Lenovo will eine Sammelklage in den USA mit einer Vergleichszahlung von 70 Millionen Dollar beilegen. Sie war im Februar 2013 von Käufern der Notebook-Modelle IdeaPad U310 und U410 in Kalifornien eingereicht worden. Die Kläger kritisierten einen Designfehler bei den 2012 ausgelieferten Geräten, wodurch die WLAN-Verbindung verlangsamt oder gleich ganz unterbrochen wurde.
Lenovo sowie der Intitiator der Sammelklage Garrett Kacsuta und andere Kläger haben der Einigung am gestrigen Montag zugestimmt. Nun muss das zuständige Bezirksgericht des Zentraldistrikts von Kalifornien die Vereinbarung noch absegnen. Die Entscheidung wird für den 15. Dezember erwartet.
„Der Vergleich bringt den Sammelklägern bedeutende Vorteile und ist fair, vernünftig und angemessen sowie im besten Interesse der Kläger“, kommentierten die Anwälte der Klägerschaft die Einigung. Lenovo wollte keine Stellungnahme abgeben.
Der in Kalifornien lebende Kacsuta hatte die Sammelklage auf den Weg gebracht, nachdem er mit dem Versuch gescheitert war, Lenovo dazu zu bewegen, sein Gerät zu reparieren. Seiner Klage schlossen sich schließlich 83.000 weitere Betroffene an.
Lenovo will jedem der Sammelkläger einen Gutschein im Wert von 250 Dollar für einen Einkauf auf seiner Website ausstellen oder alternativ eine Entschädigung von 100 Dollar zahlen. Das chinesiche Unternehmen bietet zudem kostenlose Reparaturen für ihre Notebooks an und will die Garantie ab dem Zeitpunkt der Reparatur um ein Jahr erweitern. Diejenigen, die die Reparatur des WLAN-Problems bereits aus eigener Tasche bezahlt haben, sollen ihr Geld nach Vorlage der Rechnung erstattet bekommen.
In Lenovos Support-Foren und auf E-Commerce-Seiten hatten sich zahlreiche Beschwerden über die besagten IdeaPad-Modelle angehäuft. Diese Tatsache wollte sich der Hersteller im Lauf des Prozesses zunutze machen, indem er argumentierte, dass dadurch die Probleme öffentlich bekannt waren und er im Nachhinein nicht dafür haftbar gemacht werden könne. Diese Argumentation wies der zuständige Richter im Juli 2013 jedoch zurück.
Der in Washington DC lebende Michael Wheeler schrieb etwa in einer Rezension auf Amazon.com im März 2013: „Kaufen Sie nicht diesen Laptop! Dieser Computer hat ohne Frage wiederholt auftretende Probleme mit der WLAN-Verbindung.“ Wheeler reichte im Oktober 2013 selbst Klage gegen Lenovo ein. Gerichtsakten zufolge wird sie im Rahmen des nun ausgehandelten Vergleichs ebenfalls beigelegt.
[mit Material von Matthew Broersma, TechweekEurope.co.uk]
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eine schweinerei, dass sammelklagen in dt nicht erlaubt sind.