Leistungsschutzrecht: Kartellamt soll Streit zwischen Google und Verlagen per Beschluss beenden

Die Behörde soll per Beschluss feststellen, dass sie nichts gegen Google unternimmt. Ein solcher Beschluss würde allerdings nur gelten, solange keine neuen Erkenntnisse vorliegen. Eine erste Beschwerde der VG Media hatte das Kartellamt im August abgewiesen.

Google hat das Bundeskartellamt in einem Brief aufgefordert, den Beschwerden von Verlagen zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechtes nicht nachzugehen. Stattdessen soll die Behörde laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der das Schreiben des Internetkonzerns vorliegt, durch einen formellen Beschluss feststellen, dass sie in der Sache nichts unternehmen wird.

Google-LogoDem Bericht zufolge bestätigte Google den Brief. „Das Bundeskartellamt hat wiederholt öffentlich erklärt, dass es ein kartellrechtliches Vorgehen gegen Google beim Leistungsschutzrecht für nicht erforderlich hält. Die VG Media erweckt jedoch weiterhin den gegenteiligen Eindruck“, sagte ein Google-Sprecher der FAZ. „Wir haben deshalb beim Bundeskartellamt beantragt, seine Entscheidung nun auf formal zu treffen.“

Hintergrund des Streits sind die Ausschnitte aus Artikeln, die Google in seiner Nachrichtensuche anzeigt. Das 2013 verabschiedete Leistungsschutzrecht, das aber gegenüber früheren Entwürfen deutlich entschärft wurde, nimmt „Einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte“ von der Regelung aus. Sie bleiben damit lizenzfrei. Um genau diese Snippets ging es aber eigentlich bei dem Gesetz. Denn längere oder komplette Texte sind ohnehin durch das Urheberrecht geschützt.

Eine erste Beschwerde hatte die VG Media zusammen mit zwölf Presseverlagen, unter anderem Burda und Springer, im Juni eingereicht. Viele Online-Portale wie Focus Online, Handelsblatt.com, Spiegel Online, Stern.de, Sueddeutsche.de und auf FAZ.net hatten sich der Beschwerde nicht angeschlossen. Die NetMediaEurope GmbH, die die IT-Magazine ZDNet.de, ITespresso.de, silicon.de, CNET.de und GIZMODO.de betreibt, wird von der VG Media ebenfalls nicht vertreten.

Im August teilte das Bundeskartellamt jedoch mit, es werde im Streit um das Leistungsschutzrecht kein Missbrauchsverfahren gegen Google einleiten. Laut Kartellamtschef Andreas Mundt bestand kein hinreichender Anfangsverdacht. Laut FAZ schloss die Behörde weitere Schritte jedoch nicht aus, falls „die Verlage Geld von Google verlangen und der Konzern sie daraufhin aus seiner allgemeinen Suche ganz entfernt“. Dazu ist es bisher allerdings noch nicht gekommen.

Allerdings will der Internetkonzern ab dem 23. Oktober zu von den durch die VG Media vertretenen Magazinen wie Bild.de, Computerbild.de oder Chip.de veröffentlichten Artikel keine Snippets mehr anzeigen. In der Suche tauchen Artikel dieser Seiten nur mit dessen Überschrift und einem Link auf.

Die Zeitung weist auch darauf hin, dass ein formeller Beschluss nur gilt, bis das Bundeskartellamt über neue Erkenntnisse verfügt. Über eine separate Klage der VG Media gegen Google wurde bisher nicht entschieden.

Insgesamt ist das Vorgehen der Verlage als kurios zu bezeichnen. Seit August 2013 müssen sie einer Veröffentlichung der von ihnen publizierten Artikel in Form von sogenannten Snippets bei Google News zustimmen. Und nun wollen sie Geld von Google haben, weil ihre Artikel bei Google News erscheinen.

Tipp: Wie gut kennen Sie Google? Testen Sie Ihr Wissen – mit dem Quiz auf silicon.de.

Themenseiten: Google, Kartell, Leistungsschutzrecht, Suchmaschine

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4 Kommentare zu Leistungsschutzrecht: Kartellamt soll Streit zwischen Google und Verlagen per Beschluss beenden

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  • Am 21. Oktober 2014 um 7:19 von wingthom

    Wer es einmal ausprobieren möchte, wie ein Web komplett ohne LSR-Verlage aussieht, kann gerne diese Google Custom Search Engine ausprobieren https://www.google.de/cse/publicurl?cx=000874403120820253285:bajvytriqtc

    Die Einnahmen aus den Adwords gehen 100 % an Google.

  • Am 20. Oktober 2014 um 16:35 von Thomas

    Google News ist eine Nachrichten Suchmaschine. Es wird ja keiner gezwungen seine Artikel dort listen zu lassen. Auch überschreiten die wenigen Satz-Bestandteile der Auflistung nicht die Grenze zum Urheberrecht.
    Einige Verlage möchten von Google Geld sehen, weil Google Geld hat und die eigenen Auflagen seit Jahren rückläufig sind. Das kann aber nicht funktionieren, weil Links das Rückgrad des Internet sind.

    Werden Links zu Informationen kostenpflichtig, verliert das Internet seine Demokratische Grundlage.

    • Am 20. Oktober 2014 um 19:04 von Na ja

      Schön, dass Du das so siehst, das ist eine von zwei Meinungen. Die andere Meinung wird von den Medienkonzernen vertreten, und die EU dürfte über kurz oder lang entscheiden, wer Recht hat. Dein Versuch, dieses Urteil vorwegzunehmen, ist löblich – aber ich denke, es ist ein etwas komplexeres Thema, und das dürfte die EU noch beschäftigen.

      • Am 21. Oktober 2014 um 16:14 von uhiuhiusad

        Neee das Thema ist ganz einfach:
        Die Verlage haben sich mit dem LSR einen ganz großen Unsinn ausgedacht und Google will da verstädlicherweise nicht mitmachen.

        Als nächstes kommen die stationären Einzelhändler und verklagen Amazon, weil Amazon ja sooo viel Geld verdient und die stationären Einzelhändler nicht.

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