USA: Telekomfirmen klagen gegen Netzneutralität

Der Branchenverband US Telecom Association wirft der FCC einen Missbrauch ihrer Entscheidungsfreiheit vor. Die Regeln zur Netzneutralität sollen zudem mehrere Bundesgesetze verletzen. Die FCC wiederum hält die Klagen für voreilig und unbegründet.

Die US Telecom Association, die als Branchenverband einige der größten Telekomfirmen des Landes vertritt, hat am Montag beim US Court of Appeals for the District of Columbia in der US-Hauptstadt Washington gegen die Netzneutralitätsregeln der FCC geklagt. Sie sollen gegen Bundesgesetze verstoßen. Die Kommunikationsbehörde habe zudem ihre Entscheidungsfreiheit missbraucht.

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Ähnliche Vorwürfe erhob am Montag auch der in Texas ansässige lokale Internet Service Provider Alamo Broadband bei einem Bundesberufungsgericht in New Orleans. Damit hat möglicherweise ein langwieriger Rechtsstreit um die Ausgestaltung der Netzneutralität in den USA begonnen. Unter anderem hatte AT&T angedeutet, es werde gegen die Regeln klagen, sollten sie in Kraft treten. Die 2010 von der FCC eingeführten Prinzipien für ein offenes Internet hatte Verizon 2014 mit einer Klage gekippt.

Die Federal Communications Commission hatte die neuen Regeln Ende Februar mit 3 zu 2 Stimmen angenommen. Sie untersagen bezahlte Überholspuren im Internet. Internet Service Provider dürfen den Internetzugang weder für Nutzer noch für Inhalteanbieter verlangsamen oder beschleunigen. Breitband-Internetdienste sollen zudem künftig unter den Abschnitt 2 des 1934 verabschiedeten US-Gesetzes Communications Act fallen. Dadurch werden sie mit Energie- und Wasserversorgern gleichgestellt, für die besonders strenge Regeln gelten. Die FCC erhält dadurch bisher nie dagewesene Befugnisse zur Regulierung des Internets. „Breitband“ definiert die FCC allerdings nun als Dienste, die mindestens 25 Megabit pro Sekunde übertragen.

„Wir haben schon die ganze Zeit während der Debatte gesagt, dass unsere Mitgliedfirmen ihre Geschäfte in Übereinstimmung mit den Prinzipien für ein offenes Internet ausüben und ihre Umsetzung in geltendes Recht unterstützen“, wird Walter McCormick, Präsident des Branchenverbands, in einer Pressemitteilung zitiert. „Wir glauben nicht, dass die Einstufung als Grundversorger nach Abschnitt 2 durch die FCC rechtlich haltbar ist.“

Die US Telecom Association, der unter anderem AT&T und Verizon angehören, hat ihre Klage jetzt eingereicht, um eine Frist von 10 Tagen einzuhalten, die möglicherweise durch die Veröffentlichung der Regeln am 12. März ausgelöst wurde. Laut FCC sind Einsprüche allerdings innerhalb von 60 Tagen möglich. Die Frist beginne auch erst mit der Veröffentlichung im Federal Register, die für die kommenden Tage erwartet wird. Ein FCC-Sprecher nannte die Klagen voreilig. Ihm zufolge will die Behörde nun deren Abweisung beantragen.

Ursprünglich galt in den USA das Prinzip der Netzneutralität – also eine Gleichbehandlung aller Internet-Inhalte ungeachtet ihres Inhalts und ihrer Herkunft. Es war eine der Grundregeln der 1992 gegründeten Commercial Internet Exchange (CIX).

2014 entschied jedoch ein US-Gericht, dass die FCC die Netzneutralität nicht durchsetzen darf. Es begründete seine Entscheidung mit der von der FCC vorgenommenen Einstufung der Breitbandanbieter als Informationsanbieter. Das hat die Behörde mit dem jetzt verabschiedeten Entwurf wieder zurückgenommen.

Zurückgenommen hat der FCC-Vorsitzende Wheeler auch einen ersten Vorschlag, der noch eine bezahlte Überholspur vorsah. Eine Blockade oder absichtliche Störung von Diensten wollte die FCC jedoch auch mit dem ersten Entwurf verbieten. Zudem wollte sie sich das Recht vorbehalten, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob eine bezahlte Priorisierung „wirtschaftlich vernünftig“ und damit erlaubt ist.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

Themenseiten: AT&T, Breitband, Breitband-Drosselung, Federal Communications Commission, Netzwerk, Politik, Verizon

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