Amazon: EU-Ermittlungen wegen Luxemburger Steuervereinbarung

Die Ermittler gehen von Steuervergünstigungen seit dem Jahr 2003 aus, die eine unzulässige staatliche Beihilfe darstellen. Das Großherzogtum soll dem Onlinehändler erlaubt haben, seine Steuerlast durch interne Gewinnverschiebungen drastisch zu verringern. Eine formale Untersuchung soll die Vorwürfe klären - Amazon droht eine hohe Steuernachforderung.

Die EU-Kommission will eine formale Untersuchung zu einer Steuerabmachung zwischen Luxemburg und dem Onlinehändler Amazon einleiten, der sein europäisches Geschäft von dort aus betreibt. Wie die Financial Times berichtet, geht es um mutmaßliche Steuervergünstigungen sei dem Jahr 2003, die als unzulässige staatliche Beihilfe zu sehen seien.

AmazonDie Zeitung beruft sich auf „Personen, die über den Fall informiert wurden“. Demnach glauben die Ermittler, dass ein 2003 erlassenes Steuergesetz Amazons Steuerpflicht im Großherzogtum begrenzt und dem Unternehmen dazu verhilft, seine Steuerlast auf weniger als 1 Prozent seiner europäischen Einkünfte zu drücken. Der zentrale Vorwurf läuft darauf hinaus, dass Luxemburg Amazon erlaubt hat, Gewinne innerhalb seiner Unternehmensbereiche in einer Weise zu verschieben, die dem Fremdvergleichsgrundsatz („at arm’s length“) widersprechen. Nach diesem steuerrechtlichen Prinzip müssen Verrechnungspreise zwischen verbundenen Unternehmen festgelegt werden wie unter voneinander unabhängigen Unternehmen.

Amazons Gewinnverschiebungen scheinen seine Steuerlast erheblich verringert zu haben, wie eine vorläufige Prüfung ergab. Ins Visier der EU-Behörden geriet Amazon offenbar schon Mitte des Jahres im Zusammenhang mit einem Prüfverfahren gegen Irland, die Niederlande und Luxemburg. Dabei ging es zunächst um die Steuerabsprachen dieser Länder mit Apple, Starbucks sowie Fiat. Irlands Steuerabkommen mit Apple hat die EU inzwischen als illegale Staatshilfe bewertet – dem iPhone-Hersteller droht nun eine Strafzáhlung von mehreren Milliarden Euro.

Sollten sich die Vorwürfe gegen Luxemburg und Amazon hinsichtlich einer umfangreichen Staatsbeihilfe belegen lassen, kann die EU Luxemburg anweisen, den Betrag von Amazon zurückzufordern. Im Raum stehen außerdem Steuernachforderungen der USA (1,5 Milliarden Dollar) und Frankreichs (250 Millionen Dollar) gegen Amazon. Der Onlinehändler bestreitet deren Rechtmäßigkeit und beteuert, er entrichte stets alle fälligen Steuern in jeder Region, in denen er tätig ist.

Die EU-Kommission lehnte eine Stellungnahme zu den Vorgängen ebenso ab wie ein Sprecher des luxemburgischen Finanzministeriums. Laut Financial Times weigerte sich das Großherzogtum zunächst, die von Brüssel angeforderten Informationen zu liefern – sei aber entgegenkommender seit der Ernennung des luxemburgischen Politikers Jean-Claude Juncker zum Präsidenten der Europäischen Kommission.

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Themenseiten: Amazon, Business, E-Commerce, Europa, European Commission

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Neueste Kommentare 

2 Kommentare zu Amazon: EU-Ermittlungen wegen Luxemburger Steuervereinbarung

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  • Am 8. Oktober 2014 um 1:56 von C

    Was kennen wir bislang:
    – direkte Steuer-Absprache seit 2003
    – manipulierte Verrechnungspreise
    – 1% effektive Steuerlast
    – Luxemburger Residenz ohne Luxemburger Steuerlast

    Das widerspricht jedem Steuer-Gesetz…

    Die beteiligten Politiker, Finanzbeamte und Firmen-Akteure gehören strafrechtlich verfolgt, privat enteignet und für viele Jahre ins Gefängnis geschickt. Ohne Freigänger oder vorzeitige Entlassung.

    Das ist kein Kavaliers-Delikt, das ist kriminell.

    Die Normal-Firma zahlt den gesetzlich bestimmten Satz – und die Groß-Amigos kungeln das aus. BANANEN-Republik oder was für ein Rechtssystem gilt hier?

    Alle großen Unternehmen gehören auf den Prüfstand, schonungslos.
    Allen Ländern, die solche Konstruktionen erlaubt haben, ist ebenso ein Straf-Geld aufzuerlegen. Zudem sind sie von EU-Förderungen/Zahlungen für die nächsten 10 Jahre zu sperren.

  • Am 7. Oktober 2014 um 17:02 von Da ...

    … schau her – quelle surprise … ;-)

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