Hersteller loben jüngsten Gesetzentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs

Als besonders positiv bewerten sie, dass die strittige Frage des Netzabschlusspunktes damit geklärt und eine technologieneutrale Vorschrift für DSL, Kabel und Glasfaser geschaffen werde. Sie begrüßen auch, dass Provider zur Herausgabe von Zugangsdaten an Verbraucher verpflichtet werden sollen.

Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hat einen neuen Referentenentwurf (PDF) zum Thema Routerzwang vorgelegt. Dieser stößt in der Branche auf breite Zustimmung. Ein Verbund von insgesamt 22 hauptsächlich deutschen Endgeräteherstellern lobte die geplanten Änderungen am „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“. Als besonders positiv bewertet er, dass die strittige Frage des Netzabschlusspunktes damit geklärt und eine technologieneutrale Vorschrift für DSL, Kabel und Glasfaser geschaffen werde.

DSL-Router (Bild: Shutterstock)

Die Hersteller von Routern und Telefonanlagen begrüßen außerdem, dass die Verpflichtung der Provider zur Herausgabe der Zugangsdaten die Verbraucher stärkt. „Der vorliegende Entwurf realisiert ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern zu schaffen und dadurch dafür zu sorgen, dass die Anwender die freie Auswahl an Routern behalten“, heißt es in einer Stellungnahme des Verbunds.

Mit der im Entwurf getroffenen Klarstellung, dass ein Netzabschlusspunkt „passiv“ sein muss, bestätige der Gesetzgeber, dass öffentliche Telekommunikationsnetze „an der Dose an der Wand“ enden. Dahinter beginne das Heimnetz, in dem Anwender ihre Telekommunikationsendgeräte anschließen könnten, unabhängig davon, ob es ein Router, ein Modem oder ein anderes für den Anschluss entwickeltes Endgerät sei, so die Hersteller weiter.

Zudem werde mit der vorgesehenen Verpflichtung zur Herausgabe der Zugangsdaten sichergestellt, dass Anwender ihre Endgeräte für alle Dienste des Netzbetreibers einrichten und betreiben können. „Die neue Regelung ist technologieneutral und lässt sich somit auf DSL, Kabel, Glasfaser und künftige Telekommunikations-Zugangsnetze anwenden. Damit gilt auch für Festnetz-Endgeräte die für Mobilfunk-Endgeräte schon immer geltende Wahl- und Anschlussfreiheit.“

Nach Einschätzung des Herstellerverbunds ist lediglich die im Entwurf vorgesehene Übergangsfrist von sechs Monaten für Netzbetreiber nicht erforderlich. Diese verfügten bereits heute über alle notwendigen Spezifikationen ihrer Netzzugangsschnittstellen. Außerdem mahnt er an, dass die Bundesnetzagentur die Kompetenz erhalten müsse, Sanktionen zu verhängen, falls Schnittstellenbeschreibungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Die Politiker hatten bereits im Koalitionsvertrag Anfang November 2013 vereinbart, den sogenannten Routerzwang – also die zunehmende Praxis, dass Netzbetreiber ihren Kunden ein bestimmtes Endgerät als Vertragsbestandteil mitliefern oder sogar für das korrekte Funktionieren voraussetzen – gesetzlich zu untersagen. Allerdings gab es im weiteren Verlauf einige Verwirrung. Dafür sorgte unter anderem ein Vorstoß der Bundesnetzagentur im Februar 2014, die Praxis mit der sogenannten Transparenzverordnung zu untersagen – und vor allem ein überarbeiteter Entwurf im September, der den Providern dann doch wieder Schlupflöcher zu eröffnen schien.

Außerdem wurden Befürchtungen laut, falls die Verordnung der Neufassung des Gesetzes zuvorkommt, diese wieder fallengelassen werden könnte. Bereits damals hatte allerdings das Bundeswirtschaftsministerium, dem auch die Bundesnetzagentur untersteht, auf Anfrage bestätigt, dass es an der Abschaffung des Routerzwangs festhalte. Diese Zusage wurde nun offenbar umgesetzt.

Ein anderes netzpolitisches Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ist dagegen noch nicht zur Zufriedenheit aller umgesetzt: die Abschaffung der WLAN-Störerhaftung. Einem Spiegel Online vorliegenden Entwurf zufolge ist derzeit offenbar geplant, Paragraf 8 des Telemediengesetzes, mit dem Provider von der Haftung freigestellt werden, um zwei Absätze zu ergänzen. Er soll künftig auch für Anbieter gelten, „die Nutzern den Internetzugang über ein drahtloses lokales Netzwerk (WLAN) zur Verfügung stellen“. Sie müssten allerdings „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen, um Missbrauch zu unterbinden. Dazu zähle etwa Verschlüsselung, mit der verhindert werden soll, dass „außenstehende Dritte“ Zugriff auf das WLAN erhalten.

Bereits anlässlich der Unterzeichnung des Koalitionsvertrages hatte Volker Tripp, Politischer Referent des Vereins Digitale Gesellschaft, das kritisiert: „Die Störerhaftung zu beseitigen, und dabei gleichzeitig Identifikations- und Dokumentationspflichten für den WLAN-Betreiber einzuführen, würde dem Ziel eines flächendeckenden offenen Internetzugangs einen Bärendienst erweisen. Eine solche Lösung wäre kontraproduktiv und würde die gegenwärtige, wenig zufriedenstellende Lage keineswegs verbessern.“ Der Berliner Anwalt Johannes von Rüden von der Rechtsanwaltskanzlei Werdermann von Rüden gibt zu dem aktuell vorliegenden Entwurf außerdem zu bedenken, dass dieser durch die Verwendung unbestimmter Rechtsbegriffe – wie „zumutbare Maßnahmen“ an dem eigentlichen Ziel vorbeigehe, mehr Rechtssicherheit für Gewerbetreibende zu schaffen.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

Themenseiten: Breitband, Netzwerk, Politik, Telekommunikation

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