Facebook wird sich Anfang April vor Gericht dazu äußern müssen, warum die vom österreichischen Aktivisten Max Schrems eingereichte Datenschutz-Sammelklage gegen seine irische Tochter aus seiner Sicht unzulässig ist. Die erste Anhörung wurde vom zuständigen Gericht in Wien nun für den 9. April angesetzt.
Schrems hatte die Sammelklage gegen Facebook Irland (PDF) Anfang August eingereicht, in der er dem Social Network Verstöße gegen EU-Datenschutzgesetze vorwirft. Innerhalb weniger Tage hatten sich der Klage bereits über 25.000 Nutzer angeschlossen. Inzwischen sind es rund 75.000, die nicht nur aus Europa, sondern auch aus den Regionen Asien-Pazifik und Südamerika stammen.
Die von dem Juristen gegründete Initiative „Europe versus Facebook“ fordert im Namen jedes Nutzers, der sich der Klage angeschlossen hat, eine symbolische Entschädigung in Höhe von 500 Euro. Die Klägergemeinschaft will zudem erreichen, dass Facebook in Europa seine Datenverwendungsrichtlinie überarbeitet, die nach seiner Einschätzung ungültig ist. Zudem hole das Unternehmen für „viele Arten der Datenverwendung“ keine Zustimmung seiner Nutzer ein, so ein weiterer Vorwurf. Auch die Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm PRISM sowie das Tracking von Internetnutzern auf Webseiten, beispielsweise mittels des „Gefällt mir“-Button, soll europäisches Recht verletzen.
Laut Europe versus Facebook hat sich Facebook bisher nicht konkret zu den Vorwürfen geäußert, sondern setzt auf Verzögerung durch formelle Einwände. „Vielmehr werden pauschal alle Vorwürfe ‚bestritten‘ und einfach die Unklagbarkeit von Facebook behauptet“, heißt es in einer Mitteilung (PDF).
Tatsächlich ist Facebook offenbar der Meinung, überhaupt nicht verklagt werden zu können. Das Unternehmen argumentiert laut Europe versus Facebook, dass eine Sammelklage am internationalen Firmensitz in Irland unzulässig ist, weil sie gegen die „öffentliche Ordnung“ verstoße beziehungsweise nach irischem Recht nicht erlaubt sei. Auch das österreichische Gericht (am Sitz des Klägers) sei für die eingeklagten Ansprüche nicht zuständig.
Wie Facebook tickt und was der Nutzer dafür kann
Vor drei Jahren war Max Schrems einfach Jurastudent in Wien, heute kennt ihn die halbe Welt: Er ist der, der Facebook wegen Datensammelei verklagt hat. Jetzt hat er mit "Kämpf um deine Daten" sein erstes Buch vorgelegt.
„Wir haben alle Einwände von Facebook genau geprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass keiner davon irgendeine Substanz hat. Man versucht scheinbar, mit teils wirklich abenteuerlichen Argumenten den Prozess in der Sache zu verzögern“, sagt der Wiener Rechtsanwalt Wolfram Proksch, der die Klägergemeinschaft vertritt.
Facebook selbst hat sich bisher nicht zu der für Anfang April angesetzten Anhörung geäußert. Das Wiener Gericht muss nun also in einem ersten Schritt entscheiden, ob die Sammelklage überhaupt zulässig ist.
In Deutschland wird Facebook am kommenden Freitag, den 30. Januar, eine überarbeitete Datenrichtlinie einführen. Davon verspricht sich das Social Network, seine Mitglieder noch gezielter mit personalisierter Werbung beliefern zu können. Verbraucherschützer und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) kritisieren jedoch, dass Facebook auch in Zukunft – und neuerdings geräteübergreifend – auf nahezu alle Daten zugreifen, diese verknüpfen und auswerten will. Welche Daten genau erhoben und wie diese verarbeitet werden, erfährt der Nutzer weiterhin nicht. Die Kritiker bemängeln zudem, dass die Nutzer mit dem Einloggen am Stichtag automatisch ihre Einwilligung geben. Wer nicht einverstanden ist, muss das soziale Netz verlassen.
[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]
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