Schwedische Staatsanwaltschaft will Julian Assange in London befragen

Damit vollzieht sie eine Kehrtwende. Bisher hatte sie eine Vernehmung in London stets verweigert und gefordert, dass der Wikileaks-Gründer nach Schweden kommen müsse. Doch bald droht die Verjährung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe der sexuellen Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung.

Schwedische Ermittler haben Wikileaks-Gründer Julian Assange um seine Zustimmung gebeten, ihn in London befragen zu dürfen, wo er seit fast drei Jahren in der ecuadorianischen Botschaft lebt. Sollte Assange der Bitte nachkommen, will die Staatsanwaltschaft ihn in der Botschaft im Rahmen ihrer seit 2010 laufenden Ermittlung wegen sexueller Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung verhören und eine DNA-Probe nehmen.

Julian Assange bei einer Rede auf dem Balkon der ecuadorianischen Botschaft in London im August 2012 (Bild: Charlie Osborne/ZDNet.com).

Das Vorhaben stellt eine Kehrtwende in der seit Jahren andauernden Auseinandersetzung zwischen Assange und der schwedischen Staatsanwaltschaft dar. Bisher hatte sich Letztere stets geweigert, Assange in London zu befragen, und darauf bestanden, dass er für eine Vernehmung nach Schweden kommen müsse. Die Anwälte des Wikileaks-Gründers warfen der Staatsanwaltschaft in diesem Zusammenhang vor, schwedische Gesetze zu verletzen, indem sie eine Vernehmung in London verweigere. Zwar ging eine Berufungsverhandlung zur Aufhebung des Haftbefehls vergangenes Jahr verloren, doch das zuständige schwedische Gericht erklärte zugleich, dass die Staatsanwaltschaft nicht genug unternommen habe, um die Ermittlungen voranzutreiben.

Jetzt heißt es in einer Mittelung aus dem Büro der Staatsanwaltschaft, dass man bereit sei, Assange in London zu vernehmen, da die ihm zur Last gelegten Verbrechen im August 2015 zu verjähren drohen. Mit anderen Worten: Der Staatsanwaltschaft läuft die Zeit davon, um eine formelle Anklage gegen Assange zu erheben.

Der Wikileaks-Gründer war am 19. Juni 2012 in die ecuadorianische Botschaft in London geflohen, nachdem er den Rechtsstreit um seine Auslieferung an Schweden verloren hatte. Ein von Schweden ausgestellter europäischer Haftbefehl verpflichtet Großbritannien, ihn an das skandinavische Land zu überstellen. Assange selbst befürchtet, dass er von Schweden anschließend an die USA ausgeliefert wird, wo ihm aufgrund der Cablegate-Enthüllungen aus dem Jahr 2010 hohe Strafen drohen könnten – bis hin zur Todesstrafe. Das Verfahren gegen ihn bezeichnete er als politisch motivierte Intrige.

„Meine Sichtweise war stets, dass eine Vernehmung in der ecuadorianischen Botschaft in London die Qualität der Befragung herabgesetzt hätte, und dass er auf jeden Fall in Schweden anwesend sein müsste, falls es in Zukunft zu einem Prozess kommt“, sagte jetzt die zuständige Staatsanwältin Marianne Ny. „An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert. Da die Zeit drängt, erachte ich es aber als notwendig, solche Unzulänglichkeiten bei der Ermittlung zu akzeptieren und ebenso zu riskieren, dass die Befragung den Fall nicht voranbringt, insbesondere da keine anderen Maßnahmen möglich sind, solange Assange sich nicht in Schweden aufhält.“

Assange Anwälte begrüßten den Stimmungswandel der Staatsanwaltschaft. „Wir werten dies auch als einen großen Sieg für Julian Assange. Was wir gefordert haben, wird nun geschehen“, erklärte Anwalt Per Samuelson gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters. Zuvor müssten aber noch Großbritannien und Ecuador der Vernehmung zustimmen. „Das bedeutet, dass es noch etwas dauern kann, ungeachtet der Tatsache, dass wir es eilig haben.“

[mit Material von Liam Tung, ZDNet.com]

Themenseiten: Politik, wikileaks.org

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