Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) hat gegen Facebook zum wiederholten Mal ein Unterlassungsverfahren wegen zahlreicher Rechtsverstöße eingeleitet und es am 23. Februar abgemahnt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer verstoßen insgesamt 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie des Social Networks gegen geltendes Recht.
Facebook hatte zum 30. Januar seine Datenrichtlinie und Nutzungsbedingungen geändert, an denen schon vorab Kritik seitens des Verbraucherschutzministeriums laut wurde. Der VZBV hält beispielsweise darin enthaltene Klauseln zur Klarnamenpflicht oder zur Verwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung ohne die Einwilligung des Nutzers für rechtswidrig. Vor allem die Bestimmungen in der Datenrichtlinie sind aus Sicht der Verbraucherschützer intransparent. Für den Verbraucher erschließe sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet würden.
Besonders problematisch bewertet der VZBV die Voreinstellungen im Zusammenhang mit der Privatsphäre, Markierungen und Werbeanzeigen, die nicht datenschutzfreundlich sind. Das Auffinden durch externe Suchmaschinen sei bereits voreingestellt. Auch die Entscheidung darüber, ob soziale Handlungen wie das „Liken“ in Verbindung mit dem Namen des Verbrauchers für Werbung genutzt werden dürfen, nehme Facebook seinen Nutzern zunächst ab. Wer das nicht möchte, muss die Voreinstellung deaktivieren. Eine bewusste Einwilligung in solche Nutzungen erfolgt aus Sicht des VZBV damit nicht, vielmehr werde die Einwilligung zunächst vorausgesetzt und Nutzer müssten diese Einstellungen selbstständig ändern.
Darüber hinaus stoßen sich die Verbraucherschützer auch an Formulierungen auf der Startseite des Social Network. Dort heißt es etwa: „Facebook ist und bleibt kostenlos“. Diese Aussage bezeichnet der VZBV als irreführend.
„Nutzerinnen und Nutzer zahlen kein Geld für Facebook. Aber Facebook verdient Milliarden Dollar pro Jahr, indem es sämtliche Daten der Nutzer auswertet und diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen verkauft. Persönliche Daten werden damit zur Facebook-Währung, auf der das Geschäftsmodell basiert“, erklärt VZBV-Vorstand Klaus Müller. Je genauer das Nutzerprofil und die Steuerung des Werbeangebots sei, desto teurer könne der Werbeplatz verkauft werden. Jede Information über einen Nutzer sei für Facebook daher bares Geld. Von 2010 bis 2014 habe das Unternehmen seinen Werbeumsatz so von 1,88 auf 11,49 Milliarden Dollar steigern können.
Das Vorgehen von Facebook ist nach Ansicht der Verbraucherzentralen mit der deutschen und europäischen Rechtsordnung nicht vereinbar. Zudem sei es auch kartellrechtlich bedenklich, wie das Bundeskartellamt kürzlich erklärt habe.
Facebook hat nun bis zum 16. März 2015 Zeit, auf die Abmahnung des VZBV zu reagieren. Das Unterlassungsverfahren wird im Rahmen des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) finanziell geförderten VZBV-Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ durchgeführt.
Wie Facebook tickt und was der Nutzer dafür kann
Vor drei Jahren war Max Schrems einfach Jurastudent in Wien, heute kennt ihn die halbe Welt: Er ist der, der Facebook wegen Datensammelei verklagt hat. Jetzt hat er mit "Kämpf um deine Daten" sein erstes Buch vorgelegt.
Auch in Österreich steht Facebook wegen seiner Nutzungs- und Datenschutzrichtlinie unter Beschuss. Anfang April muss es sich in Wien vor Gericht dazu äußern, warum die vom österreichischen Aktivisten Max Schrems eingereichte Datenschutz-Sammelklage gegen seine irische Tochter aus seiner Sicht unzulässig ist. Innerhalb weniger Tage hatten sich der Klage bereits über 25.000 Nutzer angeschlossen. Ende Januar waren es rund 75.000, die nicht nur aus Europa, sondern auch aus den Regionen Asien-Pazifik und Südamerika stammen. Auch sie stören sich daran, dass Facebook für „viele Arten der Datenverwendung“ keine Zustimmung seiner Nutzer einholt. Zudem sehen sie in der Teilnahme am NSA-Überwachungsprogramm PRISM sowie das Tracking von Internetnutzern auf Webseiten, beispielsweise mittels des „Gefällt mir“-Button, einen Verstoß gegen europäisches Recht.
Eine von der belgischen Datenschutzbehörde beauftragte Studie ist jüngst ebenfalls zu dem Ergebnis gekommen, dass Facebooks neue Datenrichtlinie gegen EU-Recht verstößt. Den Autoren zufolge sind die Privatsphäre-Einstellungen des Social Network zu aufwendig. Nutzer müssten zu viele Änderungen vornehmen, um den Schutz ihrer Privatsphäre zu maximieren. Sie kritisieren zudem Facebooks Umgang mit Anzeigen. Nutzer hätten zu wenig Einfluss auf die Verwendung ihrer Standortdaten oder ihres Namens für Werbung.
Facebook selbst betonte stets, dass die neue Datenrichtlinie „klarer und prägnanter“ formuliert sei. Sie stelle zudem besser „neue Produktfunktionen“ heraus und gebe Nutzern mehr Kontrolle über Werbung. „Wir sind zuversichtlich, dass die Aktualisierungen den Gesetzen entsprechen“, sagte ein Sprecher kürzlich.
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