Bundesjustizminister relativiert Forderung nach Einblick in Googles Suchalgorithmus

Er befürchtet einen Missbrauch zulasten von Verbrauchern. Seine Fragen über Googles Suchmaschine beantwortet der Internetkonzern in einem offenen Brief. Darin bestätigt er, das Nutzer das Recht hätten, zu verstehen, "nach welchen Kriterien Suchergebnisse bereitgestellt werden."

Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich in einem Interview mit der Bild am Sonntag von seiner Forderung distanziert, Google müsse seinen Suchalgorithmus offenlegen. Der SPD-Politiker fürchtet demnach, dass dies Manipulationen ermöglichen und damit in erster Linie Verbrauchern schaden würde. In einem ebenfalls am Sonntag veröffentlichten offenen Brief an Maas hat der Internetkonzern diese Einschätzung – wie zu erwarten war – geteilt. Zugleich bestätigte er, dass Nutzer ein Recht hätten, zu verstehen, „nach welchen Kriterien Suchergebnisse bei Google bereitgestellt werden“.

Google-Suche

Google ging auch auf mehrere Fragen ein, die Maas im Gespräch mit der Bild am Sonntag gestellt hatte. Das Unternehmen lege beispielsweise im Webmaster Blog die Kriterien offen, nach denen Suchergebnisse geordnet würden. „Genau das machen wir seit 2006 – mittlerweile in mehr als 1000 Beiträgen, seit 2007 übrigens auch auf Deutsch“, schreibt Google. Zudem hätten Larry Page und Sergej Brin schon 1998 die Grundlagen des Suchalgorithmus auf Basis des PageRank in einer wissenschaftlichen Arbeit veröffentlicht.

Auf die Frage, ob Suchergebnisse „durch wirtschaftliche Interessen manipuliert“ werden, sagte Google: „Klare Antwort: Nein. Die Reihenfolge unserer Suchergebnisse wird nicht durch kommerzielle Interessen beeinflusst. So werden die Ergebnisse angezeigt, die relevant für unsere Nutzer sind. Die Trennung zwischen kommerziellen, klar gekennzeichneten Werbeanzeigen und organischen, strikt nach Relevanz geordneten Suchergebnissen ist daher seit jeher ehernes Prinzip bei Google.“

Die eigenen Profildaten eines Nutzers wie der Standort seien ein wesentlicher Mehrwert, so Google weiter. Zudem könne jeder Nutzer selbst entscheiden, welche Informationen er bei einer Suche mit Google teilen wolle. Die Individualisierung der Suchergebnisse lasse sich vollständig ausschalten.

Außerdem löscht Google nach eigenen Angaben nur dann Daten, wenn es durch gesetzliche Bestimmungen dazu gezwungen sei. Beispiele seien Verstöße gegen das Urheberrecht oder „seit Kurzem auch Ergebnisse, die in Folge des EuGH-Urteil zum ‚Recht auf Vergessenwerden‘ entfernt werden müssen“. In allen Fällen weise Google Nutzer unterhalb der Ergebnisseite auf das Fehlen von Resultaten hin. Weitere Details enthalte Googles Transparenzbericht.

Zudem wollte Maas wissen, welche Rolle Werbung bei Google spielt. „Werbung spielt zur Finanzierung der Google-Suche eine wichtige Rolle, denn schließlich ist die Suche – wie die meisten Google-Dienste – für Nutzer kostenfrei. Werbung wird klar als solche gekennzeichnet und hat keinen Einfluss auf die Antworten, die unsere Nutzer über die Google-Suche erhalten“, antwortet Google in seinem Brief an den Minister.

Das Googles derzeitige Bestimmungen nicht ausreichend sind, um europäischen Datenschutzgesetzen zu entsprechen, hat die Artikel 29 Datenschutzgruppe erst in der vergangenen Woche klargestellt. In einem offenen Brief sprach sie Empfehlungen aus, wie der Internetkonzern seinen Datenschutz verbessern kann. Unter anderem soll Google seinen Nutzern die Möglichkeit geben, für jeden Google-Dienst eigene Datenschutzeinstellungen vorzunehmen. Es soll auch ausführlicher über die gesammelten Daten seiner Nutzer und deren Verwendung informieren.

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Themenseiten: Datenschutz, Google, Politik, Privacy, Suchmaschine

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