet sich selber mehr als was sie nützliches zustandebringt.

  • Am 22. August 2014 um 23:48 von Judas Ischias

    Es gibt tatsächlich noch Leute, die Entscheidungen mit Verstand treffen. Gratulation.
    Sollten sich die Richter, welche das bescheuerte Urteil mit dem entfernen von Links zu verantworten haben, mal zu Gemüte führen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *