Der Fahrdienstvermittler Uber beugt sich dem Druck der deutschen Behörden und passt seinen Service nun auch in Frankfurt am Main sowie München an. Seine privaten Fahrer dürfen ab sofort nur noch 35 Cent pro Kilometer verlangen, womit das Preisniveau eher einem Mitfahrservice entspricht als einem Taxidienst, wie Reuters berichtet.
Mit der Änderung reagiert Uber auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom März. Dieses hatte der von der Taxi Deutschland Servicegesellschaft angestrengten Klage stattgegeben und das App-basierte Mitfahr-Angebot UberPop als rechtswidrig eingestuft. Nach Ansicht des Gerichts benötigen die Uber-Fahrer eine behördliche Genehmigung, um nicht gegen das Personenbeförderungsgesetz zu verstoßen. Schließlich handle es sich um eine vertraglich geregelte Beförderung gegen Entgelt und nicht um einen Mitfahrdienst.
Uber hatte vor Gericht hingegen erfolglos argumentiert, dass Regelungen für Taxis auf seinen Service nicht anwendbar seien, weil man nur zwischen Gast und Fahrer vermittle. Jeder Nutzer des Angebots könne letztlich selbst entscheiden, was für die Fahrt zu zahlen sei. Doch dies wollte das Gericht nicht gelten lassen und sprach ein deutschlandweites Verbot des Services UberPop aus, unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250.000 Euro je vermittelter Fahrt an Fahrer ohne Personenbeförderungsschein.
Uber bezeichnete das nun vollstreckbare Urteil am Dienstag gegenüber Reuters als „eine Niederlage für alle, die sich mehr Wahlmöglichkeiten für ihre persönliche Mobilität wünschen“. Mit sofortiger Wirkung gilt in in Frankfurt und München ein Kilometerpreis von 35 Cent. Auf diesen Betrag hatte Uber zuvor schon die Preise in Berlin, Düsseldorf und Hamburg herabgesetzt. Ihm zufolge wird es dadurch deutlich unattraktiver, Fahrten anzubieten, so dass es in den kommenden Wochen schwierig sein könnte, Fahrten zu buchen.
Uber betonte aber auch, es werde sein Angebot in Deutschland mit zugelassenen Fahrzeugen und Taxifahrern weiter betreiben. Parallel arbeite man an einem alternativen Mitfahrdienst, der deutschen Gesetzen entspreche. Neben UberPop, bei dem Privatleute als Fahrer agieren und ihr eigenes Auto zur Verfügung stellen, bietet Uber in Deutschland aktuell auch noch Mietwagen mit Chauffeur (UberBlack) und reguläre Taxivermittlung (UberTaxi) an.
Nicht nur hierzulande stößt der mit 41 Milliarden Dollar bewertete Fahrdienstvermittler auf Widerstand. Konflikte gab es bereits in den USA, Frankreich und Spanien. Mitte März startete auch Südkorea Ermittlungen gegen Uber, in deren Zuge es mehrere Uber-Angestellte vorübergehend festnahm und bei einer Durchsuchung in Seoul 432 Beweismittel sicherte. Neben fehlenden Lizenzen werden dem Unternehmen seine Preisgestaltung und ungenügende Sicherheit vorgeworfen.
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3 Kommentare zu Nach Urteil: Uber passt seinen Fahrdienst UberPop in Deutschland an
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Uber = Raubbaukapitalismus
Typisch deutsch.
Gassner’s Law?