Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Dresden haben im Raum Düsseldorf und Neuss zwei mutmaßliche Betreiber der Streaming-Plattform kinox.to verhaftet. Durchsuchungen in drei anderen Bundesländern blieben hingegen erfolglos. Neben den beiden Festgenommenen suchen die Behörden laut Spiegel noch zwei weitere Verdächtige. Im Rahmen der Razzia seien auch bei einem Zahlungsdienstleister in Berlin Vermögenswerte sichergestellt worden.
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft den vier jungen Männern gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen vor, was allerdings erst noch bewiesen werden muss. Das Portal betont, Filme nicht zu hosten, sondern lediglich Inhalte von Movie Hostern zu indexieren und darauf zu verweisen – und tue damit nichts anderes als Google auch.
Auch wenn die Verdächtigen den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung erfolgreich entkräften können, stehen noch der Verdacht auf Hinterziehung von Steuern in Höhe von mindestens 1,3 Millionen Euro sowie der Vorwurf der räuberischen Erpressung und der Brandstiftung im Raum. Damit hätten die Beschuldigten versucht, Konkurrenz zu entmutigen. Außerdem zitiert Spiegel aus einer Mail der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) an ihre Mitglieder. Darin werde den Beschuldigten auch vorgeworfen, hinter weiteren Angeboten zu stecken, darunter zu Movie4k.to sowie Boerse.sx und Mygully.com, über die raubkopierte Spiele, Software und E-Books angeboten werden.
Schließlich, so der Spiegel weiter, steckten die vier hinter Filehostern wie Freakshare.com und Bitshare.com. Auf den Speicherdienste lagerten häufig illegale Inhalte. Inwieweit dem Betreiber einer solchen Seite Prüfpflichten obliegen, haben sich schon Rapdishare und die Vertreter der Rechteinhaber jahrelang gestritten.
Aktuell sind die zwei noch nicht gefassten Betreiber von Kinox.to aber offenbar guten Mutes, dass sie die Anschuldigungen entkräften können. Sie haben auf dem Streaming-Protal folgende Meldung gepostet: Update 26.10.2014 – @GVU: Ihr macht euch laecherlicher als ihr seid. Aber VIELEN DANK erneut fuer die extreme (unbezahlbare) Werbung!! :-)
Laut Rechtsanwalt Solmecke haben Nutzer von kinox.to keine rechtlichen Konsequenzen zu befürchten: “Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kinox.to schon keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist. Das gilt jedenfalls immer dann, wenn keine Kopie des Streams auf dem eigenen Rechner hergestellt wird. Darüber hinaus ist die GVU, die hier offenbar die Strafanzeige erstattet hat, auch dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zu packen. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch beweisen hat.“
Solmecke verweist auch auf das Vorgehen der Behörden im Fall kino.to. Damals hat zwar die Generalstaatsanwaltschaft Dresden angekündigt, gegen zahlende, so genannte Premium-Nutzer vorzugehen, diese Drohung dann aber letztlich – wohl auch aufgrund der rechtlichen Unklarheiten – nicht wahr gemacht. Ermittelt wurde jedoch gegen die Uploader und gegen die Vermarkter von kino.to.
Problematischer könnte laut Solmecke die Rechtslage für die Nutzer ebenfalls von den Betreibern von kinox.to gegründeten Download-Portale respektive Foren mygully.com und boerse.sx sein. „Hier ging es nicht darum, dass Filme gestreamt wurden, sondern illegale Inhalte wie Musik, Filme, Bücher oder Software über so genannte One-Click-Hoster heruntergeladen worden sind. Sollte die Staatsanwaltschaft die Namen dieser Nutzer herausbekommen, ist mit Abmahnungen der jeweiligen Rechteinhaber zu rechnen“, so Solmecke.
[Mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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