Richterin Koh lehnt Verkaufsverbot für Samsung-Geräte ab

In der Urteilsbegründung steht: "Apple hat nicht gezeigt, dass sein Ruf als Innovator oder sein Firmenwert ohne ein Unterlassungsurteil unwiederbringlichen Schaden nehmen wird." Die Richterin könnte an die von Apple im Juli gemeldeten 12 Prozent Gewinnanstieg gedacht haben.

Patente, Apple und Samsung (Bild: CNET)Richterin Lucy Koh hat einen Antrag von Apple abgelehnt, den Verkauf möglicherweise gegen seine Patente verstoßender älterer Samsung-Smartphone-Modelle in den USA zu untersagen. Die Richterin des US-Bundesbezirksgerichts in San Jose kommentierte, nach ihrer Auffassung werde Apple durch den Verkauf keineswegs „nicht wiedergutzumachenden Schaden“ erleiden.

Unter den betroffenen Modellen wären das ursprüngliche Samsung Galaxy, das Galaxy S2 und auch das S3 gewesen. Den Verkauf von Admire, Galaxy Note und Note 2, der S2-Varianten Epic 4G Touch und Skyrocket sowie des Modells Stratosphere wollte Apple ebenfalls verbieten lassen.

Apples Antrag stützte sich auf ein Geschworenen-Urteil vom Mai, das ihm 119,6 Millionen Dollar Schadenersatz zusprach. Der Jury zufolge verletzt Samsung eine Reihe Apple-Patente, und diese Patente zitiert Apple in seinem Antrag auf ein Verkaufsverbot.

Koh schreibt aber in ihrer Urteilsbegründung: „Apple hat nicht gezeigt, dass sein Ruf als Innovator oder sein Firmenwert ohne ein Unterlassungsurteil unwiederbringlichen Schaden nehmen würden.“ Sie könnte dabei an den von Apple im Juli gemeldeten Rekordumsatz und 12 Prozent Gewinnanstieg bei soliden iPhone-Verkaufszahlen gedacht haben.

Vergangenen Monat hatten Apple und Samsung einen Patentfrieden außerhalb der USA vereinbart. Damit könnte eine jahrelange intensive Auseinandersetzung dem Ende zugehen. US-Entscheidungen wie der jetzigen von Koh kommt dadurch aber umso größere Bedeutung zu.

Samsung hat Kohs Urteil begrüßt. Von Apple liegt noch keine Stellungnahme vor.

[mit Material von Dara Kerr, News.com]

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Neueste Kommentare 

6 Kommentare zu Richterin Koh lehnt Verkaufsverbot für Samsung-Geräte ab

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  • Am 28. August 2014 um 15:08 von Ja

    Bei dem alten Geraffel macht das Verkaufsverbot wohl keinen Sinn. ;-)

    • Am 29. August 2014 um 17:33 von hamster

      da stehst du aber im widerspruch zur apple-führung. woher kommt denn diese einsicht? da wär ich ja mal richtig stolz auf den noname.
      —————————–
      „Sie könnte dabei an den von Apple im Juli gemeldeten Rekordumsatz und 12 Prozent Gewinnanstieg bei soliden iPhone-Verkaufszahlen gedacht haben.“
      – sie könnte aber auch einfach nur ihren verstand genutzt haben. wie diese geräte einen unwiderruflichen schaden, wenn überhaupt einen schaden, anrichten können, bleibt wohl ein geheimnis von apple.

      • Am 30. August 2014 um 0:40 von Judas Ischias

        Wenn kluge Argumente nicht helfen, dann kann man es ja mal mit ganz dummen Argumenten versuchen. :-)))

      • Am 31. August 2014 um 7:24 von Nun

        Dass sie einen Schaden angerichtet haben, scheint der Richterin klar zu sein. Auch dass plagiiert wurde, sieht sie in ihrem Verfahren ja als nachgewiesen, Samsung wurde ja schuldig gesprochen.

        Was hätte sie wohl gesagt, hätte Apple schlechte Umsatzzahlen erwirtschaftet? Ein Verkaufsverbot dieser alten Möhren hätte Samsung kaum geschadet.

        Indes ist es m.E. zu kurz gedacht: der fortwährende Erfolg des Apple iPhone ist trotz Samsungs Plagiiren gelungen, weil Apple die richtige Strategie (Premium) einsetzt, sehr erfolgreich sogar.

  • Am 28. August 2014 um 9:59 von Ist das so?

    Ist tatsächlich Vernunft eingekehrt, oder haben die Unternehmen nur festgestellt, dass das aktuelle Patent- und Markenrecht nicht ausreicht, um sein geistiges Eigentum vor anderen großen Unternehmen, die sich zum plagiieren entschieden haben, zu schützen?

    Kleine Copy Cats kann man verhindern, große nicht, da das finanzielle Risiko zu groß ist, und der Klageweg viel zu lange dauert.

    • Am 28. August 2014 um 14:55 von Judas Ischias

      Wer will denn schon auf Dauer die Anwälte reich machen? Da der Streitwert zuerst immer sehr hoch angesetzt wird, werden auch dementsprechend die Zahlungen an die Anwälte hoch sein.
      Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es immer nur Firmenanwälte sind, die jeden Monat ein festes Gehalt bekommen und im Prozess, egal wie hoch veranschlagt, einfach nur ihren Job machen.

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