Richterentscheid: Kim Dotcom verstieß nicht gegen Kautionsbedingungen

Die Anklage warf ihm vor, er habe versucht, einen beschlagnahmten Rolls Royce zu verkaufen. Auch soll er Kontakt zu Kollegen aus der Zeit von MegaUpload haben, was die Kautionsbegingungen untersagen. Dotcom widersprach beiden Punkten - das Gericht schloss sich seiner Darstellung an.

Ein Richter in Neuseeland hat heute morgen entschieden, dass Kim Dotcom (geborener Schmitz) nicht gegen seine Kautionsbedingungen verstoßen hat. Auch sah er keine Fluchtgefahr und wies daher einen Antrag der USA und der Staatsanwaltschaft ab, Dotcom wieder zu inhaftieren oder ihm eine elektronische Fußfessel anzulegen.

Kim Dotcom (Bild: Kim Dotcom, via Twitter)Kim Dotcom (Bild: Selbstaufnahme, via Twitter)

Die Anklage hatte Dotcom den Versuch vorgeworfen, einen Rolls Royce zu verkaufen, der – mit diversen anderen Vermögenswerten – als beschlagnahmt galt. Auch habe er Kontakt zu Kollegen aus der Zeit von MegaUpload aufgenommen, was ihm die Kautionsbedingungen untersagen. Dotcom widersprach beiden Punkten; der Richter gab ihm Recht. Auf Twitter feiert er nun, dass er und sein Dienst Mega „frei bleiben.“

Dotcom ist seit Januar 2012 nur auf Kaution frei. Vor dem Bezirksgericht Auckland geht es seit Donnerstag vergangener Woche vor allem um seine Finanzen. Nach eigenen Angaben ist er pleite. Sein Eintritt in die Politik mit der „Internet Party“ ist gescheitert, er lebt in Trennung von seiner Frau Mona, und auch seine langjährige Anwaltskanzlei vertritt ihn nicht mehr.

Trotz Beschlagnahmung seiner Geschäfte und Reserven Anfang 2012 lebte er allerdings bis vor kurzem prunkvoll wie je. Letzte Woche vor Gericht räumte er ein, umgerechnet über 6 Millionen Euro für Anwaltshonorare, 3 Millionen für die Internet Party, monatlich 50.000 Euro Miete und 600.000 Euro für die Produktion seines Musikalbums „Good Times“ aufgewendet zu haben.

Neue Geschäfte wie der Cloudspeicherdienst Mega und der Musikdienst Baboom sollen parallel zwar über 25 Millionen Euro eingebracht haben, die aber in einen Fonds der Familie flossen, auf den Dotcom nicht mehr zugreifen kann.

Die neuseeländischen Ankläger wurden gar persönlich und fragten Dotcom, wie viel Zeit er täglich mit Online-Spielen verbringe. Seine Antwort: einige Stunden, ausgenommen den Launch von „Call of Duty: Modern Warfare“, als er 30 Stunden durchgespielt habe, um zur weltweiten Nummer eins aufzusteigen.

Im Januar 2012 hatte das FBI den Filehoster Megaupload vom Netz nehmen und Kim Dotcom sowie vier weitere Männer in Neuseeland verhaften lassen. Das US-Justizministerium warf ihnen organisierte Verschwörung zum Begehen von Urheberrechtsverletzungen, Geldwäsche und Piraterie vor. Dotcom und seinen Mitstreitern drohen bis zu 20 Jahre Haft. Sie sollen insgesamt über 175 Millionen Dollar eingenommen haben. Dotcom kam später auf Kaution frei, muss jedoch in Neuseeland gegen seine von den USA beauftragte Auslieferung kämpfen.

[mit Material von Rob O’Neill, ZDNet.com]

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1 Kommentar zu Richterentscheid: Kim Dotcom verstieß nicht gegen Kautionsbedingungen

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  • Am 1. Dezember 2014 um 19:27 von Jayjoe

    Wie einst schon Ramstein beungen hat…
    „Amerika, Amerika we all live in Amerika
    Coca Cola Wunderbra!“

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