EU bewertet Irlands Steuerabkommen mit Apple als „illegale Staatshilfe“

Das geht aus einem jetzt veröffentlichten Brief der EU-Kommission an die irische Regierung hervor. Als Hinweise auf illegale staatliche Beihilfe nennt die Kommission die ungewöhnlich lange Laufzeit des Abkommens. Außerdem sei die Regelung nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar.

Die EU-Kommission hat wie erwartet nähere Einzelheiten zu der seit Juni laufenden Untersuchung der irischen Steuerregelungen für Apple bekannt gegeben. Aus einem jetzt veröffentlichten Brief (PDF) an die irische Regierung geht hervor, dass die Kommission das Abkommen zwischen Irland und dem iPhone-Hersteller zum aktuellen Stand als illegale Staatshilfe einstuft.

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Als Fazit heißt es in dem Schreiben: „Entsprechend ist die Kommission der Auffassung, dass die irischen Behörden durch diese Regelungen Apple einen Vorteil verschaffen. Diesen Vorteil erlangt es jedes Jahr und fortlaufend. Zum jetzigen Zeitpunkt sieht die Kommission keine Anzeichen, dass die umstrittene Maßnahme als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden kann.“

Unter anderem bewertet die EU das Steuerabkommen zwischen Irland und Apple als illegale Staatshilfe, weil es schon seit 15 Jahren unverändert gilt. Normalerweise haben solche durchaus legitimen Absprachen eine Laufzeit zwischen drei und fünf Jahren in den meisten EU-Mitgliedsstaaten. Außerdem entspricht die irische Steuerregelung nach Ansicht der Kommission nicht den Vorschriften staatlicher Beihilfen für Unternehmen, die mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar sind, etwa um „eine ernsthafte Störung von Irlands Wirtschaft zu beseitigen“.

Apple, das seine Auslandsgeschäfte seit 1980 über eine Tochter in Irland abwickelt, betont wie auch die irische Regierung weiterhin, dass das dortige Steuerabkommen gegen keinerlei Gesetze verstößt. „Es gab nie eine besondere Absprache. Es gab nie etwas, das man als Staatshilfe auslegen könnte“, sagte Apples Chief Financial Officer Luca Maestri kürzlich der Financial Times. „Wir haben nur versucht, die angemessene Höhe an Steuern herauszufinden, die wir in Irland zahlen müssen.“ Apples Ansatz sei „sehr verantwortungsbewusst, transparent und vernünftig“.

Im Juni hatte die EU-Kommission begonnen, die Steuerzahlungen Apples in Irland zu prüfen. Sie geht damit Vorwürfen nach, laut denen der iPhone-Hersteller Schlupflöcher im internationalen Steuergesetzen nutzen soll, um insgesamt weniger Abgaben leisten zu müssen. Apple zahlt in Irland einen Steuersatz von knapp 2 Prozent. Normalerweise beträgt die Körperschaftssteuer für Unternehmen dort 12,5 Prozent.

US-Politiker hatten schon 2013 festgestellt, dass das Unternehmen aus Cupertino seine Steuerlast um mehrere Milliarden Dollar reduziert, indem es seine irische Tochergesellschaften als in den USA nicht steuerpflichtig deklariert. Der demokratische Senator Carl Levin hatte Apple damals vorgeworfen, es „missbrauche“ ein Schlupfloch im US-Steuerrecht. Das Unternehmen sei auf der Suche nach dem „heiligen Gral der Steuervermeidung“. Apple-CEO Tim Cook musste im Mai 2013 sogar vor einem Senatsausschuss aussagen. Er betonte, dass man alle Steuern zahle, die man schulde.

Die EU-Untersuchung richtet sich nicht nur gegen Apple, sondern auch gegen die Mitgliedsstaaten Irland, Niederlande und Luxemburg. Die Wettbewerbskommission will herausfinden, ob Absprachen zwischen den Steuerbehörden der Länder und Unternehmen wie Apple, Amazon, Starbucks und Fiat Finance and Trade über die zu entrichtende Körperschaftssteuer im Einklang mit den EU-Vorschriften zu staatlichen Beihilfen stehen.

„Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Kassen ist es derzeit besonders wichtig, dass die großen multinationalen Konzerne ihren Steuerbeitrag leisten“, hatte Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia zur Eröffnung des Prüfverfahrens im Juni erklärt. „Nach den EU-Beihilfevorschriften dürfen die nationalen Behörden keine Maßnahmen ergreifen, die dazu führen würden, dass bestimmte Unternehmen weniger Steuern zahlen als bei einer fairen und nicht diskriminierenden Anwendung der jeweiligen Steuervorschriften.“

Die allgemeinen Steuervorschriften in den drei betroffenen Mitgliedsstaaten stellt die Kommission allerdings nicht infrage. Stattdessen geht es um die darauf basierenden Steuerentscheide, mit denen die Behörden einzelnen Unternehmen die Berechnung der Körperschaftssteuer und die Anwendung bestimmter Steuervorschriften erläutern.

Die Steuerentscheide dienen laut Kommission insbesondere zur Bestätigung sogenannter Verrechnungspreisvereinbarungen. Unter Verrechnungspreisen versteht die EU Preise, die beispielsweise für Waren und Dienstleistungen zwischen verschiedenen Teilen derselben Unternehmensgruppe in Rechnung gestellt werden. Sie haben einen direkten Einfluss auf die Höhe des zu versteuernden Gewinns und dessen Verteilung auf in anderen Ländern ansässige Tochtergesellschaften. Sollten diese Preise nicht die normalen Wettbewerbsverhältnisse widerspiegeln, liegt möglicherweise eine unerlaubte staatliche Beihilfe vor. Falls die EU-Kommission zum Abschluss ihrer Untersuchung von Apples Steuerpraxis in Irland zu dem Urteil kommt, dass dies tatsächlich der Fall ist, droht dem Konzern eine Strafzahlung von mehreren Milliarden Euro.

[mit Material von Jo Best, ZDNet.com]

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