Redtube-Abmahn-Anwalt von Gericht verurteilt

Zwei Jahre Haft auf Bewährung, 80 Sozialstunden und Geldauflage von 80.000 Euro - so lautet das Urteil des Augsburger Schöffengerichts gegen den Rechtsanwalt Thomas Urmann wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, verliert der Redtube-Abmahn-Anwalt auch seine Zulassung.

urteil-gerichtWie die Mittelbayerische Zeitung berichtet, ist der Regensburger Anwalt Thomas Urmann am Donnerstag wegen Betrugs und Insolvenzverschleppung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss Urmann 80 Sozialstunden ableisten und einer Geldauflage in Höhe von 80.000 Euro nachkommen. Das Urteil des Augsburger Schöffengerichts wird voraussichtlich innerhalb einer Woche rechtskräftig. Dann verliert Urmann auch seine Zulassung als Anwalt. Eine Haft konnte der Noch-Rechtsanwalt durch ein vollständiges Geständnis umgehen. Urmann hat als Geschäftsführer einer Wurstwarenfabrik in Gundelfingen (Kreis Dillingen) die Insolvenz der Firma verschleiert. Trotz Zahlungsunfähigkeit hat er weiter Aufträge an Lieferanten erteilt. Zudem hat er Sozialversicherungsbeiträge für viele Mitarbeiter nicht gezahlt. Der Schaden beläuft sich auf mehr als 390.000 Euro.

Bundesweite Bekanntheit erlangte der Regensburger Rechtsanwalt Ende 2013 als in seinem Auftrag Abmahnungen an tausende Internetnutzer gesendet wurden, die ein Streaming-Angebot für Pornofilme namens Redtube in Anspruch genommen haben. Die betroffenen Nutzer sollten 250 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Ein Großteil von ihnen hat allerdings gleich drei bis vier Abmahnungen erhalten, in denen ihnen Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Diese sollen sie durch das Konsumieren pornografischer Filme auf Redtube begangenen haben.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abmahnwelle tauchten bereits kurz vor Weihnachten auf. Das Landgericht Hamburg erließ auf Antrag von Redtube eine einstweilige Verfügung gegen den Versand von Abmahnschreiben im Namen der Firma The Archive AG durch die Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen.

“Wie vom Gericht entschieden, ist es der Firma The Archive AG von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt nicht nur für die in den von der Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen versandten Abmahnschreiben benannten Videos, sondern für alle Streaming-Clips an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht”, heißt es in einer Mitteilung von Redtube.

Das Gericht stufte die Forderungen der Firma The Archive AG als unbegründet ein. Die Nutzer hätten keinen Grund, davon auszugehen, dass die von Redtube angebotenen digitalen Inhalte aus illegalen Quellen stammen. Der Portalbetreiber versichert erneut, dass “zu keiner Zeit Nutzerdaten, weder IP-Adressen noch sonstige Informationen, an Dritte weitergegeben” wurden.

Alex Taylor, Vizepräsident von Redtube, kommentierte: “Diese Entscheidung ist nicht nur ein Sieg für die Nutzer von Redtube, sondern für jede Person, die Streaming-Webseiten besucht. Es ist eine klare Botschaft, dass die Ausnutzung von persönlichen Informationen und die Verletzung der Privatsphäre aus rein finanziellen Interessen nicht toleriert wird.”

 

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4 Kommentare zu Redtube-Abmahn-Anwalt von Gericht verurteilt

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  • Am 2. September 2014 um 18:34 von Torsten

    Endlich! Es wird wirklich Zeit, dass dieser kriminellen Person die Zulassung als Anwalt entzogen wird. Das einzige was die Collegen auf die Reihe bekommen sind Massenabmahnungen. Ich hatte mal vor ca drei Jahren mit denen zu tun. – Damals haben die Collegen Massenabmahnungen wegen Fehlern in der AGB verschickt.

  • Am 1. September 2014 um 10:58 von hugo

    Er scheint zwar für die Verschleppung der Insolvenz bestraft worden zu sein, wegen der Redtube-Geschichte sehe ich aber kein echtes Strafmaß? Aber Hauptsache ist ja, das er nicht mehr Anwalt spielen darf, müsste Strafe genug sein.

    • Am 1. September 2014 um 20:23 von krawum

      So schnell kanns gehen. Die Geschichte ist ja vollkommen unabhängig von der Redtube-Affäre, für die es ja noch kein offizielles Strafverfahren gibt. Erst wenn das eingeleitet wurde und es zu einer Anklage kommt, kann da überhaupt über ein Strafmaß geredet werden.
      Unabhängig davon – die Strafe an sich dürfte ihn nicht so treffen, wichtig ist nur, dass er seinen Job nicht mehr ausführen darf.

  • Am 31. August 2014 um 16:20 von Judas Ischias

    Ich bin zwar nicht Betroffener, kann aber meine Häme über das Urteil nicht unterdrücken. Will ich auch gar nicht.
    Eigentlich ist dieser Drecksack noch viel zu günstig davon gekommen, jedenfalls meiner Meinung nach,(freie Meinung oder wie sich das nennt), damit ich nicht auch noch verklagt werde, falls der Noch-Anwalt hier mitliest. ;-D

    Wenn man bedenkt was da für Schäden angerichtet wurden und wenn der damit durchgekommen wäre. Gar nicht auszudenken was der Typ sonst noch hätte abziehen können.
    Nur schade, dass er nicht einsitzen muss, vielleicht hätte sich der ein oder andere Insasse über den Zuwachs herzlich gefreut.

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