Taxiverband erwirkt Einstweilige Verfügung gegen mytaxi-App

Er wirft dem inzwischen zu Daimler gehördenen Betreiber "irreführende Werbung" vor. Dieser hatte im Mai im Rahmen einer Sonderaktion mit einem "50-prozentigen Rabatt auf Taxifahrten" geworben. Bei einer Missachtung der Verfügung drohen ihm bis zu 250.000 Euro Strafe.

Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband hat beim Landgericht Hamburg eine Einstweilige Verfügung gegen den Anbieter der App mytaxi erwirkt, die Daimler-Tochter Moovel. Er wirft dem Unternehmen „irreführende Werbung“ vor. Der Dachverband stört sich vor allem daran, dass Moovel seine App mit einem „50-prozentigen Rabatt auf Taxifahrten“ beworben hatte.

mytaxi Logo (Bild: mytaxi)Das seit September zur Daimler-Tochter gehörende mytaxi habe in seiner Werbung auch nicht ausreichend deutlich gemacht, zu welchen Bedingungen diese „rechtlich zweifelhaften Discountpreise“ erreicht würden. „Es wird in dieser Werbung nicht ausreichend mitgeteilt, dass das Angebot in vielen deutschen Städten überhaupt nicht und in einigen Städten nur stark eingeschränkt verfügbar ist“, kommentiert Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands.

Von seiten Daimlers heißt es hingegen: „Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben.“ Man prüfe nun weitere Optionen und Schritte, um gegen die Verfügung vorzugehen. Bei Missachtung droht mytaxi eine Strafe von bis zu 250.000 Euro.

Konkreter Anlass für das juristische Vorgehen gegen mytaxi war eine Rabattaktion, die das Start-up im Zeitraum zwischen 4. und 17. Mai veranstaltet hatte. In deren Rahmen übernahm es die Hälfte des Fahrpreises für die Nutzer seiner App. Voraussetzung war, dass die Fahrt nicht nur per App gebucht, sondern auch bezahlt wurde. Dazu müssen Kunden eine Kreditkartennummer oder ein PayPal-Konto hinterlegen und sich unter dem Menüpunkt „Mein Account“ registrieren.

Mit der mytaxi-App lassen sich Taxifahrten buchen und auch gleich bezahlen (Bild: mytaxi).

In Stuttgart hat die Taxi-Auto-Zentrale Stuttgart gegen die Daimler-Tochter Moovel ebenfalls eine Einstweilige Verfügung beantragt. Wie die Stuttgarter Nachrichten berichten, soll das zuständige Gericht am 1. Juni darüber entscheiden.

Da in Deutschland neben festen Tarifen auch hohe Standards hinsichtlich der Beförderung von Personen gelten, gefährden nach Ansicht des Taxigewerbes konkurrierende Dienste wie mytaxi oder auch der Fahrdienstvermittler Uber die Strukturen der Branche. Zudem verstoßen sie ihm zufolge teilweise gegen das Personenbeförderungsgesetz.

Entwickelt wurde mytaxi von der Hamburger Intelligent Apps GmbH. Die Anwendung ist seit Juni 2009 verfügbar. Nach Angaben der Entwickler wurde sie bislang mehr als 10 Millionen Mal heruntergeladen und verweist auf über 45.000 angeschlossene Taxis.

[mit Material von Martin Schindler, silicon.de]

Themenseiten: Daimler, Gerichtsurteil, Mobile

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