Gericht erlässt deutschlandweites Verbot von Uber

Das Unternehmen kann gegen den Beschluss Berufung einlegen - und hat dies auch vor. Kläger war die Servicegesellschaft Taxi Deutschland. Bei Zuwiderhandlung drohen bis zu 250.000 Euro Strafe je Fahrt. Beförderungen, bei denen das Entgelt nicht die Gesamtkosten übersteigt, sind von der Regelung ausgenommen.

In einem Eilverfahren hat das Landgericht Frankfurt deutschlandweit die Dienste des Fahrdienstvermittlers Uber untersagt. Darüber informiert der Kläger, die Taxi Deutschland Servicegesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Ihr zufolge drohen Uber nun bei Zuwiderhandlung bis zu 250.000 Euro Strafe je Fahrt.

Die App vermittelt vorerst in Deutschland keine Fahrten mehr (Bild: Uber).

Über die Apps Uber und UberPop dürfen vorerst keine „Beförderungswünsche“ mehr vermittelt werden. Uber kann gegen diese Verfügung Berufung einlegen. Aufgrund der Dringlichkeit des Antrags sei die Verfügung ohne mündliche Anhörung bereits am Donnerstag ergangen. Die Kosten für das Verfahren muss die niederländische Vertretung von Uber tragen.

Zusätzlich wirft das Landgericht Frankfurt der Uber B.V. auch unlauteren Wettbewerb vor. Das Unternehmen hat nach einer Abmahnung bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben. Daher drohe Wiederholungsgefahr, was die einstweilige Verfügung begründe. Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung sagte Uber, es werde „diese Entscheidung angreifen und unsere Rechte mit Nachdruck verteidigen.“ Die Verfügung sei „zu Unrecht erlassen“ worden, der Betrieb werde fortgesetzt.

Die Verfügung enthält den Zusatz, dass Beförderungen, bei denen das Entgelt nicht die Gesamtkosten übersteigt, von der Regelung ausgenommen sind. Dies sieht aber auch das Personenbeförderungsgesetz vor, das die Grundlage des Urteils gegen Uber ist.

Zuvor hatten einzelne Städte, darunter auch Berlin, den Dienst verboten. Gegen die Verfügung in Berlin wollte Uber Berufung einlegen und hat daher auch dort den Betrieb fortgeführt.

Das Start-up aus San Francisco vermittelt mit seinen Apps zwischen Fahrern und Personen. Weil sich die privaten Fahrer gegenüber Taxifirmen Kosten für Lizenzen und Versicherungen sowie auch technische Standards sparen, können die Fahrten deutlich günstiger angeboten werden.

In Deutschland war der Dienst bislang in den Metropolen Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf und Frankfurt verfügbar. Weltweit operiert Uber nach eigenen Angaben in mehr als 200 Städten.

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft Taxi Deutschland eG, begrüßte die Entscheidung: „Im PBefG sind Fahrer- und Verbraucherschutz geregelt. Das kann kein noch so neoliberales Unternehmen einfach aushebeln.“ Er findet deutliche Worte zu dem Geschäftsmodell: „Uber kassiert, ohne zu investieren, und übernimmt keinerlei Verantwortung: Fahrer werden nicht kontrolliert, und sie sind weder sozialversichert noch erhalten sie feste Löhne. Fahrzeuge sind für die Beförderung weder zugelassen noch versichert, Fahrgäste verlieren alle wichtigen Schutzmechanismen. Zudem entgehen dem Staat alle Steuern.“

[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]

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4 Kommentare zu Gericht erlässt deutschlandweites Verbot von Uber

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  • Am 2. September 2014 um 16:01 von Andrea

    Außerdem: diese Aussage dass Uber nun komplett in Deutschland verboten sei, stimmt laut Social Secrets so nicht:

    http://www.social-secrets.com/2014/09/uber-ist-deutschland-nicht-verboten/

    [Zitat aus Urheberrechtsgründen entfernt, d.Red.]

    Von daher darf Uber hier nämlich durchaus weitermachen und ist von wegen Verboten, ihr Taxi-Unternehmen und ihr werten Richter und Journalisten.

    • Am 2. September 2014 um 17:43 von Von daher

      … scheint mir Uber eine Art moderner Sklaverei zu sein – der Sklave begibt sich selber in die Abhängigkeit, legt sich das Geschirr an, und darf peitschen. Das hat nichts mit freiem Wettbewerb zu tun, sondern mit dem aushebeln bewährter Strukturen, zum Wohle einiger ‚moderner Internet Nerds‘, die sich daran gesundstoßen. Raubkapitalismus, wie er schon immer gefürchtet wurde.

      Von daher: es ist völlig richtig die Arbeitnehmer zu schützen, zur Not auch gegen sich selber.

  • Am 2. September 2014 um 15:45 von Andrea

    zu zdnet.de,

    eure Meldung ist schon wieder kalter Kaffee, weil Uber bereits Rechtsmittel gegen diese Entscheiung eingelegt hat. Hier lesen:

    http://www.juve.de/nachrichten/verfahren/2014/09/taxidienst-uber-wehrt-sich-mit-hengeler-gegen-bundesweiten-stopp

    [Zitate aus Urheberrechtsgründen gelöscht, d. Red.]

    oder hier:

    http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/taxi-konkurrent-uber-macht-trotz-des-verbots-weiter-13131175.html

    Außerdem: diese Behauptungen von den Taxi-Gesellschaften, dass die Fahrer von Uber keiner Kontrolle unterworfen wären, stimmt so nicht!!

    Dazu hier lesen:

    https://support.uber.com/hc/en-us/articles/201955457-Who-are-the-drivers-on-the-Uber-system-

    „Uber’s technology connects people with cars to people who need rides, meaning drivers on the Uber system are independent contractors. We conduct a rigorous screening process to verify that every driver is insured and legally qualified to drive.“

    Darüber hinaus stimmt auch der Vorwurf der Schwarzarbeit nicht, weil auch Uber nämlich Gebühren nimmt:

    https://support.uber.com/hc/en-us/sections/200397577

    Von daher: diesen Taxi-Unternehmen geht es um nichts weiter als um ganz miesen Protektionismus auf dem falschen Weg und daher sage ich mal: es werde Wettbewerb!!

    • Am 2. September 2014 um 17:38 von Oops

      Frisch aus der Uber Presseabteilung? Da fühlt sich jemand aber persönlich angegriffen … ;-)

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